Hallo,
ich habe vor paar Jahren eine Kreditkarte gekriegt (Job in DE und auch in DE gewohnt) und die auch lange benutzt.
Jetzt bin ich ins zurück in meine Heimat gezogen (Estland und bin auch Estländischer Bürger) und habe leider die Möglichkeit die Kreditkarten Rechnung nicht mehr zu bezahlen (ist ca. 4000 Euro jetzt)
Meine Frage ist was ist das schlimmste was die Bank machen kann wenn ich nicht mehr im DE wohne ? Mein Plan ist das einfach so zu lassen, da ich nicht denke das die mich nach Estland verfolgen werden (oder überhaut das recht haben)
Das Kreditkarten Konto ist mit meinem Sparkassen Konto verbunden, ist aber so das ich das Sparkassen Konto auch nicht mehr benutze, das bedeutet hier können die auch nichts abbuchen.
Hat jemand Erfahrung was die Bank in solchen fällen macht ?
Danke & freue mich auf Ihre antworten
LG
Markus
Kreditkarten Rechnung nicht mehr möglich zu bezahlen
Notfall?
Notfall?
Zitatund habe leider die Möglichkeit die Kreditkarten Rechnung nicht mehr zu bezahlen (ist ca. 4000 Euro jetzt) :
Wovon leben Sie in Estland? Verdienen Sie dort nichts?
Das hat doch überhaupt nichts mit dem Aufenthalts-/Ausländerrecht zu tun.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMein Plan ist das einfach so zu lassen, da ich nicht denke das die mich nach Estland verfolgen werden (oder überhaupt das recht haben) :
Wenn Du Dich da mal nicht gewaltig irrst.
Davon würde ich auch mal ausgehen. Sie werden sich wahrscheinlich noch wundern, was die alles dürfen und vor allem, was die wahrscheinlich tun werden. Spätestens bei der erneuten Einreise in Deutschland dürfte Ihnen das auf die Füße fallen. Ein einmal titulierter Mahnbescheid ist 30 Jahre vollstreckbar.
Das Strafdelikt des Kreditkartenmissbrauch greift dann, wenn eine an und für sich befugte Person seine eigene Scheck- oder Kreditkarte verwendet, völlig legitim damit bezahlt und einkauft, und die eigenen PIN Nummer verwendet.
Allerdings droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, wenn der befugte Benutzer der Karte schon bei der Bezahlung weiß, dass er das Geld, das er ausgibt, gar nicht hat.
Dann begleicht nämlich das Kreditinstitut (meistens das Unternehmen, das die Karte ausstellt oder die entsprechende Bank) die Rechnung des Karteninhabers aufgrund bankenrechtlicher Vorschriften. Dieser hat aber kein Geld, um seine Schulden später im Rahmen der Kreditkartenabrechnung zu begleichen.
Wenn der Täter dies absichtlich und wissentlich macht, so begeht er Kreditkartenmissbrauch bzw. Scheckkartenmissbrauch und das dürfte auch in Estland ein Straftatbestand sein, es ist also nur eine Frage der Zeit, wann die estnische Polizei vor der Türe steht.
Zitatda ich nicht denke das die mich nach Estland verfolgen werden (oder überhaut das recht haben) :
Natürlich haben sie das Recht Dich zu verfolgen, sogar um die ganze Welt wenn es sein muss.
Zum Glück gehört Estland zur EU, was die Rechtsverfolgung in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten vereinfacht.
Und bei 4000 EUR ist davon auszugehen das die Dich verfolgen werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten