Kreditkarte ohne Grund gekündigt

20. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Turi75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Kreditkarte ohne Grund gekündigt

Nehmen wir an, Person A hat durch eine Airline vor mehreren Jahren eine Kreditkarte beantragt und nutze diese seitdem. Er hatte nun das erstemal nach 5 Jahren ein Fall zu melden (ein Umzug) und die Kreditkartengesellschaft, ist vermutlich mit dem Service überlastet bzw. Überfordert gewesen. Kunde A solle alles Schriftlich machen, aber per Post???!!?? Anstatt Kunde A zu helfen haben die kurzum die Karte gekündigt und behaupten, der Kunde hätte die Kündigung schriftlich eingereicht. Auf eine schriftlichen Aufforderung vom Kunden, das dem so nicht ist und die bitte das nachzuweisen haben, regiert die Bank nicht?

Jetzt kommt hinzu das der Kunde sich auch noch im Urlaub befindet und auf die karte angewiesen ist.

Was kann der Kunde gegen so ein Verhalten unternehmen? Einen Anwalt einschalten, wäre nur um denen einen reinzuwirken, ob das was bringt

Grüße
Timur

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Turi75):
Kunde A solle alles Schriftlich machen, aber per Post???!!??

Ja, gewisse Sachen benötigt man halt im Original ...
infach mal auf zuruf wesentliche Vertragsdaten zu ändern muss keine Bank machen.



Zitat (von Turi75):
Anstatt Kunde A zu helfen haben die kurzum die Karte gekündigt

Was stellt sich Kunde A denn vor unter "helfen"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Turi75):
Kunde A solle alles Schriftlich machen, aber per Post???!!??

Alle Unterlagen persönlich abgeben wäre natürlich auch eine Option, aber per Post ist doch völlig in Ordnung. Wie möchtest du denn sonst Originaldokumente übersenden?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Natürlich kann man die Kündigung bestreiten. Aber egal was man hier tut: Das alles hilft im Urlaub natürlich nicht.

Davon abgesehen: Hier wird von dir ernsthaft reklamiert, dass eine Bank irgendeinem daher gelaufenem unbekannten Anrufer, noch dazu aus dem Ausland (?!?) irgendwie am Telefon helfen soll? Geht's noch? Ich würde einen Bankmitarbeiter, der genau das dann tut und nicht die Karte sperrt, sogar wegen Beihilfe zum Betrug anzeigen. Nämlich genau dann, wenn man damit einem Kreditkartenbetrüger alle Türen öffnet.

Manchmal hilft einfach nur ein kleines bisschen nachdenken, bevor man Ansprüche stellt, die bei genauerer Betrachtung gemeingefährlich sind.

Sich zu wehren, das vernünftig persönlich oder wenigstens per Post zu machen, lassen bei mir komische Gedanken aufkommen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Turi75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute zu Tage kann es nicht sein, das ein kunde um Daten zu ändern ein Scheiftstück aufsetzten muss, es gibt Email Fax und man kann sich auch telefonisch legitimieren! Viele seriöse unternehmen machen das

Zitat (von micbu):
Zitat (von Turi75):
Kunde A solle alles Schriftlich machen, aber per Post???!!??

Alle Unterlagen persönlich abgeben wäre natürlich auch eine Option, aber per Post ist doch völlig in Ordnung. Wie möchtest du denn sonst Originaldokumente übersenden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Turi75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Turi75):
Kunde A solle alles Schriftlich machen, aber per Post???!!??

Ja, gewisse Sachen benötigt man halt im Original ...
infach mal auf zuruf wesentliche Vertragsdaten zu ändern muss keine Bank machen.

Würde bereits erwähnt, E-Mail, fax wäre auch eine Möglichkeit. Wenn jeder so einen Aufwand treiben würde, würden wir nur noch in Verwaltungskosten untergehen.

Zitat (von Turi75):
Anstatt Kunde A zu helfen haben die kurzum die Karte gekündigt

Was stellt sich Kunde A denn vor unter "helfen"?
Kunde A befindet sich im Urlaub und hat somit keine andere Möglichkeit Zahlungen durchzuführen. Wenn jetzt entsprechende Mehrkosten entstehen dann muss die Kreditkarten Gesellschaft dafür haftbar machbar sein. Wenn wir nie richtig gelesen habt, griff dem Kunden keine Schuld und eine Kündigung hat er niemals ausgesprochen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Heute zu Tage kann es nicht sein, das ein kunde um Daten zu ändern ein Scheiftstück aufsetzten muss, es gibt Email Fax und man kann sich auch telefonisch legitimieren! Viele seriöse unternehmen machen das

Wir reden hier nicht von X-beliebigen Daten. Wir reden von Kreditkarten, genauer von Stammdaten.
Wir reden nicht von X-beliebigen Unternehmen. Wir reden von einer Bank, die beispielsweise auch gesetzliche Anforderungen erfüllen muss.

Du verlangst, dass deine Bank alle Sicherheitsvorkehrungen über Bord wirft, und einfach so deine Daten ändern lässt. Noch einmal: Was du verlangst würde bedeuten, dass man Kreditkartenbetrügern einen Weg schafft, sämtliche Kreditkarten der Bank zu unterwandern und dann womöglich Millionenschänden anzurichten. Und das kriegt der Inhaber wegen geänderter Adresse nicht mal mit.

Klar, es gibt so Dinge wie Telefon-Authentifizierung. Aber von einem wildfremden Anschluss aus dem Ausland geht das trotzdem nicht.

Zitat:
Wenn jetzt entsprechende Mehrkosten entstehen dann muss die Kreditkarten Gesellschaft dafür haftbar machbar sein

Womöglich, wenn sie gelogen hat und z Unrecht eine Kundenkündigung vollzogen hat, die es niemals gab, wenn sie insoweit Vertragsbruch begangen hätte. Aber sie muss garantiert nicht haften, nur weil sie sich an gesetzliche Bestimmungen und an ein Mindestmaß an Sicherheit gehalten hat. Aber womöglich hat die Bank die Kreditkarte auch gar nicht gekündigt, sondern nur gesperrt wegen merkwürdigem Kundenverhalten gepaart mit merkwürdigen Anrufen aus dem Ausland. Dann schaut man etwas dumm aus der Wäsche. Mag sein, dass einem ein Richter bei der Haftung recht gibt, aber ist eine Bank haftbar zu machen nur weil sie vielleicht vorsichtig oder übervorsichtig ist?
Also ich bin da skeptisch.

-- Editiert von mepeisen am 21.09.2016 07:36

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Turi75):
Heute zu Tage kann es nicht sein, das ein kunde um Daten zu ändern ein Scheiftstück aufsetzten muss, es gibt Email Fax und man kann sich auch telefonisch legitimieren! Viele seriöse unternehmen machen das



Eigentlich müsstest du doch von deinem Wohnungskauf wissen, wie wichtig es ist, alles Wichtige schriflich
nachweisbar zu haben.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 21.09.2016 09:02

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Turi75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, ich merke schon das einige von euch hier ziemlich viel zeit haben vieles zu schreiben, was nicht wirklich weiter hilft.
Zudem Ihr auch nicht wirklich verstanden habt worum es geht. Ich vermute das Ihr selber keine Kreditkarte habt und euch nicht wirklich im Thema auskennt.

Zudem hat der Kunde Gott sei dank mehrere Kreditkarten und zum zweiten Erfahrung wie man mit Unternehmen umgeht!

Nun ja, nach einem Fax (aus dem Ausland) an die richtige leitende Stelle, hat die Bank sich mehrfach entschuldigt und darauf hingewiesen das alles ein großer Mussverständins ist. Ihr alle seid erwachsen und ich muss sagen na ja leider nicht Praxistauglich. Es wird vermutlich jetzt von allen viel Kritik kommen, aber Ihr habt nicht einmal verstanden das e-Mail und Fax doch eine Form von Schriftverkehr ist!!!

Daher Frage ich mich ob es Personen gibt, die heute noch mit Reiseschecks zahlen...nach den nicht hilfreichen Kommentaren wohl schon.

1. Ein Unternehmen kann nicht einfach eib vrttrag kündigen und behaupteten die Kündigung sei vom Kunden gekommen ( nennt man auch arglistige Täuschung, oder sowas)

2. KERDITKARTENUNTERNEHMEN sind sehr gut gegen Missbräuche gesichert und wissen genau wie Sie das unterscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1. korrekt (völliger Quatsch)
2. korrekt
Hat aber nichts damit

Zitat (von Turi75):
Jetzt kommt hinzu das der Kunde sich auch noch im Urlaub befindet und auf die karte angewiesen ist.
Zitat (von Turi75):
Zudem hat der Kunde Gott sei dank mehrere Kreditkarten

Also hat der Fragesteller hier einfach mal dick gelogen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ihr alle seid erwachsen und ich muss sagen na ja leider nicht Praxistauglich.

Sorry, aber im Gegensatz zu dir haben wir sehr wohl Ahnung, wovon wir hier reden.
Und es geziemt sich nicht als Erwachsener einfach zu sagen "Ihr seid mir zu doof", nur weil einem die Antworten nicht passen.

Es gibt gesetzliche Anforderungen und was du verlangst, läuft diesen zuwider. So einfach ist das.

Signatur:

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#11
 Von 
Turi75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie geil ist das denn? Also ich merke immer mehr das solche Foren leider auch Personen anzieht, die sonst nichts zu tun haben. Wo soll ich das Wort Doof benutzt haben.
Nun ja es ist ja geklärt und Ihr wart einfach keine Hilfe....darf man das nicht sagen?!?!

Ich denke wir schließen das Thema, außer das fast jeder hier sich als oberschlau und mit Halbwissen argumentiert bringt das nichts. Bevor wieder welche schreiben schließe ich mich nicht aus. Nur mit dem Unterschied das ich das Thema im Gegensatz zu euren Tipps klären konnte

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ihr alle seid erwachsen und ich muss sagen na ja leider nicht Praxistauglich.

Sorry, aber im Gegensatz zu dir haben wir sehr wohl Ahnung, wovon wir hier reden.
Und es geziemt sich nicht als Erwachsener einfach zu sagen "Ihr seid mir zu doof", nur weil einem die Antworten nicht passen.

Es gibt gesetzliche Anforderungen und was du verlangst, läuft diesen zuwider. So einfach ist das.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wo soll ich das Wort Doof benutzt haben.

Deine Sätze ergeben zusammengefasst exakt dieses eine Wort.

Zitat:
mit Halbwissen argumentiert bringt das nichts

Hast du dir jemals das GWG durchgelesen? Jemals die Vorgaben der Aufsichtsbehörde (BaFin)?

Bevor du das nächste Mal behauptest, dass jemand "nicht praxistauglich" sei, solltest du dir endlich mal diese Grundlagen durchlesen. Und dann kannst du vielleicht mitreden...

Achja: Falls du denkst, ich würde mich nicht auskennen. Ich war letztes Jahr in einer Arbeitsgruppe, die sich zusammen mit der BaFin (!) um die Fragestellung gekümmert hat, welche Geschäftsvorfälle über eine Telefon-Authentifizierung und Webcam-Authentifizierung ermöglicht werden sollten, wie das zukunftssicher archiviert werden kann (!) und welche Geschäftsvorfälle von dem ganzen ausgeschlossen sein müssen.

-- Editiert von mepeisen am 22.09.2016 07:19

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