Kreditbearbeitungsgebühren - Bank bietet Vergleich

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
M.Kling
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditbearbeitungsgebühren - Bank bietet Vergleich

Guten Morgen,

ich bitte um Meinungen zu folgendem, fiktiven Fall:

Bankkunde A hat im Jahr 2008 + 2010 ein Auto bei einer PKW-Hersteller-Bank finanziert.

Hierfür wurden ihm Kreditgebühren berechnet (jeweils ca. 300,-- Euro, gesamt = 600,-- Euro).

Ende 2012 hat er diese Gebühren per Musterbrief zurückgefordert. Die Bank hat zunächst alles abgelehnt.

Den Betrag aus 2008 wegen Verjährung, den Betrag aus 2010 da keine höchstrichterliche Rechtssprechung vorhanden.

Bankkunde A hat sich damit nicht zufrieden gegeben und erneut an die Bank geschrieben. Die Bank hat ihm geantwortet das der Betrag aus 2008 verjährt sei (wie im ersten Schreiben) und eine Rückzahlung abgelehnt wird. Bezüglich des Betrags aus 2010 würde man als Kulanz ein Vergleichsangebot machen und ca. 80% der Kreditgebühren zurückzahlen (ohne die geforderte 4%-Verzinsung).

Soll Bankkunde A auf den Vergleich eingehen?

Gruß


Manfred Kling

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Notfalls bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Ich bin aber der Meinung, dass die Verjährung erst
nach Zahlung der letzten Rate beginnt.

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#2
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Soll Bankkunde A auf den Vergleich eingehen? <hr size=1 noshade>

Wenn er klagen will nein, ansonsten wohl ja.

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin aber der Meinung, dass die Verjährung erst
nach Zahlung der letzten Rate beginnt. <hr size=1 noshade>

Die Verbraucherzentrale wird deiner Meinung sein, die Bank wird sich wohl auf das BGH-Urteil Az. III ZR 302/05 vom 11.01.2007 berufen.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die bestehenden Urteile zu der Bearbeitungsgebühr schließen für die Zeit der Laufzeit des Kredites die Verjährung explizit aus.

Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es so eine Sache. Es war ja glaube eine Sparkasse, oder welche Bank auch immer, sie hatte den Gang vors BGH angekündigt dann zurückgezogen und das Urteil in der vorherigen Instanz akzeptiert. Dafür haben sie viel kritik geerntet, gerade weil sie damit Rechtsunsicherheit zurückgelassen haben.

Ändert nichts dran, dass es schwer wird für eine Bank, Richter in Deutschland zu finden, die sich explizit gegen diese Urteile stellen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.01.2013 12:20

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