Kreditabzocke

22. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
VP23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kreditabzocke

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Freundin von mir hat sich vor rund Zwei Jahren einen "Abzocker"Kredit bei der ***Bank aufgenommen. Sie war zu der Zeit sehr verzweifelt und mit großen Geldsorgen! Ihr war im endeffekt auch garnicht bewusst was sie da unterschreibt und hat es gutgläubig so hingenommen.

Kann man bei dieser unten folgenden Abzocke in irgendeiner Form etwas unternehmen?
Irgend etwas!? Etwas was die Sache irgendwie noch zum positiven wenden kann?
Desweiteren zahlt sie auch noch jeden Monat 20 Euro an die Wüstenrot. Vertragsbedingt!

Desweiteren kann Sie JEDERZEIT ZUR RÜCKZAHLUNG DES GESAMTEN KREDITBETRAGES aufgefordert werden!!!

Hier die Darlehensberechnung:


Auszahlungsbetrag: 4.400 EUR

Ablösung interner Darlehen + 984,55 EUR
Zwischensumme = 5384,55EUR

RSV Beitrag (falls beigetreten) vgl. VIII + 1746,80 EUR
Nettodarlehensbetrag = 7131,35
Sollzinsatz (gebunden) 6,667% p.a + 2189,29 EUR
Bearbeitungsgebühr 3,5% + 249,60 EUR
Gesamtbetrag = 9570,24 EUR

Gesamtzahl der Raten 96 = 99,69 EUR

Sie wäre unglaublich froh über eine Antwort die ihr vielleicht in irgendeiner Form einen Weg Weisen könnte.


-- Editiert VP23 am 22.11.2013 15:43

-- Editiert von Moderator am 18.01.2017 16:37

-- Thema wurde verschoben am 18.01.2017 16:37

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41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Was wurde denn eigentlich abgeschlossen? Was steckt alles hinter RSV? 1746€ für 4400€ Kredit erscheint mir schon sehr merkwürdig. Und dann noch ein Bausparvertrag bei Wüstenrot? Wozu?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VP23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Mr.Cool,

Die RSV ist eine Ratenschutzversicherung!???
Diese Versicherung bietet ihr zusätzlich Schutz vor Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit sowie im Todesfall!
Sie meinte gerade, Quasi als Schutz das SIE ihre Raten bezahlt!???

Im endeffekt wollte Sie NUR einen Kredit von 4400 Euro aufnehmen! Mehr nicht!

Und Der Bausparvertrag bei der Wüstenrot war auch Pflicht!
Ihr wurde erzählt das es praktisch Partner sind: die diesen "grandiosen Kredit" unterstützen!




-- Editiert VP23 am 22.11.2013 15:55

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VP23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich verstehe persönlich auch nicht wie man bei einem Sollzinssatz von 6,667% auf 2189,29 EUR kommt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

So stimmt das aber auch nicht!
"Zwischensumme = 5384,55EUR" - erst danach wird es dubios. Da scheint noch eine Lebensversicherung o.a. mit massiven Kosten eingebaut zu sein in der RSV(Restschuldversicherung?). Ansonsten ist alles sauber aufgeführt. Es steht auch klar dort "Gesamtbetrag = 9570,24 EUR". Anrüchig ist einzig die RSV. Daher prüfen, ob die nicht ablösbar/kündbar ist.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also. Ich würde hier einen versierten Anwalt empfehlen, auch weil das dann bei der Frage nach einer Sittenwidrigkeit ziemlich kompliziert werden kann.

Natürlich hat sie nur einen Kredit über 4400€ haben wollen, hat aber einen über 5384,55€ bekommen wegen einer teilweisen Umschuldung.

Zunächst einmal muss man nachweisen, dass es mit den Versicherungen wirklich unter Zwang gestellt wurde. regelmäßig steht im Kleingedruckten der Bank, dass die Versicherung freiwillig war. Ein Indiz kann sein, dass sie ein Angebotsschreiben der Bank bekam, wo mit keinem Wort erwähnt wird, dass die Versicherung freiwillig ist. Leider lassen sich persönliche Gespräche nicht beweisen.

Für genau diesen Fall (Versicherung und Bausparvertrag ist Zwang) nämlich ist die Versicherung und alles dazu in den effektiven jahreszins mit einzuberechnen. Die Bearbeitungsgebühren sind ebenso einzuberechnen. Überschlagsweise kann man schauen, ob man mit http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php bei einem Annuitätendarlehen hinkommt.

Also. Soweit man das mal mit dem Zinsrechner ausprobiert ist man beim effektiven Jahreszins bei maximal 7,89% effektiven Jahreszins. Nun sucht man sich den Vergleichszins heraus:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Statistiken/Geld_Und_Kapitalmaerkte/Zinssaetze_Renditen/S11BATGV.pdf?__blob=publicationFile
Ein Konsumentenkredit bei 8 Jahren Laufzeit liegt da zum Ende des Jahres bei rund 8%. Die Sittenwidrigkeit, also alleine auf die Kosten und Zinsen bezogen, beginnt bei etwa 100%, also hier dann bei etwa 16% und mehr. Gibt dazu auch BGH-Urteile aber ich denke da müssen wir nicht drüber diskutieren, denn damit kommt man nicht weit.

Ich würde hier wie Mr.Cool vorgehen und prüfen, inwieweit die Versicherung wirklich Zwang war. Wenn sie das nicht war (was meist der Fall ist, siehe Kreditvertrag), würde ich versuchen, die einfach zu kündigen. Fertig.

quote:
JEDERZEIT ZUR RÜCKZAHLUNG DES GESAMTEN KREDITBETRAGES

Wenn das wirklich ohne eine weitere Bedingung im kreditvertrag enthalten ist, dürfte das aber ein anderer Ansatzpunkt sein. Die Klausel dürfte auch sittenwidrig sein.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Diese Versicherung bietet ihr zusätzlich Schutz vor Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit sowie im Todesfall!
Sie meinte gerade, Quasi als Schutz das SIE ihre Raten bezahlt!???


Selten so gelacht!

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo , die ganzen RSV Verträge sind nur Abzocke ,denn
-der Kredit muss erst ne Zeit lang laufen
-man hat 2-3 Monate Wartezeit, bis Geld nach Arbeitslosigkeit gezahlt wird, bis dahin muss man die Kredit raten selber aufbringen
-und dann zahlen die nur maximal für ein Jahr , dann muss man wieder selber für die Raten aufkommen (glaube für 1 Jahr , dann hätte ma wieder Anspruch auf Ratenübernahme )
Ich hatte selber mal so nen Kredit an der Backe , habe den RSV dann sofort gekündigt , nachdem mir klar geworden ist , was das für ne Gaunerei ist .

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.07.2018 09:13:16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Santanderbank ein Garant in den Ruin ..
Ich hatte bei der Santanderbank einen Kredit..Durch Pech mit Kurzarbeit und Krankheit musste ich diesen 2 Jahre später mit 4000€ aufstocken. Dabei verkaufte man mir , weil jetzt durch Erfahrung geprägt , eine RSV für 4380€ die alles abdeckt wenn nochmal was passiert. Wenige Jahre später nehme ich weitere 3000€ dazu und man suggeriert mir durch den Begriff RSV die komplette Absicherung. Dabei dachte und vertraute ich , dass der bereits versicherte Ursprungsvertrag bestehen bleibt und die 3000€ neu bzw sep.versichert wären. Nichtsahnend löst sich der erste Vertrag mit den dazu aufgenommenen 3000€ auf (!!) und man macht einen komplett neuen Vertrag incl erneuten 4380€ für die RSV..Was bedeutet , ich hatte bis zu diesen Zeitpunkt gerademal die Raten nur zum Abdecken der RSV bezahlt.
Am Ende sind somit 8760€ nur für RSV bezahlt worden ; bei der aber durch weglassen von Kreuzchen ,nur LV dahinter steckte.
Wie es das Schicksal so will hatte ich einen Unfall bei dem ich 3 Jahre Krank war und musste feststellen, dass der Begriff RSV von der Sandanterbank ganz offensichtlich nur benutzt wird, um ihre Kunden irritierender weise abzuzocken..Meine zuletzt abgeschlossene , 4380€ teure RSV entpuppte sich zudem als eine reine LV und zahlte somit den angedeutet bzw glaubhaft gemachten Arbeitsausfall nicht !!!!

Das Resultat von ca 20000€ Kredit sind ca 14 Jahr Ratenzahlungen und ca 40000€ Rückzahlung !

0x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Falls noch nicht geschehen und falls das noch nicht zu lange her ist, würde ich dir hier zu einem Anwalt raten. Eine RSV, die dann nicht zahlt, da handelt sich die Bank mächtig Ärger ein. Und auch die Nummer, dass man die vorherige kündigt und die Sachen nochmals komplett berechnet, ist Unfug.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

@Milchmann1958
alte Beiträge ausgraben und sich dran hängen ist kein guter Stil



Zitat (von mepeisen):
Falls noch nicht geschehen und falls das noch nicht zu lange her ist, würde ich dir hier zu einem Anwalt raten.

Volle Zustinnumg. Da sollte sich mal unbedingt jemand mit Fachkenntnis alle Unterlagen ansehen.



Zitat (von mepeisen):
Eine RSV, die dann nicht zahlt, da handelt sich die Bank mächtig Ärger ein.

Warum? Eine RSV muss ja nicht unter allen Unständen zahlen.
Auch RSVs haben Bedingungen. Das steht drin wann sie zahlen und wann nicht, was wie Versichert ist. Die scheint Milchmann1958 aber überhaupt nicht gelesen zu haben.
Warum soll das dann das Problem der Bank sein?



Zitat (von mepeisen):
Und auch die Nummer, dass man die vorherige kündigt und die Sachen nochmals komplett berechnet, ist Unfug.

Stimmt, da hätte die nicht genutzte Laufzeit des gekündigten Vertrages angerechnet werden müssen.



Zitat (von Milchmann1958):
und man suggeriert mir durch den Begriff RSV die komplette Absicherung.

Was bedeutet "suggeriert die komplette Absicherung"? Wei genau hat man das "suggeriert"?
Nur die Verwendung des Begriffes alleine reicht da wohl nicht aus, denn da gibt es ja beklanntermaßen diverse Bedingungen die die Details regeln.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Warum?

Ich bezog das auch die Vermutung des TE, dass es gar keine RSV ist, sondern vielmehr eine Risiko-Lebensversicherung.
Eine solche Falsch-Deklaration geht nicht.

Zitat:
Auch RSVs haben Bedingungen. Das steht drin wann sie zahlen und wann nicht, was wie Versichert ist. Die scheint Milchmann1958 aber überhaupt nicht gelesen zu haben.
Warum soll das dann das Problem der Bank sein?

Die Bank muss nachweisen, dass die Beratung richtig erfolgte. Und alleine schon die Sache mit der anderen im Hintergrund verschwundenen angeblichen RSV dürfte für einen versierten Anwalt ein ziemlich riesiger Angriffspunkt sein.

Aber das geht (sorry von mir) doch leicht ins Spekulative. Deswegen auch der Rat zum Anwalt, der das alles genauer anschaut.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Eine solche Falsch-Deklaration geht nicht.

Das ist natürlich korrekt.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
guest-12323.07.2018 09:13:16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Falls noch nicht geschehen und falls das noch nicht zu lange her ist, würde ich dir hier zu einem Anwalt raten. Eine RSV, die dann nicht zahlt, da handelt sich die Bank mächtig Ärger ein. Und auch die Nummer, dass man die vorherige kündigt und die Sachen nochmals komplett berechnet, ist Unfug.


Milchmann @ mepeisen
ich habe mit der Versicherung gesprochen weil ich ja annahm , ich wäre für diesen Arbeitsausfall versichert..Die Dame am tel selbst war überrascht warum ich ""2"" LV habe.. Allerdings sagte sie auch, überprüfen sie mal welche Kreuze im kleingedruckten der nächsten Seiten ihres Vertrags sind..Dort nachgesehen muss ich erkennen das ich 2x durch blindes Vertrauen an Banker mit je 4480€ , die Kreuzchen nur in der Lebensversicherung gemacht wurden. Und somit braucht zahlt die RSV nicht bei Arbeitsausfall.

PS. leider finde ich nicht wie ich den Vertrag hier öffentlich einstellen kann...

0x Hilfreiche Antwort




#20
 Von 
guest-12323.07.2018 09:13:16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
@Milchmann1958
alte Beiträge ausgraben und sich dran hängen ist kein guter Stil

@ Sell
Ich hätte gern die Verträge angehängt, leider finde ich die Option dazu nicht.. Kann aber versichern , dass im Vertrag eine RSV für 4438.31 € gemacht ist, 2 Seiten weiter in den Bedingungen, nur 1 Kreuz in der Lv mit Unfalltod gemacht wurde..






-- Editiert von Moderator am 16.01.2017 20:53

0x Hilfreiche Antwort



#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von VP23):
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Freundin von mir hat sich vor rund Zwei Jahren einen "Abzocker"Kredit bei der Santander Bank aufgenommen. Sie war zu der Zeit sehr verzweifelt und mit großen Geldsorgen! Ihr war im endeffekt auch garnicht bewusst was sie da unterschreibt und hat es gutgläubig so hingenommen.

Kann man bei dieser unten folgenden Abzocke in irgendeiner Form etwas unternehmen?
Irgend etwas!? Etwas was die Sache irgendwie noch zum positiven wenden kann?
Desweiteren zahlt sie auch noch jeden Monat 20 Euro an die Wüstenrot. Vertragsbedingt!


-- Editiert VP23 am 22.11.2013 15:43


Ich wäre sehr vorsichtig mit Abzocke. Denn das ist abmahnfähig. Wenn offensichtlich die finanziellen Mittel so schlecht waren, soll sie froh sein überhaupt einen Kredit bekommen zu haben.

Wurde sie etwa mit Pistole von der Bank gezwungen den Vertrag zu unterzeichnen?

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
soll sie froh sein

Wucher oder ähnliches muss man trotzdem nicht über sich ergehen lassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
soll sie froh sein

Wucher oder ähnliches muss man trotzdem nicht über sich ergehen lassen.


Manche erwähnen in so einem Fall die freie Marktwirtschaft... :devil:

Die 8 % Zinsen sind aber keine Abzocke. Die Versicherungen schlussendlich auch nicht. Wenn die Dame diese aber abschliessen wollte und mit der Unterschrift bestätigt hat, dann kann man schlecht dagegen argumentieren.

Allerdings: wenn die Dame schon solche finanziellen Probleme hatte (wo nach es klang), dann kann man ggf. entsprechende Sicherheiten fordern. Dazu zählen auch Versicherungen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Glücklicherweise sehen Gerichte und der Gesetzgeber das ganz anders.
Glücklicherweise müssen Banken für Falschberatung haften.
Glücklicherweise müssen Banken die richtige Beratung nachweisen.
Glücklicherweise darf bei arglistiger Täuschung dagegen angegangen werden.

Ich schreib deswegen "glücklicherweise", weil sonst ja jede Form von Kredithai legal wäre und jede Form von Falschberatung immer folgenlos.
Gesetze sind manchmal auch aus Lebenserfahrungen entstanden. Sprich: Den Straftatbestand des Wuchers gäbe es womöglich nicht, wenn es nie solche Absurditäten des Geldsystems gäbe. Die Sache mit dem Nachweis der guten Beratung gäbe es nicht, wenn jeder nur richtig und kundenorientiert beraten würde. Auch die Sache mit der arglistigen Täuschung gäbe es womöglich nicht, wenn wir alle Vulkanier sein würden und nicht lügen könnten.

Zitat:
Die 8 % Zinsen sind aber keine Abzocke

Glücklicherweise sind Richter auch nicht dumm. Der BGH hat bewusst keine absoluten Zinssätze als Kriterium des Wuchers oder der Sittenwidrigkeit ausgerufen (übrigens: Man lese mal den Paragraphen dort etwas genauer).

Sittenwidrigkeit beginnt für den BGH beim doppelten des üblichen und durchschnittlichen Zinses oder bei absolut 12% darüber. Dabei müssen die Gesamtumstände durchaus berücksichtigt werden. Sprich: Im Einzelfall kommt es nicht auf die Werbung selbst an (einige Spinner werben ja inzwischen mit Zinsen unter einem Prozent), sondern auf den effektiv gewährten Zins. Deswegen fängt der Wucher bei Umschuldungskrediten woanders an wie bei reinen Konsumentenkrediten. Weil da einfach die Banken unterschiedliche Zinssätze gewähren.

Warum habe ich so weit ausgeholt?
Beim Fall oben ergibt sich ein regelmäßig von solchen Banken tot geschwiegenes Problem. Wenn RSV und ähnliches nicht freiwillig sind, sondern einem faktisch aufgezwungen werden, dann liegen diese im Interesse der Bank (zusätzliche Sicherheit). Dann ergibt sich aus der Rechtsprechung des BGH, dass diese in die effektiven Jahreszinsen zwingen einberechnet werden müssen.
Nicht selten ergibt sich dann der Punkt, dass der effektive Zinssatz plötzlich wirklich in den Bereich des Wuchers und der Sittenwidrigkeit geht. Und dann reden wir womöglich dann wirklich über Abzocke, die sich nicht nur aus der Falsch-Deklaration der Versicherung ergibt, sondern auch noch über die dann zu berichtigenden Jahreszinsen. So werden solche Kredite von Santander oder dieser Bank, die ständig ihren Namen ändert, plötzlich oft bei 20% und höher mit den Zinsen angesiedelt. Wucher ebend...

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Milchmann1958):
PS. leider finde ich nicht wie ich den Vertrag hier öffentlich einstellen kann...

Das Dokument / die Dokumente mal scannen, personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.fotos-hochladen.net ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos die Scans hierhin verlinken kann.
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.




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#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@asd1971
Dir ist aber schon klar aus welchem Jahr dein Zitat ist?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12323.07.2018 09:13:16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Milchmann1958):
PS. leider finde ich nicht wie ich den Vertrag hier öffentlich einstellen kann...

Das Dokument / die Dokumente mal scannen, personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.fotos-hochladen.net ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos die Scans hierhin verlinken kann.
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.


tut mir leid , bekomm das nicht hin..hab zwar den Link http://www.fotos-hochladen.net/ aber finde nicht heraus wie die Bilder hier her leiten soll , bzw eingefügt werden können .

-- Editiert von Milchmann1958 am 17.01.2017 13:30

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

einfach den Link hier ins Textfeld einfügen.

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