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Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen

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Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen

Halloele,

während Kreditaufnahme wurde mit eine recht teure Restschuldversicherung (RSV) mit aufgedrueckt.

In den Kreditbedingungen steht folgendes:

Der Kredit ist mit der Lieferung der folgenden Ware/der Erbringung der folgenden Dienstleistung verbunden:
Restkreditversicherung.


Weiter unten dann:

Sowohl die Gewährung des Kredites als auch die Gewährung zu den genannten Vertragskonditionen erfolgt unabhaengig vom Abschluss einer Restkreditversicherung oder sonstiger Nebenleistung.


Nun meine Frage, da Tante Google mich hier nicht weiterbringt, da wird immer von Kuendigung des Kredites gesprochen.

Laut Police habe ich bei der Versicherung 30 Tage Kündigungsfrist, in dem Rahmen bewege ich mich auch noch.
Kann ich die RSV eigentlich seperat kündigen, ohne dass der Kredit davon betroffen ist (mal abgesehen, dass es meinem Kreditgebenden Institut nicht passen wird, das ist aber nicht das Thema hier)?

LG,
~ara

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"~ara"


von Aracos71 am 30.08.2010 11:19
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
Hallo,
mir sind genaue Informationen und Rechtsprechnungen hierzu nicht bekannt, aber ich sehe das genauso wie du!
Im Vertrag ist eindeutig geregelt, das der Kredit und dessen Konditionen nicht von einer RSV abhängig sind. Also kannst du diese kündigen, ohne das damit der Kreditvertrag tangiert wird.
Dem SB bzw. der Bank geht damit natürlich die Provision der Versicherung flöten - das kann dir aber egal sein!



von CBW am 30.08.2010 19:38
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 30.08.2010 20:05
Status: Philosoph (711 Beiträge)
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
quote:
Kann ich die RSV eigentlich seperat kündigen, ohne dass der Kredit davon betroffen ist (mal abgesehen, dass es meinem Kreditgebenden Institut nicht passen wird, das ist aber nicht das Thema hier)?

Wer nach einem Abschluss den Versicherungsvertrag widerrufen möchte, kann das völlig unabhängig vom Darlehensvertrag tun. Das Widerrufsrecht besteht für 30 Tage - das ist im Kreditwesengesetz allgemein so geregelt. Und es gilt auch dann noch, wenn die Darlehensauszahlung schon begonnen hat.

Der Kredit bleibt weiterhinbestehen, da das Koppeln beider Verträge verboten ist!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"


von Anonymer_ist_besser am 04.09.2010 01:06
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
Die RSV ist auch nach einem oder nach zwei Jahren noch kündbar. Genau so war es nämlich bei mir auch. Habe die RSV nach einem Jahr bei meinem Kreditgeber gekündigt und dies wurde erst abgelehnt (mit der Begründung das nach einem Monat Frist erst in drei Jahren wieder gekündigt werden kann). Da habe ich einfach eine Beschwerde an die Geschäftsführung und an den Vorstand geschrieben und auf das "Kleingedruckte" aufmerksam gemacht.!!! D.h. die Kreditgenehmigung ist nicht von der RSV abhängig !!

Paar Tage später hat man das geklärt und mir meine RSV ausbezahlt. Auf Wunsch kann dies natürlich auch mit dem Kredit verrechnet werden, sodass entweder die Laufzeit oder deine monatl. Zahlung verkürzt bzw. gemindert wird. Dein Darlehen läuft natürlich weiter...

Die Banken drücken dir das gerne rein und machen dadurch bei einem "kleinen" Zinssatz durch die RSV trotzdem ne Menge Geld.. Fazit: Einfach knallhart bleiben und nicht verarschen lassen. Die Schreiben dir auf deine Kündigung ne Menge zurück was gar nicht der Wahrheit entspricht. Aber sobald du dem Vorstand mit ner Beschwerde kommst ziehn die den Schw... ein ;-)

Wünsch dir viel Glück dabei !

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von Mert1987 am 06.09.2010 21:11
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
Morsche,

also, ich habs mal so gemacht wie oben aufgeführt.

Natürlich passt das meiner Sachbearbeiterin nicht. Nun liess sich mich wissen, dass ich mit der Kündigung der RSV auch den ursprünglichen Kreditvertrag gekündigt hätte .....

Bin mal gespannt wie es weitergeht.

LG

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"~ara"


von Aracos71 am 16.09.2010 11:59
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
Ja, da war es, das Einschreiben, das mich auffordert bis zum Tag X den Nettokreditbetrag INKL. des Betrages der an die Versicherung ging plus Zinsen für den Gesamtbetrag (ohne die Zinsen genau zu beziffern) und ohne Berücksichtung bereits geleisteter Zahlungen auf Konto xyz zu überweisen.....

Das weiteren wurde mir telefonisch mitgeteilt dass man das durch die Kreditabteilung hat prüfen lassen und alles seine Richtigkeit hätte.

Das kam dann nochmal per eMail und da wars dann die Rechtsabteilung.

Referenz ist übrigens, soweit ich das überblicken kann §358BGB ...

Bin mal gespannt wie es weitergeht.

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"~ara"

-- Editiert am 25.09.2010 01:48


von Aracos71 am 25.09.2010 01:47
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
welche ist die kreditführende Bank? eine RSV ist immer separat kündbar ohne einfluss auf den kredit selbst.

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von cdfmi am 27.09.2010 18:46
Status: Legende (269 Beiträge)
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
Eine regionale Spasskasse ...

Ausserdem im Titel fälsch als zum kündigen ausgezeichnet.

Widerrufen trifft es eher.

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"~ara"


von Aracos71 am 29.09.2010 11:33
Status: Stift (40 Beiträge)
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
Hallo , wie mache ich der Bank denn klar, daß ich die Beiträge der RSV an mich auszahlen muß , bzw. zu verrechnen hat ? Denn meine Bank hat sich nicht entsprechent gemeldet . Die Kündigung ist ca. 1 Jahr her .
Gruß Peter

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von zickenbaendiger am 01.10.2010 00:07
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen
Update (oder eher nicht)

Die Bank stellt sich tot, trotz Schreiben eines Rechtsanwaltes ... und zieht fleissig die ursprüngliche Rate ein....

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"~ara"


von Aracos71 am 17.10.2010 22:17
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