Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Krawalle in französischer Vorstadt nach tödlicher Verfolgungsjagd

AFP VOM 21.1.2010 | Nachrichten - International | 920 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Frankreich, Randale

Junge Männer waren auf gestohlenem Roller vor Polizei geflohen

Nach einer tödlichen Verfolgungsjagd mit der Polizei haben in der Nähe der ostfranzösischen Stadt Metz junge Leute randaliert. Die Krawallmacher zündeten am Mittwochabend nach einer Kundgebung in dem Problemviertel in Woippy mehrere Autos an und zerstörten Telefonzellen, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Die Polizei löste die Menge schließlich mit Hundestaffeln auf. Zuvor hatten sich rund zweihundert Menschen aus der Vorstadt versammelt, um der drei jungen Männer zu gedenken, die bei der Verfolgungsjagd in der Nacht zuvor verunglückt waren.

Die Männer waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft ohne Helm und ohne Licht zu dritt auf einem gestohlenen Motorroller unterwegs gewesen, als die Polizei sie anhalten wollte; sie flohen demnach mit überhöhter Geschwindigkeit gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße und kamen nach wenigen hundert Metern in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Ein 19-Jähriger starb bei dem Unfall. Seine 19 beziehungsweise 20 Jahre alten Begleiter wurden lebensgefährlich verletzt.

Eine tödliche Verfolgungsjagd mit der Polizei im Pariser Vorort Villiers-le-Bel hatte im November 2007 zu nächtelangen Ausschreitungen geführt, bei denen dutzende Polizisten verletzt wurden. Im Großraum Paris sollte derweil am Donnerstag das Verfahren gegen sieben junge Leute beginnen, die die Polizei im März 2007 in einen Hinterhalt gelockt haben sollen. Die Angeklagten müssen sich wegen versuchten Mordes verantworten.

21. Januar 2010 - 11.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Christina Palmberger
Bonn
Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?