Kratzer am Dienstwagen

20. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)
Kratzer am Dienstwagen

Hallo,

ich habe nochmal eine Frage, sorry falls ich hier falsch bin.

Also nochmal meine Situation:

Ich habe einen normalen Job und noch einen kleinen Nebenjob als Pauschalkraft als Auslieferungsfahrer für einen Gastronomiebetrieb

Vor einer Woche Montag schreibt mit der Chef im Handy an, es wäre ein Kratzer am Dienstwagen. Diesen hat er mit Kollegen am Morgen festgestellt.
Er bitte um Stellungnahme. Dies habe ich getan.

Ich habe besagtes Fahrzeug einen Abend zuvor gefahren und auch eingeparkt.

Zum Feierabend ist es aber Prozedere mit einem Kollegen (mit einer Lampe) um das Fahrzeug herumzugehen und zu schauen um eventuelle Schäden zu dokumentieren. Uns beiden ist aber nichts aufgefallen und das hat er mir im Fahrtenbuch auch so abgezeichnet.

Wie sieht es da mit der Haftung aus? Können die mir "ein Ding drehen". Im Arbeitsvertrag ist eine Teilhaftung mit drin.

1. der Schaden wurde vom Kollegen und mir übersehen (es war auch schon dunkel, also ansonsten nur Straßenlaternen)
2. der Schaden ist erst in der Nacht verursacht worden.

Dann Stünde ja Aussage gegen Aussage. Oder?

Außerdem habe ich das Gefühl das da bei dem Chef etwas komisch läuft.

Denn am vergangen Wochenende rief man mich doch tatsächlich an, ich wäre geplant. Ich sagte am Telefon ich hab garkeinen Dienstplan erhalten und bin nicht daheim.

Heute zeigte ich "guten Willen" und frag bzw. sag, dass ich nächste Woche am Sonntag arbeiten könnte. Habe ja noch primären Job und muss das ja mit dessen Schichtplan abgleichen.

Da kam nur die Antwort, ich wäre sowieso nicht eingeplant, solange mein Unfallschaden nicht geklärt ist. Das widerspricht sich dann ja mit dem Anruf vom Wochenende.



-- Editiert tachyonstar am 20.10.2014 16:32

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17 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

.. da der Wagen am Abend abgenommen worden ist, solltest du eigentlich außen vor sein. Auf den Standpunkt solltest du dich stellen.
Ansonsten gilt für Schäden, dass man sie dir zuordnen und - in aller Regel - dass man dir auch mehr als einfache Fahrlässigkeit vorwerfen können muss.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
Wie sieht es da mit der Haftung aus? Können die mir "ein Ding drehen". Im Arbeitsvertrag ist eine Teilhaftung mit drin.


Die können drehen wie sie wollen, vor Gericht kommen sie damit nicht durch.
Interessant wäre schon, wie genau die Teilhaftung schriftlich fixiert wurde. Könnten Sie die mal hier reinschreiben?

quote:
Da kam nur die Antwort, ich wäre sowieso nicht eingeplant, solange mein Unfallschaden nicht geklärt ist.


Wenn die Sie für jeden Kratzer in Regress nehmen wollen wäre ein anderer Job wirklich rentabler :sweat:

Da wird jetzt Druck ausgeübt, rechtlich kann der Arbeitgeber gar nichts bei Ihnen erreichen, so auf den ersten Eindruck aufgrund Ihrer Schilderung.

Was genau ist zur Haftung im Vertrag vereinbart?


-- Editiert altona01 am 21.10.2014 11:55

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und das hat er mir im Fahrtenbuch auch so abgezeichnet. <hr size=1 noshade>

Und davon gibt es eine Kopie in Deinen Händen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@Harry van Sell,
Wie wahrscheinlich ist, dass sich Arbeitnehmer im Alltag Kopien des Fahrtenbuchs anfertigen?

Ich frage mal lieber, kann sich Ihr Kollege an seine Unterschrift im Ernstfall erinnern?

Und nochmal: [color=red]Was genau ist zum Thema Haftung im Arbeitsvertrag festgelegt?[/color]

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#5
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)

Guten Morgen,

also ich habe natürlich keine Kopie von dem Fahrtenbuch.

Beim Haftung bezüglich des Autos steht:

1. Der Mitarbeiter haftet für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen des Kraftfahrzeugs sowie bei von ihm im Zusammenhang mit Fahrzeugnutzung verursachten Schäden Dritter auf vollen Schadenersatz im Innenverhältnis. Bei anderen fahrlässig verursachten Schäden ist der Mitarbeiter verpflichtet, sich angemessen am Schades des Kraftfahrzeugs sowie an Schäden Dritter zu beteiligen.

2. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt wird. Dir Mitarbeiter haftet in diesem Fall in Höhe der Selbstbeteiligung und trägt den Verlust von Schadenfreiheitsrabatten.

3. Verstößt der Mitarbeiter schuldhaft die die vorgenannten Verpflichtungen, ist zum Ersatz des daraus für den Arbeitgeber erwachsenen Schaden verpflichtet.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sehr lesenswert:
http://www.hensche.de/Arbeit_Abruf_Arbeit_auf_Abruf_Abrufarbeit.html#tocitem5

Es geht darum, dass der Arbeitgeber Ihnen 10 Stunden wöchentlich zu zahlen hat, wenn Sie nicht eingesetzt werden und keine Arbeitszeit im Vertrag steht.
Das Gehalt wäre einklagbar, wenn Sie Ihre Arbeitskraft anbieten und der Arbeitgeber Sie weiterhin nicht beschäftigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen

.... na, also! Grobe Fahrlässigkeit muss man dir erst einmal nachweisen, abgesehen von dem Thema, dass am Abend kein Schaden festgestellt wurde.
Wozu also sich Sorgen machen? Zu ängstlich darf man im Arbeitsleben auch nicht sein.
Und wenn der AG dich nicht mehr einteilen will, geht das schon in Richtung Willkür bzw. Nötigung. Dagegen könnt/müsst ihr Fahrer kollektiv vorgehen, denn dieses Verhalten bedroht jeden! Und da habt ihr durchaus die Macht, eure berechtigten Interessen durchzusetzen. Der Vertrag ist ja in Ordnung - die Praxis ist es nicht.


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-- Editiert :blaubär: am 21.10.2014 12:01

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#8
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)

Sie die Geschichte geht wohl doch noch etwas weiter.

Ich habe heute den Chef angeschrieben (im Whatsapp) wo mein September Lohn bleibt.

Als Antwort bekam ich doch bitte den "Unfallschaden" aufzuklären.

Ich entgegnete, dass ich wie gewünscht Stellungnahme gegeben habe.

Scheinbar nimmt mich die Person nicht ernst. (ein laxer Spruch als Antwort)

Also sendete ich ihm noch einmal was er schrieb und ich ihm darauf antwortete.

Er verwies mich an eine Person welche die Autos betreut.

Ich entgegene, dass für so etwas doch das Fahrtenbuch da ist. Und uns nichts aufgefallen ist. Und der Lohn ein anderes Thema ist.

Er erwähnte die Schadensumme (recht hoch) und das ist sein Thema. Und, dass die Diskusion beendet ist.

Ich sagte noch mal das ich meinen Lohn will. Und verwies noch mal auf die Abnahme, das diese korrekt und wie vereinbart durchgeführt wurde.

Darauf nur OK


also ich habe langsam ein ungutes Gefühl bei der Person.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Auf dem Level kommst du offensichtlich nicht weiter , möglicherweise hilft ein Brief vom Anwalt . Oder du gehst gleich vors Arbeitsgericht.

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#10
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)

Meinst Du das es sich lohnt?

Meine Gehaltsforderung für September sind recht niedrig (unter 100€) weil ich da nicht viel gearbeitet habe. Und ein Anwalt kostet auch erst mal Geld.

Ich hätte ja auch kein Problem es cash abzuholen wenn er mir sagen würde wann er anwesend ist.

Und eigentlich hatte ich gedacht er gibt es mir beim nächsten Dienst. Aber nun dass.

-- Editiert tachyonstar am 23.10.2014 18:01

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... dann Arbeitsgericht. Das kostet dich erstmal nichts, da du ohne Anwalt auskommst. Ein Rechtspfleger wird dir helfen, deinen Antrag aufzusetzen.
Ob sich das - und in welchem Sinne - kannst nur du entscheiden.
Geld ist dabei nur ein Faktor.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

ich finde es schade, dass Sie uns den laxen Spruch des Arbeitgebers, an dem Sie erkannt haben, dass Sie von diesem nicht ernstgenommen werden und die genannte angebliche Schadenssumme vorenthalten.

Beides spricht für sich. Sie brauchen keinen Anwalt. Und Ihr Arbeitgeber sollte auch lernen, dass er Sie ernstzunehmen hat.
Wenn Sie also vom Arbeitgeber richtig ernstgenommen werden wollen klagen Sie auch gleich die Bezahlung der fiktiven Stunden ein:

Zitat:
Es geht darum, dass der Arbeitgeber Ihnen 10 Stunden wöchentlich zu zahlen hat, wenn Sie nicht eingesetzt werden und keine Arbeitszeit im Vertrag steht.

Die Klage kostet keinen Cent und der Arbeitgeber muß für seiner Meinung nach weniger als 100,- € vor Gericht erscheinen. An seiner Stelle käme ich mir dabei ziemlich dumm vor :sweat:

Sie haben nichts zu verlieren.
Dieser Arbeitsplatz ist keiner.


-- Editiert altona01 am 23.10.2014 20:27

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)

Also sein Spruch war
"Du willst mich wohl aufs Korn nehmen"

Schaden waren mehrere tausend Euro, irgendwas im unteren Wagenbereich (sorry, will erst einmal keine Details nennen).

Aber das Auto war noch fahrtüchtig und wurde von anderen Kollegen auch noch gefahren (vor meinem Einsatz an besagten Tag)

Mein Arbeitsvertrag lautet übrigens auf 10 Arbeitsstunden pro Woche.


-- Editiert tachyonstar am 24.10.2014 09:07

-- Editiert tachyonstar am 24.10.2014 09:09

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// ... das Auto war noch fahrtüchtig

In einer Verkaufsanzeige allerdings würde so eine Angabe zu lesen sein als "gerade noch vor schrottreif".

Allerdings glaube ich sofort, dass Schäden "im unteren Wagenbereich" (womöglich am Unterboden??) einer Sichtkontrolle entgehen.

Aber das ist alles Nebengeklapper zu der Frage von Zuordnung zu einem bestimmten Fahrer und dann dem Grad der Fahrlässigkeit.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)

Ja, die Schäden am Unterboden waren ihm auch bekannt. Und auch seit Tagen im Fahrtenbuch (von meinen Vorgängern) eingetragen.

Er hatte den Schaden auch mir gegenüber schon mal vorher erwähnt.

Aber ich frag mich wieso der wegen dem Kratzer und dem Lohn so ein Problem macht und wieso er dann den Wagen überhaupt noch eingesetzt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

"Ursachenforschung" - wieso ist/verhält der sich so - hilft dir nicht viel. Hier geht es um's Recht - dein Recht, deine vertraglichen Ansprüche und so fort.
Wenn dein AG dir Vorwürfe macht, soll er die klar benennen und gegebenenfalls auch beweisen.


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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)

So...

endlich habe ich heute mein September-Lohn in Empfang nehmen können. In bar. Aber auch erst nach mehrfach drängen und mit "drohen" mit Arbeitsgericht.

Naja... und dann fing der Chef mit einem Vorfall an der schon über 2 Monate her ist.

Dazu muss ich noch etwas ausholen.

Mitte August musste ich mal mit einem der Dienstwagen (er hat 2, sagen wir mal Auto A und Auto B) in einer Baustelle wenden. Ich fuhr an dem Tag mit dem Auto A.

Dabei wurde vorn eine Art Gummilippe etwas aus der Verankerung gerissen. Einen Tag später, als ich wieder mit dem Auto fuhr hat der Chef das auch gesehen und diese selbstständig wieder dran geklipst. Soweit war die Sache dann auch erledigt. Im Fahrtenbuch hatte ich ebenso einen Vermerk gemacht was mir an besagten Abend noch aufgefallen ist. Er hat das seinerzeit zur Kenntnis genommen und aber dazu nie wieder etwas gesagt.

Ich denke mal, dass das Auto in der Zwischenzeit auch wieder von anderen gefahren wurde.

Auf einmal fing der heute damit an. Ich sagte ihm, dass die Sache doch schon erledigt war. Er meinte für ihn nicht.

Außerdem hatte ich das Gefühl das er mir das so deichseln will, dass ich den Schaden und die dadurch entstandenen Kratzer (Selbstbeteiligung 500€) anerkennen soll. Ich entgegnete, das ich dazu nichts weiter sage.

Und auch versuchte er das damit zu begründen weshalb er kein Lohn zahlt. Ich wies ihn noch mal darauf hin, dass Schaden und Lohn doch aber zwei verschiedene Dinge sind.

Was für mich etwas konfus ist... den Schaden der jetzt aufgeführt hat war an Auto A. Bisher war ich davon ausgegangen er redet immer von Auto B.

Also ich habe irgendwie das Gefühl, dass dieser Mensch den Überblick verloren hat.

Also was kann mir da drohen? Müsste ich wirklich wenn's hart auf hart kommt den Schaden zahlen?

-- Editiert tachyonstar am 05.11.2014 22:55

2x Hilfreiche Antwort

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