Krankschreibung nach Impfung wird nicht akzeptiert

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
yoyoyo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankschreibung nach Impfung wird nicht akzeptiert

Hallo,

ich bekomme die nächsten 5 Wochen jeweils Donnerstags Impfungen. Meine Ärtzin sagt, dass ich am Tag darauf nicht körperlich arbeiten darf. Sie würde mich also jeweils für den Freitag krankschreiben. Als ich meinen Arbeitgeber (eine Zeitarbeitsfirma) darüber informiert habe, hieß es dass dies nicht zu akzeptieren sei, und sie mir entweder unbezahlten Urlaub geben würden, oder ich mir einen Arzt suchen sollte, der Freitags nachmittags impft.

Jetzt ist meine Frage wer hier im Recht ist. Auf der einen Seite ist es ja im Grunde genommen meine eigene Entscheidung mich impfen zu lassen. Auf der anderen Seite darf ich schlichtweg am nächsten Tag nicht arbeiten und freitag Nachmittags hat auch kein Arzt auf...
Und eine Krankschreibung ist eine Krankschreibung... eigentlich müsste mein Arbeitgeber diese akzeptieren, oder?

Vielen Dank für die Hilfe und lG,

Tobi

NACHTRAG: Ich war vor 2 Wochen, ebenfalls wegen einer Impfung, schonmal einen Freitag kankgeschrieben. Da wurde dies akzeptiert.

-- Editiert am 03.01.2011 17:57

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.01.2011 10:59:51
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

also warum lässt du dich denn nicht am freitag nach feier abend impfen?
bei mir ist es auch so, dass das amt die renovierungskosten und reinigungskosten von meiner wohnung nicht zahlen will obwohl ich jetzt nach dem umzug krankgeschrieben bin mit krankenschein und ob wohl ich das nicht ver schuldet habe nur weil der Skihang dort ziemlich schlecht prepariert war wo ich gestüzt binn und ich habe auch schon im mietrecht gefragt, was mir da zusteht!

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#2
 Von 
yoyoyo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Arzt hat Freitags nur Vormittags auf... so wie (fast) jeder andere auch, denke ich.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Viele Ärzte haben inzwischen auch Samstag offen, am Vormittag. Das läßt sich doch einrichten!

wirdwerden

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#4
 Von 
yoyoyo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das beantwortet meine Frage leider nicht... ich möchte ja nur wissen, ob ich im Recht bin oder mein Arbeitgeber.
lG

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Das beantwortet meine Frage leider nicht... ich möchte ja nur wissen, ob ich im Recht bin oder mein Arbeitgeber.


Ob Sie Recht haben ist m.E. weniger die Frage.

Wesentlich ist hier, dass Sie das Arbeitsverhältnis negativ beeinflussen. Selbst wenn die Arztin nur am Freitag Vormittag offen hat, könnte man theoretisch kurz vor Mittag hingehen und würde dann nur einen halben Tag fehlen.

Im Arbeitsleben hat das Zwischenmenschliche einen hohen Stellenwert und das wird weniger durch das "Recht" bestimmt. In solchen Fällen sollte man daher immer versuchen die betriebliche Störung so gering wie möglich zu halten.

Und ich denke, dafür gibt es noch weitere Mittel und Wege.

So wie ich jedenfalls Ihren Antworten entnehme, haben Sie es bei einem anderen Arzt noch gar nicht versucht.

Das ständige bestehen auf sein "Recht", zahlt sich im Arbeitsleben selten aus.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Im Arbeitsleben hat das Zwischenmenschliche einen hohen Stellenwert und das wird weniger durch das "Recht" bestimmt."

Räusper,
es handelt sich bei dem AG um eine Zeitarbeitsfirma.
Da stimmt regelhaft weder das Zwischenmenschliche noch das Recht.

Aber, da sind wir ein Chor, ne, so geht das nicht. Mehrere Impfungen aus privaten Gründen während der Arbeitszeit machen lassen und für den Tag danach arbeitsunfähig melden.... :augenroll:

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mehrere Impfungen aus privaten Gründen


Das sind aber auch nur Spekulationen oder ist das zu offensichtlich?

quote:
Räusper,
es handelt sich bei dem AG um eine Zeitarbeitsfirma.
Da stimmt regelhaft weder das Zwischenmenschliche noch das Recht.


Sehr gute Anmerkung, der ich mich (leider) nur anschliessen kann. Dieser Tage wurde im Übrigen der 1 Millionste Leihsklave in Deutschland unter Vertrag genommen. Wenn das kein Grund zum Trauern ist.

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#10
 Von 
yoyoyo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn's vielleicht doof klingt, aber das "Zwischenmenschliche" und das Verhältnis und so weiter interessiert mich in diesem Punkt hier nicht wirklich.
Ich möchte einfach nur wissen wie es hier rechtlich aussieht. Also ob ich quasi Recht (darauf) habe oder nicht.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße, Tobi

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@yoyoyo,
sind die Impfungen notwendig und von der KK empfohlen,
Liste im Link:
http://www.netdoktor.de/Gesund-Leben/Impfungen/Wissen/Impfungen-Was-zahlt-die-Kasse-10473.html
dann hat man eine Verhandlungsgrundlage mit dem AG.

Wenn die Impfungen nicht dazu zählen, warum wollen Sie sich impfen lassen? Für eine sinnbringende Antwort ist die Information notwendig.

@1000kleinesachen,
Soll das nicht der Aufschwung sein? :bang:



-- Editiert am 04.01.2011 00:02

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#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

So eine ganz eindeutige Antwort wird es auf die Frage vermutlich nicht geben.

Das erste Problem und Ihr Fehler ist schon, dass Sie dem AG eine Grund für die AU genannt haben. Das hätte der gar nicht erfahren dürfen.

Die zweite Überlegung geht m.E. schon ins Moralische: eine Brustvergrösserungs-OP muss der AG sicherlich nicht durch einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mitfinanzieren. Bei einem gebrochenen Knöchel vom Fussballspiel am Wochenende ist die rechtslage eindeutig, aber auch da gibt es immer wieder Leute, die fordern solche Risikosportler stärker zur Kasse zu bitten.



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12304.01.2011 08:51:03
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Inkasso und Zeitarbeit... :grins:



Ach ja, Tobi ist auf der richtigen Seite?
Begründung?


-- Editiert am 04.01.2011 00:18

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12304.01.2011 08:51:03
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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