Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
Bisher war es in Firma A so, dass man keine AU bis zum 3. Tag brauchte. Sie ist davon ausgegangen das der Freitag als Krankentag ohne AU gilt. Firma B sagt nun, sie hätte eine AU abgeben müssen direkt am ersten Tag der Krankheit. Die Kollegin hat argumentiert mit der Regelung das erst ab dem 3. Tag eine AU vorliegen muss. Firma B sagt nun, es sei anders geregelt bei ihnen und der Tag müsste nun als Urlaubstag oder als Stundenabbau gelten. Was sagt das Gesetz?Gruß Aidana
PS: Wenn noch Infos benötigt werden immer gern.
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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"-- Editiert am 22.12.2010 13:20
von Aidana am 22.12.2010 13:18
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
Firma B sagt nun, es sei anders geregelt bei ihnen......Wo steht das? Im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung? Einfach den Betriebsrat fragen. Wenn nicht, dann gilt die gesetztliche Regelung.
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von HeHe am 22.12.2010 13:55
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"
von Aidana am 22.12.2010 14:50
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
Das Gesetz gilt, wenn arbeits- oder tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.Insofern hilft Ihnen die gesetzliche Regelung allein nicht wirklich.Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
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von hamburgerin01 am 22.12.2010 15:47
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@hamburgerin01
Vielen Dank. Das hilft schon richtig gut weiter. Ich muss jetzt nur noch herausfinden ob die Betriebsvereinbarung für Firma B schon gültig ist oder nicht denn da steht etwas ähnliches drin. -----------------
"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"
von Aidana am 22.12.2010 16:11
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
quote:
Rein rechtlich wird der Betriebsrat von Firma A für alle verantwortlich sein.
Wieso? Getrennte Firmen getrennte Betriebsräte ...
quote:
Die Betriebsvereinbarung von Firma A sagt, dass die Krankmeldung mit AU erst nach dem dritten Tag erfolgen muss.
Entscheidend und einzig relevat wäre jedoch was der Vertrag/die Betriebsvereinbarung der Firma B sagt ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !"
von Harry van Sell am 22.12.2010 23:17
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
Entscheident wäre aber auch, dass Firma B die Mitarbeiter über Vorschriften aufklärt, die nach dem Wechsel für diese gelten. Welcher Mitarbeiter fragt denn in der Situation nach einer Betriebsvereinbarung zum Thema Krankmeldung? -----------------
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von hamburgerin01 am 23.12.2010 09:27
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
Na was ist denn jetzt entscheiden?!Wie gesagt mir ist schon weitergeholfen. Danke-----------------
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von Aidana am 23.12.2010 14:53
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
quote:
Entscheident wäre aber auch, dass Firma B die Mitarbeiter über Vorschriften aufklärt, die nach dem Wechsel für diese gelten. Welcher Mitarbeiter fragt denn in der Situation nach einer Betriebsvereinbarung zum Thema Krankmeldung?
Rückfrage:
Wäre da ausreichend
- ein Aushang am schwarzen Brett zu dem der AN problemlosen Zugang hat
- Download über das Intranet zu dem der AN problemlosen Zugang hat
- Erwähnung der Existenz von Betriebsvereinbarung(en) im ArbeitsvertragOder muss dem AN ein gedrucktes Exemplar der Vereinbarung ausgehändigt werden?
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von Harry van Sell am 23.12.2010 21:53
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
Mir ist hier nicht so ganz klar, was die eigentliche Fragestellung ist.Die AU wird man nicht nachholen können. Hat der Kollege einen Abmahnung erhalten oder ist er nur auf die andere Betriebsvereinbarung hingewiesen worden?Eine Abmahnung dürfte nicht verhältnismäßig sein und daher nicht rechtens, da diese gerade vorher erst am 3ten Tage erst notwendig war.Wenn aber in den Betriebsvereinbarungen der neuen Firma der erste Tag drin steht, muss Ihr Kollege sich nun dran halten. Wenn er sich das nächste Mal nicht dran hält, wäre eine Abmahnung berechtigt.Die oben erwähnte gesetzliche Regelung hilft Ihnen nicht weiter, denn einzelvertraglich, tarifvertraglich oder per Betriebsvereinbarung kann eben etwas anderes festgelegt werden.Genaugenommen ist dieses Gesetz nur beachtlich, wenn zwischen AN und AG, bzw. betrieblich keine Regelung existiert. -----------------
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von MitEtwasErfahrung am 23.12.2010 22:13
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>Krankmeldung ohne Krankenschein = Urlaub?!
@Harry Van Sell,die Frage ist gut, und die soll dann bitte ein Richter im Ernstfall beantworten. Der wird wenigstens dafür bezahlt
Denke nicht, dass es da irgendwas allgemein Gültiges zu gibt. Aber dass der AG den AN zu informieren hat, das halte ich für unstrittig.
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von hamburgerin01 am 24.12.2010 01:59
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