Hallo Leute,
ich habe am 03.07.2017 eine neue Arbeit aufgenommen, und durchgehend bis zum 06.09.2017 gearbeitet. Ab dem 07.09.2017 Krankgeschrieben bis zum 20.10.2017.
Probezeit 6 Monate mit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Meine neue Arbeitgeber hat mich am 15.09.2017 zum 29.09.2017 gekündigt !
Ich habe für September kein Geld bekommen , obwohl Krankschreibung rechtzeitig per Einschreiben an die Arbeitgeber verschickt !. Nun Schrittweise, wie gehe ich vor ? was mache ich ?
Gruss und vielen Dank an euch allen ..
Krankheitstage nicht bezahlt
19. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2017 | 11:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheitstage nicht bezahlt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 11:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatobwohl Krankschreibung rechtzeitig per Einschreiben an die Arbeitgeber verschickt :
Was sagt Zustellnachweis? Angekommen?
Was steht zur Zahlung (insbesondere Zeitpunkt) in den vertraglichen Vereinbarungen?
#2
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 16:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Harry van Sell,
Ja , alle Briefe wurden ordnungsgemäß zugestellt mit Unterschrift - Empfangbestätigung.. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass die Zahlungen immer nächsten Monat zum 15.. bezahlt werden müssen, ..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 16:32
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Mahnung mit Fristsetzung zum 27.10. hinterher. Danach zum Arbeitsgericht und Klage formulieren lassen.
#4
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 16:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMahnung mit Fristsetzung zum 27.10. hinterher. :
Wozu, Verzug ist der Schilderung nach bereits eingetreten.
ZitatDanach zum Arbeitsgericht und Klage formulieren lassen. :
Und nicht die gesetzliche Pauschale von 40 EUR vergessen, die steht einem auch zu.
Und jetzt?
Schon
267.046
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten