Krankenvesicherung endet trotz schwerer Erkrankung

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
FelipeMelo05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenvesicherung endet trotz schwerer Erkrankung

Hallo mein Bruder ist Krebserkankt und heute kam ein Schreiben von der AOK das seine Krankenversicherung in 2 Monaten endet weil er sein 23. Lebensjahr dann vollendet. Er ist zurzeit mit auf unsere Eltern versichet und kann durch seine Erkankung keine Ausbildung machen oder die Schule besuchen somit kann er laut der AOK die Krankenversicherung nicht bis zu seinem 25. Lebensjahr verlängern. Außerdem bezieht er keinerlei EInkommen weil das Arbeitsamt und die Gemeinde nicht dafür aufkommen wollen (Wäre nett dafür auch ein Tipp zu bekommen weil er sonst keine Möglichkeit hat die ganzen Kosten zu decken) das einzige was er bezieht ist Kindergeld. Was kann er jetzt machen um seine KV zu verlängern?

Die freiwillige Krankenversicherung ist leider nicht bezahlbar weder für Ihn noch für meine Eltern

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-- Editiert FelipeMelo05 am 09.01.2014 11:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
AOK das seine Krankenversicherung in 2 Monaten endet


so ein Quatsch!
Das ist bestimmt nicht der Inhalt des Schreibens.
Zitieren Sie doch mal korrekt.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ruhig Blut - die kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern endet in 2 Monaten und darauf wird die AOK halt hingewiesen haben.
Was kann er jetzt machen um seine KV zu verlängern? Er sucht jetzt mal eine Sozialberatungsstelle auf und läßt da abklären, ob nicht doch Anspruch auf Alg 2 oder Grundsicherung besteht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Es gilt die Versicherungspflicht, das gilt auch für die AOK.
Einem Krebskranken dürfen die Leistungen nicht verwehrt werden - egal, was ist.


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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Felipe,

es geht hier wohl, wie muemmel auch schon vermutet, um die Beendigung der kostenfreien Mitversicherung bei den Eltern (§ 10 Abschn.2 Absatz 2 SGB V.

Die Fortsetzung als allerdings kostenpflichtige frewillige Mitgliedschaft scheint ja angeboten worden zu sein.

Da Dein Bruder kein eigenes Einkommen hat und dem arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung steht, sollte er die Kostenübernahme mal beim Sozialamt beantragen.

SG

Berry

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