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Krankenversicherungsbeitrag erhöhbar?

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Krankenversicherungsbeitrag erhöhbar?

Hallo,
angenommen man ist bei einer BKK krankenversichert und hat seinen Beitrag selber bezahlt. Weil man praktisch kein Einkommen hat, hatte man den niedrigsten Beitragssatz zu entrichten.
Aus privaten Gründen ist man in ein tiefes Loch gefallen wurde passiv, depressiv etc... was aber die Versicherung wahrscheinlich nicht interessiert. Die Konsequenz daraus war, dass man den Versicherungsbeitrag über Monate nicht bezahlt hatte und auch die Anfrage der BKK, ob sich was im Einkommen geändert hatte, wurde von der depri-Person nicht beantwortet.
Daraufhin folgert die BKK, dass man in der höchsten Gehaltsstufe ist und fordert damit entsprechend viel höhere Beiträge zurück. Darf die Krankenversicherung dass, weil die Einkommensanfrage nicht beantwortet wurde?


-- Editiert schmetterling2 am 23.02.2012 09:17

-- Editiert schmetterling2 am 23.02.2012 09:18

-- Editiert schmetterling2 am 23.02.2012 09:19

-- Editiert schmetterling2 am 23.02.2012 09:19


von schmetterling2 am 23.02.2012 09:15
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Krankenversicherungsbeitrag erhöhbar?
Hallo,

die Beiträge für freiwillige Mitglieder sind in § 240 SGB V geregelt. Wenn die Einnahmeanfrgen nicht beantwortet werden, erfolgt eine Einstufung nach der Beitragsbemessungsgrenze. Innerhalb eines Monats ist dieser Bescheid anfechtbar.

Auf jeden Fall mit aktuellen Einkommensnachweisen zu der Krankenkasse gehen. Für die Zukunft muss die Einstufung geändert werden. Ggf. probieren, ob sich für die Vergangenheit noch etwas machen lässt (aber eher unwahrscheinlich).

Gruß

RHW

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-- Editiert RHW am 09.03.2012 18:29


von RHW am 09.03.2012 18:28
Status: Legende (242 Beiträge)
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