Krankenversicherung/PKV bei Auswanderung

23. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Benutzerin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Krankenversicherung/PKV bei Auswanderung

Hallo, ich möchte zu meinem Schatz nach Skandinavien ziehen und bin in Deutschland privat versichert. Muss ich dann in Deutschland die Anwartschaft zahlen und in skandinavien die gesetzliche Krankenkasse? Hat jemand Erfahrung damit oder Tipps für mich?
Dankeschön!

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Anwartschaften in der PKV und Ihre Verwendung



Gelegentlich hört man in der PKV davon, dass man eine Anwartschaft für seine ganze PKV oder bestimmte Tarife abschließen oder vereinbaren sollte. Die Anwartschaft sichert einem Rechte, die man später (wieder)nutzen kann. Der Vertrag bzw. der entsprechende Tarif ruht, man hat keine Leistungsansprüche. Der Vorteil besteht jedoch darin, dass der Vertrag oder der Tarif später (wieder) auflebt (bzw. aktiviert wird), ohne dass es eine neue Gesundheitsprüfung gibt.



Meist geht es hierbei um eine Überbrückungsmaßnahme, wenn der Kunde z.B. vorübergehend Pflichtmitglied in der GKV wird. Z.B. Reduzierung der Arbeitszeit (auch in der Elternzeit), oder Arbeitslosigkeit. Verwendung findet die Anwartschaft auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (nicht Urlaub, sondern Entsendung bzw. Tätigkeit im Ausland, oder längere Auszeit), und gezielt z.B. für das Krankentagegeld, wenn die Tätigkeit wegen Mutterschaftsschutzfristen und Elterngeld ruht, oder auch wegen eines Studiums, ansonsten aber die private Vollversicherung weiterbesteht. Auch wenn die private Krankenversicherung im Ausland weiterhin besteht, könnte das Tagegeld in dieser Zeit auf Anwartschaft gesetzt werden. Z.B., weil man dort nicht tätig ist, oder weil der Versicherungsschutz im Ausland im Wesentlichen ohnehin nicht funktioniert. Durch die Anwartschaft kann man sich Beitrag sparen, wenn der Schutz nicht benötigt wird, bzw. gar nicht möglich ist.



Einige PKV-Versicherer lassen es auch zu, dass die Anwartschaft schon vor dem eigentlichen Beginn einer PKV vorgeschaltet wird. Dann erfolgt bei dem Antrag für die Vorschalt-Anwartschaft eine normale Risikoprüfung, und beim Aufleben gibt es keine mehr. So kann man z.B. einen Alterssprung vermeiden, und damit dauerhaft Beiträge sparen; oder andere Nachteile vermeiden (man konnte auch mitunter die Unisex-Tarife vermeiden, wenn man sich die alte Tarifwelt durch Anwartschaft vor dem 21.12.2012 sicherte). Und natürlich vermeidet man den Nachteil des später schlechteren Gesundheitszustands, falls man später nur mit Risikozuschlag oder überhaupt nicht aufgenommen werden kann. Bei der Vorschalt-Anwartschaft wird die Zeit der Anwartschaft auf die sogenannte Wartezeit angerechnet, die unter Umständen gelten kann.



Vom Grundsatz her gibt es in der PKV eine kleine und eine große Anwartschaft. Das risikolose spätere Aufleben bewirken alle beide. Bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich (ggf. weiterhin) Altersrückstellungen gebildet. Dadurch wird die große Anwartschaft wesentlich teurer, jedoch bleibt dann das frühere Eintrittsalter erhalten (beim normalen Beitritt in die Vollversicherung, wenn es eine Überbrückung gibt; bzw. bei Beginn der Vorschalt-Anwartschaft). Die kleine Anwartschaft, die zur Überbrückung dient, konserviert auch die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen und technischen Gutschriften, bildet aber keine neuen. Beim Aufleben gilt das neue Eintrittsalter, aber durch die alten Rückstellungen und technischen Gutschriften gibt es „Rabatte", die den Beitrag dauerhaft reduzieren. Auch das ist dann immer noch ein Vorteil, gegenüber dem kompletten Verlust der Rückstellungen.



Die kleine Anwartschaft kostet nur zwischen 1 und 5 % des normalen Tarifbeitrags. Die große Anwartschaft liegt eher in Größenordnung von 30 bis 40 % (kann auch abhängig vom Tarif und Versicherer mehr sein). Der Versicherer bietet evtl. nur eine kleine Anwartschaft an, oder auch eine große. Je nachdem kann der Kunde wählen, was er möchte, bzw. was ihm zweckmäßiger erscheint. Je länger die Unterbrechung der PKV dauert, umso eher wird man zur günstigen kleinen Anwartschaft neigen. Das kann auch dann ratsam sein, wenn man zunächst denkt, man braucht die PKV später nicht mehr, und würde eigentlich eher kündigen wollen. Wenn dann aber z.B. der Wegzug ins Ausland doch nicht nur Gutes bringt, und man kehrt zurück; oder ein Angestellter unter der Pflichtgrenze sich später (wieder) selbständig macht; oder ein Jobwechsel einen doch schneller wieder in die PKV zurückbringt, als man dachte – dann wäre zumindest eine bezahlbare kleine Anwartschaft besser als nichts. Schon so mancher hat es bereut, den Vollversicherungs-Vertrag beendet zu haben, und muss dann mit dem neuen Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand neu beitreten (oder kann es dann nicht mehr, oder es rechnet sich nicht mehr). Personen, die noch zu Zeiten der Bisex-Tarife (vor Unisex) in die PKV kamen, sollten auf jeden Fall gründlich eine Form der Anwartschaft in Betracht ziehen, ehe man den Vertrag aufgibt. Der Nachteil des erneuten Beitritts nach Unisex-Tarifen wird immer groß sein.



Nach Ende der Anwartschaft, wenn also der Anlass dafür entfallen ist, ist aktuell der gleiche Beitrag zu zahlen, den man zu zahlen gehabt hätte, wenn mann die ganze Zeit eine aktive Vollversicherung gehabt hätte. Der Grund der Anwartschaft und das Entfallen dessen ist dem Versicherer nachzuweisen.



Übrigens kann es auch Anwartschaften für Zusatzversicherungen geben, wie z.B. für die Pflegezusatzversicherung, soweit es der einzelne Versicherer anbietet.



Auch zur Thematik von Anwartschaften sollte man sich beraten lassen, ehe man vorschnell handelt. Sei es vom Betreuer, oder vom Versicherer selbst. Selbstverständlich sind Anwartschaften nicht ausnahmslos zu empfehlen, es kommt auf die Begleitumstände an, die herrschen, oder die zu erwarten sind."

Quelle:https://blog-zur-privaten-krankenversicherung.de/

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Benutzerin,

die Frage, ob sie als privat versicherte EU-Bürgerin bei Abmeldung aus Deutschland und Wohnsitzverlegung nach Skandinavien der dortigen Pflichtversicherung unterliegen, kann nur dort, von der heimischen GKV beantwortet werden, denn das ist nicht EU-einheitlich geregelt.

Falls ja, und eine spätere Rückkehr nach Deutschland ist nicht absolut ausgeschlossen, würde ich Ihnen auf jeden Fall zu einer Anwartschaftsversicherung für die KV aber auch für die PPV raten.

Unterliegen sie dort nicht der Versicherungspflicht, können sie die substitutive PKV und die PPV unverändert weiterlaufen lassen, diese haben Europageltung (s. MBKK). Für weitere Tarife, denen auch die MB KK zu Grunde liegen, gilt das Gleiche. Es gibt nur wenige Tarife die keine Europageltung haben. Bei denen wäre es dann vom Versicherer abhängig.

SG

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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