Krankenversicherung vom Schüler selbst zu zahlen?

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.07.2018 08:17:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)
Krankenversicherung vom Schüler selbst zu zahlen?

Angenommen, ein über 18- jähriger Schüler fliegt aufgrund des Verdienstes der Eltern aus der Familienversicherung.
Muss dieser Schüler dann den normalen KV Beitrag aus eigener Tasche bezahlen?


MfG

Probleme mit der Versicherung?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Der Schüler fliegt nicht einfach mal aufgrund des Verdienstes der Eltern raus. Also die Umstände mal präzisieren: wie waren/sind die Eltern versichert, getrennt, zusammenlebend?

-- Editiert von Retels am 10.07.2017 15:20

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#2
 Von 
guest-12312.07.2018 08:17:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Eltern leben noch zusammen, Kinder sind bei der Mutter gesetzlich in der Familienversicherung gewesen.
Ab 18 mussten die Kinder sich nun selbst versichern/ zahlen.Bisher habe ich gedacht, dass Schüler und Studenten nicht den vollen Betrag zahlen müssen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Tremor):
Eltern leben noch zusammen, Kinder sind bei der Mutter gesetzlich in der Familienversicherung gewesen.


Und der Vater ist vermutlich privat versichert und hat ein Einkommen, dass eine weitere Familienversicherung nach § 10 Absatz 3 SGB V ausschließt. Oder?

Zitat (von Tremor):
Bisher habe ich gedacht, dass Schüler und Studenten nicht den vollen Betrag zahlen müssen.


Richtig gedacht, wobei es keinen vollen, halben oder Viertelbeitrag gibt, nur die Spanne zwischen Mindestbeitrag und Höchstbeitrag.

Bei Mitwirkung (Auskunft) und entsprechenden Voraussetzungen wird der Mindestbeitrag gefordert. Mangelt es an der Mitwirkung kann zum Nachteil des Versicherten geschätz werden.

Berry

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das (moralisch) richtige Vorgehen ist, dass der Papi (der ja privatversichert und ach so viel spart) die Versicherung für das Kind zahlt.

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#5
 Von 
guest-12312.07.2018 08:17:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
Mangelt es an der Mitwirkung kann zum Nachteil des Versicherten geschätz werden.

Die Informationen liegen eigentlich vor........!!!
Trotzdem wird gesagt, dass ein Schüler/ Abiturient keine! Ermäßigung bekommt.Außer, er besucht eine Fachklasse.
Ich verstehe den Unterschied gerade leider nicht.

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#6
 Von 
guest-12312.07.2018 08:17:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Gehe ich recht in der Annahme, dass mir der Unterschied nicht plausibel erklärt werden kann?


MfG

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Tremor):
Gehe ich recht in der Annahme, dass mir der Unterschied nicht plausibel erklärt werden kann?


Das Du die Antworten nicht verstehst, kann durchaus sein.

Aber nselbst einen Blick in den § 10 Absatz 3 SGB V werfen ist wohl zu viel verlangt. oder einfach mal mit weiteren relevanten Fakten rüberkommen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.07.2018 08:17:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe die Antworten verstanden ( hoffe ich zumindest ;) .
Ich habe aber immer noch nicht verstanden, warum für einen Schüler andere Maßstäbe gelten ( verdient ja kein Geld) wie für einen ( Fach)- Schüler?

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#9
 Von 
guest-12312.07.2018 08:17:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Sorry, es liest sich nicht so eindeutig, sehe ich gerade........
Wo genau liegt der Unterschied, ob es sich um einen 18- jährigen Schüler, FACHschüler oder Studenten handelt- vorrausgesetzt, alle sind ohne Verdienst! ???

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Tremor):
Wo genau liegt der Unterschied, ob es sich um einen 18- jährigen Schüler, FACHschüler oder Studenten handelt- vorrausgesetzt, alle sind ohne Verdienst! ?


Der Gesetzgeber hat u.a. in den § 236 und 245 SGB V für Studenten und Praktikanten eine abweichende Regelung vorgesehen und so bewusst einme Unterscheidung getroffen.
Fachschüler an einer staatlich anerkannten Fachschule werden den Studenten gleichgestellt behandelt. Ich weiß dass es so ist, kann aber im Moment nicht sagen, wie es zu dieser nicht aus dem Gesetz abzuleitenden Gleichstellung kam.

Damit ist der Personenkreis soweit es die gesetzliche Krankenversicherung betrifft abschließend geregelt.

Die private Krankenversicherung, die Dir ja auch als Option offensteht, definiert den Personenkreis großzügiger. bei vielen PKV unternehmen müsstest Du derzeit sogar nur den Jugendlichenbeitrag zahlen, da die Kalkulation der erwachsenenbeiträge erst ab 20 J. beginnt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.07.2018 08:17:16
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Aha, ok- dankeschön.
Falls mir noch jemand plausibel erklären kann, warum ein "normaler" Schüler nun "mehr" bezahlen muss, bin ich sehr dankbar für die Antwort :)

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