Krankenversicherung und Schlägerei

18. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Zaltos
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 57x hilfreich)
Krankenversicherung und Schlägerei

Hallo Zusammen,

ich habe das Problem, dass ich im Sommer dieses Jahres von einem betrunkenen Nachbarn in unserer zufällig gemeinsamen Stammkneipe zusammengeschlagen worden bin. Mir gegenüber meinte er, "Er sei der Chef und wenn er Lust hätte jemandem auf die Fresse zu hauen, dann würde er das machen". In der Kneipe hat er nachträglich erzählt dasss ich seine Freundin massiv beleidigt hätte. Jetzt steht Aussage gegen Aussage. Dafür dass er mich zusammengeschlagen hat gibt es keine Zeugen (war auf der Toilette), aber es gibt genauso wenig Zeugen für die Behauptung der angeblichen Beleidung. Diese Beleidung hat es nie gegeben, da ich bisher mit ihm und seiner Freundin keinen Kontakt hatte.

Da ich am Tag nach dem tätlichen Übergriff vorsichtshalber im Krankenhaus war und die diensthabende Ärztin der Meinung gewesen ist, dass ich richtig schlimm aussehe, wurde ein CT angeordnet um evtl. Brüche im Gesicht auszuschließen.

Im Krankenhaus habe ich auf Nachfrage die Angaben möglicht genau gemacht, da ich offen lassen wollte ob ich meinen Nachbarn deswegen anzeigen will oder nicht. Eine Anzeige hätte ich nur gemacht, wenn die Aussicht auf bleibende Schäden oder einer OP bestanden hätte. Das Problem ist, dass wir trotzdem Nacharn bleiben und ich Angst vor Repressialien von Seiten meines Nachbarn hatte. Mir nützt das nix, wenn er eine Anzeige bekommt und ich wache eines Tages im Krankenhaus auf, weil er seine Meinung "handfest" bekunden wollte. Der Typ ist ein extrem übler Mensch und ich will mit dem nix zu tun haben.

Jedenfalls bin ich heute von der Krankenversicherung angerufen worden und man hat mir durch die Blume gedroht, dass wenn ich nicht bereit wäre den Namen des Nachbarn zu nennen (hab ich im Krankenhaus nicht gemacht), dann würde man mir eine Rechnung bezüglich des CT's schicken. Ich hab den Namen des Nachbarn daraufhin gesagt.

Ich hab aber tierische Muffe davor, dass der sich deswegen rächt. Bringt das jetzt noch was, wenn ich nachträglich nach ca. 6 Monaten noch eine Anzeige machen würde bzw. ist das überhaupt noch möglich? Mir würde es schon vollkommen reichen, wenn die Polizei ihm sagen würde dass er "die Füsse still halten soll". Ich hab keinen Bock darauf erneut zusammengeschlagen zu werden, nur weil die Polizei vor der Türe steht oder er eine Rechnung für das CT von der Krankenkasse bekommt.

Was tun, bzw. darf die Krankenkasse das überhaupt mich dahingegen praktisch zu erpressen den Namen zu nennen?

Gruß

(Ich bitte darum, dass niemand dämliche Kommentare abgibt in der Richtung "such Dir doch ne ander Kneipe usw., nur weil er meint auch mal seinen Senf loswerden zu müssen oder Punkte sammelt um möglicht viele Kommentare schreiben zu können.)

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-- Editiert Zaltos am 18.12.2013 21:16

-- Editiert von Moderator am 18.12.2013 23:53

-- Thema wurde verschoben am 18.12.2013 23:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es gibt doch ganz legale Mittel, sein Eigentum zu schützen. Die Polizei hat für so Probleme eine Beratungsstelle. Und es gibt Versicherungen gegen Diebstahl/Vandalismus.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

@wirdwerden: Wo siehst Du denn in der Geschichte Diebstahl/Vandalismus?

@TE:

quote:
Was tun, bzw. darf die Krankenkasse das überhaupt mich dahingegen praktisch zu erpressen den Namen zu nennen?


Erpressen ist ein großes Wort. Die KV hat das Recht, sich bei dem Verursacher schadlos zu halten. Dazu reicht es aber nicht, ihm die Rechnung zu schicken; im Zweifel muss die KV dem Nachbarn schon nachweisen, dass er der Verursacher war - das könnte dann auf eine Zeugenaussage Deinerseits rauslaufen.

Abgesehen davon: wer andere Leute grundlos zusammenschlägt ist ein Problem und gehört angezeigt. Sonst macht er ja immer und immer weiter... :-(

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ich hab aber tierische Muffe davor, dass der sich deswegen rächt. Bringt das jetzt noch was, wenn ich nachträglich nach ca. 6 Monaten noch eine Anzeige machen würde bzw. ist das überhaupt noch möglich? Mir würde es schon vollkommen reichen, wenn die Polizei ihm sagen würde dass er "die Füsse still halten soll"


Naja, mal aus Ihrer Sicht gesehen: Was wird den Typen mehr aufregen? Wenn er eine Rechnung der KV bekommt oder wenn er eine Rechnung der KV bekommt und dazu noch eine Strafanzeige?

Ansonsten: Der Beschreibung nach handelt es sich um eine einfache Körperverletzung. Das ist ein sog. relatives Antragsdelikt, d.h. es wird verfolgt, wenn der Geschädigte Strafantrag(!) (das ist was anderes als Strafanzeige) stellt oder die Staatsanwaltschaft besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung sieht. Die Frist zur Stellung eines Strafantrags sind = 3 Monate. Die sind also abgelaufen. Dennoch können Sie noch Anzeige erstattet. Entweder wird die StA dann öffentliches Interesse bekunden, oder nicht. Wenn nicht, wird das Verfahren eingestellt.

Ich persönlich würde dennoch (wie immer in solchen Fällen) zur Anzeige raten. Denn wenn man sich nicht wehrt, bleibt man immer "Opfer" solcher Leute.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
darf die Krankenkasse das überhaupt mich dahingegen praktisch zu erpressen den Namen zu nennen?


Nennt sich Mitwirkungspflicht und ist in sofern keine Erpressung, sondern Schilderung der Rechtslage - wenn du die Mitwirkung verweigerst, nimmt man dich in Regreß.

Aber auch ohne diese wäre das kein Problem - die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch gegen den Täter, notfalls erstattet sie Strafanzeige, du wirst als Zeuge vorgeladen und dann mußt du die Wahrheit sagen, ansonsten machst du dich der Strafvereitelung strafbar und die KK kann dich auf Schadensersatz verklagen.

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