Krankenversicherung in Elternzeit-Familienversicherung

22. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Krankenversicherung in Elternzeit-Familienversicherung

Guten Abend,

folgendes Problem, die Krankenkasse (gesetzlich freiwillig versichert) fordert die Beiträge aus der Elternzeit zurück, da hier privat die Beiträge weitergezahlt werden müssen.
Damals wurde allerdings angegeben, dass man in dieser Zeit unter die Familienversicherung des Ehepartners fällt.
Dieser ist Student und war bis kurz vor Beginn der Elternzeit in der Familienversicherung, hat sich abgemeldet und dann dort Beiträge als Student an die gleiche KK gezahlt und mich dort in die Famlienversicherung aufgenommen. Diese wurde dann nach der Elternzeit wieder zurück abgewickelt (Student wieder familienversichert)
Nun folgte eine Prüfung und es wurde gesagt, dass das so gar nicht geht und die Beiträge privat für die Zeit zurückzuzahlen seien, wobei angemerkt wurde, dass es sich hier um eine Grauzone handelt, da normalerweise einer von beiden bereits im festen Arbeitsverhältnis steht sobald Kinder geboren werden.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Könnte es sein, dass die Prüfung ergeben hat, dass Sie nicht beitragsfrei bei Ihrem studierenden Partner mitversichert sein dürfen?
Die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Mitversicherung sind u.a.:
Eine Mitversicherung des Partners ist nur möglich, wenn er nicht mehr als 405 Euro oder bei einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdient. Er darf kein Beamter sein, nicht hauptberuflich selbstständig und nicht privat versichert sein.
Aus älteren Beiträgen von Ihnen kann man entnehmen, dass Sie Mieteinnahmen aus einer Immobilie erzielen, die über 405€ pro Monat liegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Ah das kann sein.
Also zur Elternzeit bestanden zwar keine Mieteinnahmen, aber man hat ja Elterngeld bezogen (über 405 Euro) oder ist dieses aus der Berechnung herauszunehmen? Weitere Einnahmen bis auf das Kindergeld zusätzlich bestanden nicht.

Da ich immer mehrere Fallkonstrukte die gerade innerhalb der Familie oder Freundeskreis liegen hier darstelle, ist die Schlussfolgerung nicht immer korrekt (ich wandle auch gerne ab um einen Gesamtüberblick bzgl. geltenden Rechts zu erhalten), jedoch nicht in diesem genannten Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Während der Elternzeit wird man beitragsfrei gestellt, falls man einen (fiktiven) Anspruch auf Familienversicherung hätte. Wenn die KK diesen Anspruch hier nicht sieht, sollte sie die gesetzliche Grundlage im Bescheid angeben. Wenn man allerdings vor der Elternzeit nicht pflichtversichert war, wird die freiwillige Versicherung weitergeführt werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wenn man allerdings vor der Elternzeit nicht pflichtversichert war, wird die freiwillige Versicherung weitergeführt werden müssen.

Richtig.
Es wäre also auch noch wichtig zu wissen, was Sie vor der Elternzeit beruflich so gemacht haben und wie der Versicherungsstatus war.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Vor der Elternzeit habe ich jahrelang gearbeitet und war freiwillig gesetzlich versichert. Mein Partner, da er Student ist, habe ich in die Familienversicherung eingeschlossen gehabt.

Wir hatten es so verstanden, dass wenn ich nicht arbeite und in Eltzernzeit bin, er den Haupternährer dastellt (auch wenn er nur 400 Euro als Werkstudent dazu verdient hat neben seinem Studium) und uns dann unter seine Fittiche in die Familienversicherung nimmt. Sobald ich dann wieder mit der Arbeit angefangen habe und Einnahmen habe, bin ich wieder in der Ernährerposition und nehme die familie in die familienversicherung auf.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Und Sie waren freiwillig versichert, weil Ihr Einkommen so hoch war oder aus einem anderen Grund?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Genau, das Einkommen lag knapp über der Grenze, weshalb ich mich freiwillig versichern musste.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Hm. Dann ist ja alles so weit OK.
Dann läuft die Argumentation der KK wohl auf folgendes hinaus:
Die studentische KV ist nachrangig zur Familienversicherung, d.h. in die studentische KV kommt man nur, wenn man sich selbst nicht familienversichern kann.
Sie schrieben oben "Dieser ist Student und war bis kurz vor Beginn der Elternzeit in der Familienversicherung, hat sich abgemeldet und dann dort Beiträge als Student an die gleiche KK gezahlt und mich dort in die Famlienversicherung aufgenommen. ".
(a) So lange Ihre Elternzeit tatsächlich noch nicht angefangen hat, hätte die studentische KV Ihren Partner nicht aufnehmen dürfen, denn bis 1 Tag vor Beginn der Elternzeit wäre ja noch eine Familienversicherung für Ihren Partner (über Sie) möglich gewesen.
Bis dahin ist noch alles OK, aber jetzt kommt der Zirkelschluss:
(b) Wenn Ihr Partner nicht in die studentische KV durfte, konnten Sie sich nicht über Ihn familienversichern.
(c) Wenn Sie sich nicht bei Ihrem studierenden Partner familienversichern konnten, hätten Sie Ihre freiwillige Versicherung fortführen müssen und wären in der Elternzeit nicht beitragsfrei gewesen.
(d) Wenn Sie eigene Beiträge in der Elternzeit bezahlt hätten, dann hätte sich Ihr Partner bei Ihnen familienversichern können. (e) Wenn sich Ihr Partner in Ihrer Elternzeit bei Ihnen hätte familienversichern können, dann hätte Ihr Partner auch während Ihrer Elternzeit nicht in die studentische KV gedurft.
(f) Wenn Ihr Partner während Ihrer Elternzeit nicht in die studentische KV durfte, konnten Sie sich nicht während der Elternzeit über Ihn familienversichern.
(g) siehe (c)

In der Mathematik nenn man sowas "vollständige Induktion" und gilt als zulässige Beweismethode. Aber im Sozialrecht?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Alles schwierig. Ich habe auch nochmal mit dem Service der KK telefoniert.
Die waren heillos überfordert und meinten dass die Situation bisher noch nie aufgetreten sei (was ich nicht glauben mag).
Es kann doch nicht sein dass es kein Ehepaar gibt wo die Ehefrau verdient, freiwillig gesetzlich versichert ist, in Elternzeit geht und der Ehemann Student ist.
Deren Aussage " Meistens ist das anders herum und da geht der Mann ja nicht in Mutterschutz und kaum in Elternzeit" maßt für mich schon fast an Diskriminierung, weshalb man hier durch eine Gesetzeslücke fällt .
Aber wie gesagt ich weiß jetzt nicht was richtig ist.
Kennt ihr zufällig hierfür entsprechende Gesetzestexte oder Urteile?

Konnte bisher keine finden, wobei die KK Kulanz prüfen möchte, bin gespannt was sie sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Nun ja, Ihre Konstellation ist schon selten.
Die Studenten die ich kenne, sind meistens mit anderen Studenten liiert oder zumindest mit Partnern verbandelt, die erst am Anfang der Berufslaufbahn stehen und daher meistens die Einkommensgrenze für die freiwillige Versicherung nicht erreichen.
Ehen wo der eine noch studiert und der andere schon so weit im Berufsleben ist, dass die freiwillige Versicherung greift habe ich in meinem (großen) Bekanntenkreis keine.
Und bei den meisten Eltern die ich kenne, geht der schlechter verdienende Partner in Elternzeit, weil das Gehalt des besser verdienenden für die junge Familie gebraucht wird.
Dass ein derartiger Fall bei der KK noch nicht aufgetreten ist, nehme ich denen sogar ab.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Und bei den meisten Eltern die ich kenne, geht der schlechter verdienende Partner in Elternzeit, weil das Gehalt des besser verdienenden für die junge Familie gebraucht wird.


Wir wollten Vorreiter für die Gleichberechtigung sein und haben halbe/halbe bei der Elternzeit gemacht. Das haben wir nun davon :(

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen