Krankenversicherung darf gewalttätigem Kunden kündigen
AFP VOM 7.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 718 Aufrufe Mehr zum Thema:Krankenversicherung, Kunden, Gewalt, Kündigung
BGH: Betroffene müssen in Basistarif anderer Anbieter
Private Krankenversicherungen dürfen Mitgliedern kündigen, falls sie gewalttätig gegen Mitarbeiter der Versicherung werden oder etwa Rezeptbetrug begehen. Die Betroffenen müssen sich dann eine andere Versicherung suchen, die sie zum Basistarif annehmen muss, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen entschied. Eine Kündigung wegen nicht oder zu spät gezahlter Prämien bleibt aber weiter ausgeschlossen.
Im ersten der Fälle hatte der Besitzer einer Abfallverwertungsanlage Krankentagegeld bezogen und einen Mitarbeiter der Versicherung bei einem Kontrollbesuch mit einem Bolzenschneider angegriffen. Die Versicherung kündigte ihm daraufhin den gesamten Vertrag, einschließlich der Pflegeversicherung.
Laut Urteil ist die Kündigung privater Krankenversicherungen in solchen Fällen zulässig, weil sich die Betroffenen an eine andere Versicherung wenden können, die sie im Basistarif aufnehmen muss. Kündigungen von Pflegeversicherungen seien dagegen unzulässig, da es dafür keinen Basistarif gebe. Im zweiten Verfahren hatte sich der Versicherte rund 3800 Euro durch falsche Medikamentenabrechnungen erschwindelt.
07.12.2011 - 16:30 Uhr
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