Krankenversicherung Familienversicherung rückwirkend nachzahlung

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.09.2017 22:18:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung Familienversicherung rückwirkend nachzahlung

Erstmal hallo an alle (:
Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner frage.

Ich habe zurzeit ein kleines Problem mit der Krankenkasse meiner Eltern.
Und zwar war ich bis zum 23. Geburtstag über die Familienversicherung versichert (23.12.16)
Gab nie Probleme usw
Und jetzt Ende Mai bekomme ich plötzlich ein schreiben wo sie mich zum 23.12.16 als freiwillig Versicherte begrüßen und soll erstmal alle Beiträge vom Dezember bis jetzt begleichen.
Auf meine Frage hin warum das denn ein halbes Jahr zu spät kommt meinte die Frau nur es ist ein Fehler im System deshalb haben die das zu spät bemerkt
Ist das denn überhaupt rechtens ?
Ich meine ich war ja nie direkt Kunde bei denen.
Und ich muss doch erstmal informiert werden dass ich ab Dezember automatisch versichert werde damit ich auch reagieren kann und es kam nie etwas
Man kann ja nu nicht alles wissen :???:


bin für jede Antwort dankbar (:

Probleme mit der Versicherung?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Es besteht nun seit längerem in Deutschland Krankenversicherungspflicht.
Wenn Sie seit Dezember keine eigene Krankenversicherung abgeschlossen haben oder anderen Krankenversicherungsschutz hatten (Arbeitnehmer mit Krankenversicherungsabzug vom Lohn, Arbeitslosengeld-Bezug, Familienversicherung über Ehepartner), werden Sie Beiträge an die bisherige Versicherung nachzahlen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12323.09.2017 22:18:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe gegenüber der kasse auch eine informationspflicht aber die kasse muss mich nicht beraten oder informieren ??

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Volkornschnizel):
aber die kasse muss mich nicht beraten oder informieren ??

Doch, dazu ist sie sogar gesetzlich verpflichtet.

Und die Anfrage auf Beratung und Information hat man Dir verweigert? Mit welcher Begründung? Und gibt es das schriftich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12323.09.2017 22:18:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe mich ja nie darum gekümmert. lief ja immer über meine eltern :???:
ich dachte ja eigentlich dass die krankenkasse mich anschreibt oder anruft und mich darüber informiert dass ich ab dem 23 geburtstag irgendwas einschicken muss oder halt dass ich freiwillig versichert werde, --> weil ja pflicht in deutschland.
wäre ja alles kein problem gewesen aber es kam erst nach 6 monaten was :???:

und die frau am tel. hat selbst noch gemeint es war ihr fehler. es ist zu spät im system angezeigt worden :???:


und die Anfrage auf Beratung und Information hab ich ja nie gestellt da es ja über meine eltern lief. die hätte ich ja stellen können wenn sie sich zeit nah gemeldet hätten :???:

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

ich dachte ja eigentlich dass die krankenkasse mich anschreibt oder anruft und mich darüber informiert dass ich ab dem 23 geburtstag irgendwas einschicken muss oder halt dass ich freiwillig versichert werde, --> weil ja pflicht in deutschland. Ja und? Dann hätten Sie gezahlt. Jetzt müssen Sie auch zahlen, nur halt rückwirkend. Übrigens können Sie das steuerlich absetzen, vorausgesetzt, Sie haben in 2017 überhaupt steuerpflichtiges Einkommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
guest-12323.09.2017 22:18:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist aber nicht ganz richtig. ich bin ohne bezüge das heißt ich hätte das nicht bezahlt. erst ab dem zeitpunkt wo ich meine ausbildung anfange, im september. bis dahin hätte ich andere möglichkeiten gehabt.

jetzt rückwirkend geht das ja nicht mehr.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

ich bin ohne bezüge das heißt ich hätte das nicht bezahlt. Sondern Schulden angehäuft? Denn an der Versicherungspflicht ist nicht zu rütteln...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
guest-12323.09.2017 22:18:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sagt ja niemand dass ich nicht bezahlen will.
und natürlich ist es pflicht. war nicht umsonst über Familienversicherung versichert :augenroll:

Trotzdem hätte man mich ja darüber informieren müssen dass ich praktisch ab dem 23. raus fliege und mich selbst kümmern muss und dann hätte man auch Zuschüsse beantragen können als Überbrückung :augenroll:

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

.

Zitat (von Volkornschnizel):
und die Anfrage auf Beratung und Information hab ich ja nie gestellt

Um seine Angelegenheiten muss man sich halt selbst kümmern. Wer nicht fragt, kann auch keine Antwort / Beratung bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12323.09.2017 22:18:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

um fragen zu können muss man es aber erstmal wissen :sweat:

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Volkornschnizel):
um fragen zu können muss man es aber erstmal wissen


Was hättest Du denn fragen wollen, was nicht schon im Gesetz (§ 10 SGB V ) steht? Und was hätte sich nach Deiner Frage und einer Antwort am Sachverhalt (Versicherungsschutz gegen Bezahlung) verändert?

Die Kenntnis der Gesetzestexte wird bei derartigen Sachverhalten vorausgesetzt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.09.2017 22:18:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich weiß ja nich was das überhaupt soll. Pflicht hin oder her, wenn die krankenkasse mich zum 23 lebensjahr als freiwillig versichert einstuft muss da auch eine info kommen. Nicht jeder kennt alle gesetze auswenig und mag sein das sowas bei abschluss der versicherung im vertrag steht aber ich hab nix unterschrieben oder abgeschlossen. Und Sorry aber 6 monate später zu sagen ja es war unser Fehler so gehts ja nu auch nich oO

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Volkornschnizel):
so gehts ja nu auch nich


Das Recht auf diese Meinung sei Dir unbenommen.

Ich bin allerdings sicher, dass Du mit dieser Ansicht nicht durchdringen wirst.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Volkornschnizel):
Nicht jeder kennt alle gesetze auswenig

Der Gesetzgeber hat festgelegt, das die Gesetze mit Inkrafttreten als "jedermann bekannt" gelten.
Die Gesetze sind auch jedermann zugänglich, man kann sich also informieren oder jemanden damit beauftragen
Von daher ist das keine wirksame Verteidigungsmöglichkeit.



Zitat (von Volkornschnizel):
und mag sein das sowas bei abschluss der versicherung im vertrag steht aber ich hab nix unterschrieben oder abgeschlossen.

Dann könnte man evententuell denjenigen haftbar machen, der den für Dich unterschrieben / abgeschlossen hat.
Allerdings kämen dann etwas zu tragen, das man Mitverschulden nennt. Da müsste man schon mal darlegen weshalb man sich 5 Jahre lang nicht informiert und den Vertrag nicht mal gelesen hat.

Ach ja, ein Schaden müsste ja auch entstanden sein, damit so eine Klage überhaupt Sinn macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Beim (erstmaligen) Eintritt in die GKV unterschreibt man normalerweise nix.

Ärgerlich für dich, aber ein Blick auf die HP deiner Versicherung hätte helfen können- man kann ja schlecht davon ausgehen, dass man ewig familienversichert bleibten darf. Ab 18 gibt es nicht nur Rechte.

Aber da die KK das versemmelt hat, haben die durchaus die Möglichkeit Ratenzahlung anzubieten und zwar 1. Rate ab jetzt und dann halt über den Ausbildungsbeginn hinaus bis das abbezahlt ist. Mehr wird aber nicht möglich sein.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn Dir die Versicherungspflicht nicht gefällt, dann wähle im September eine Partei, die die Versicherungspflicht abschaffen will.

1x Hilfreiche Antwort

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