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Krankenschwester Australien - Beratung Registrierungsverfahren

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Krankenschwester Australien - Beratung Registrierungsverfahren
Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt , Tel: 05036 925120, Fax: 05036 925121
Medizinrecht, Medienrecht, Sozialrecht, Internationales Recht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 103
Onlineanfragen möglichKrankenschwester Australien - Beratung Registrierungsverfahren enthält folgende Leistung:

Preis
€250,00
inkl. MwSt.
Überblick
Für deutsches Pflegepersonal, das im australischen Gesundheitssystem arbeiten möchte, ist es entscheidend, als 'Registered Nurse' bei dem jeweils zuständigen 'Nurses Board' des Bundesstaates oder Territoriums registriert zu sein. Nur dann dürfen Sie, abgesehen von dem Erfordernis eines Visums mit Arbeitsrechten, als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger in Australien arbeiten.
Als Anwalt, der Angehörige der Pflegeberufe arbeitsrechtlich berät, auch im Internationalen Recht tätig ist und mehrere Jahre Australien-Erfahrung hat, berate ich Sie bei Ihren Fragen rund um das australische Registrierungsverfahren.

Die Beratungsleistung beinhaltet:

- Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen 'Nurses Board'
- Beratung hinsichtl. der persönlichen und beruflichen Anforderungen
- Konkrete Hilfestellung bei der Vorbereitung der erforderlichen Antragsunterlagen
- Konkrete Hilfestellung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen
- Beratung hinsichtl. der Möglichkeiten des 'Mutual Recognition Act 1992 (Cth)'
- Antragseinreichung bei dem jeweiligen 'Nurses Board'

Das Registrierungsverfahren bedarf Zeit (ca. 3 bis 6 Monate) und eine gute und kompetente Planung, um erfolgreich sein zu können.


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