Krankenkassenwahlrecht
2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59421 Aufrufe Mehr zum Thema:Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror
Für den Wechsel der Krankenkasse gilt ab Januar eine Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Der bisherige Stichtag am 30. September und somit die dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende entfällt.
Einzelheiten finden Sie hier.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Neuregelungen 2002Seite 2: Der Euro ist daSeite 3: Euro und BußgelderSeite 4: KindergelderhöhungSeite 5: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für VerbraucherSeite 6: Besserstellung von ProstituiertenSeite 7: KrankenkassenwahlrechtSeite 8: GewaltschutzgesetzSeite 9: Hochschulreform - Geld für LeistungSeite 10: Übernahmegesetz für FirmenSeite 11: Anti-Terror-Paket IISeite 12: Öko-, Tabak- und VersicherungssteuerSeite 13: Verkehrsregeln


