Krankenkassenbeiträge für Rückkauf Sofort-Rente?
Krankenkassenbeiträge für Rückkauf einer rein privat finanzierten Sofort-Rentenversicherung?
Eine Angestellte hat ihre Entlassungsabfindung + Erspartes (versteuert und Sozialabgaben wurden abgezogen) in eine private Sofort-Rentenversicherung einbezahlt.
Ca. ein Jahr nach Beginn der monatlichen Rentenauszahlungen muss sie aus diversen privaten Gründen ihre private Sofort-Rentenversicherung kündigen - versicherungstechnisch Rückkauf genannt. (Nach den Versicherungsbedingungen ist das möglich, ein Rückkaufwert ist angegeben.)
Die Betreffende bekommt noch keine gesetzliche Rente. Es sind bei der Ehefrau außer der privaten Sofortrente keine (in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung) beitragspflichtigen Einkünfte vorhanden.
Für die monatlichen Auszahlungen der privaten Sofortrente müssen - als freiwillig Versicherte - an die gesetzliche Krankenkasse und Pflegeversicherung die vollen Betragsätze bezahlt werden.
Als Einmalbeitrag wurden ca. 248.700 € in die private Sofort-Rentenversicherung einbezahlt.
Monatlich ausbezahlte Privat-Renten in der Summe bis zur Kündigung / Rückkauf ca. 21.000 €.
Die im Versicherungsvertrag offensichtlichen Gebühren summieren sich auf insgesamt ca. 13.500 Euro. Dazu kommen noch "verklausulierte" Gebühren deren Höhe ich nicht bestimmen kann.
Der Rückkaufswert nach einem Jahr ist laut Versicherungsvertrag ca. 212.000 €.
Fragen:
1. Müssen für den Rückkauf in diesem Fall Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden?
2. Wenn ja, auf welcher Basis und wie berechnet sich der beitragspflichtige Teil / Betrag?
Ich bedanke mich im Voraus bei allen die mir Tipps und Hinweise geben können.
von Vermieterheini1 am 05.07.2011 21:11
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