Krankenkasse hat wg ungeklärten Versicherungs Status nicht die Krankenhausrechnung übernommen

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Krankenkasse hat wg ungeklärten Versicherungs Status nicht die Krankenhausrechnung übernommen

Hallo liebe Forengemeinde, ich habe eine Frage :

Ein Versicherter ist wg einer Tumorerkrankung in dauerhafter Behandlung im Krankenhaus (Antikörpertherapie)
Die letzte Rechnung des Krankenhauses wurde anscheinend wg fehlenden Versicherngsstatus nicht übernommen so das das Krankenhaus eine Privatrechnung in Hohe von 1500 € an die Patientin geschickt hat.(vor 2 Tagen angekommen)

Vor ca 3 Wochen hat sie einen Fragebogen zwecks Überprüfung der Familienversicherung erhalten (Ehefrau ist über den Ehemann familienversichert) welcher zeitnah ausgefüllt und zurückgeschickt wurde (seitdem keine Antwort der Versicherung)

Folgende zusätzliche Problematik ist das die Patientin bereits in 2 Wochen einen neuen Behandlungstermin hat.
Das Krankenhaus wird wohl die Behandlung verweigern wenn kein Geld fliest.

Es handelt sich um eine ernsthafte Erkrankung , eine Unterbrechung würde eine Gesundung erheblich beeinflussen

Was für Möglichkeiten hat die Patientin , Zahlen kann sie nicht

Bei der Versicherung handelt es sich um die Barmenia



-- Editiert von Moderator am 27.09.2017 21:58

-- Thema wurde verschoben am 27.09.2017 21:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn die Ehefrau weiterhin Anspruch auf eine Familienversicherung hat, wird die Rechnung übernommen. Hat sich denn etwas am Anspruch geändert oder ist das dieses übliche Formular, das alljährlich zugeschickt wird? Jedenfalls sollte die Übernahme kein Problem darstellen.

Evtl sollte man per Fax die Sachlage dem verantwortlichen Sachbearbeiter schildern und um eine schriftliche Bestätigung des Versichertenstatus bitten. Auf der Seite der Barmenia habe ich leider im Gegensatz zu vielen Krankenkassen keine Bescheinigung zur Familienversicherung gefunden. Im Ernstfall müsste die Behandlung um ein oder zwei Wochen verschoben werden, bis der Status geklärt ist.

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"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Wurde denn mal bei der Versicherung nachgefragt, woran es liegt?
Fragebogen eventuell nicht angekommen?
Ansonsten kann ich nur dazu raten, persönlich in der nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung vorstellig zu werden, da ansonsten gerne die Zuständigkeiten und Kompetenzen hin und her geschoben werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke @spatenklopper und @fb367463-2

Ja es handelt sich um die übliche jährliche Nachfrage zwecks Überprüfung
Evtl sollte erwähnt werden das es vorher die BKK ( 10 Jahre Mitglied) war welche jetzt vor ca 3 Monaten von der Barmenia übernommen wurde.
Die Schilderung des Sachverhalts wurde jetzt per Einschreiben nochmal an die KK verschickt
Mal abwarten wie die antworten.

Können die so einfach ohne Ankündigung den kompletten Versicherungsschutz känzeln ?
Was ist wenn der Kunde einen schweren Unfall baut und ins KH kommt ? Ich dachte es besteht Versicherungspflicht

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Laut meinem Kenntnisstand ist die Barmenia keine gesetzliche Krankenversicherung, insoweit existiert auch kein Anspruch auf eine Familienversicherung.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@vundaal76 sorry war ein Leichtsinns Fehler , es ist die Barmer Versicherung :sweat:

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Können die so einfach ohne Ankündigung den kompletten Versicherungsschutz känzeln ?
Was ist wenn der Kunde einen schweren Unfall baut und ins KH kommt ? Ich dachte es besteht Versicherungspflicht


Genau, und weil Versicherungspflicht besteht, würde im Falle eines Unfalls oder einer dringend behandlungsbedürftigen Erkrankung auch Versicherungsschutz bestehen. Frei nach dem Motto, zuerst wird mal behandelt und danach nach den Kosten gefragt.

Im Falle ihrer Bekannten könnte es im aktuellen Fall dazu führen, dass die nächste Behandlung kurzfristig aufgeschoben wird, solange, bis das geklärt ist. Es sei denn natürlich, ein Arzt würde zu dem Schluss kommen, dass die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann.

Aber ich glaube, ich kann Sie beruhigen. Die sortieren sich alle aus, die Versicherungen, und das meist zeitnah und dann läuft alles seinen Weg.

Viel Erfolg mit der Behandlung!

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"Valar Morghulis"

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