Krankenkasse Nachzahlung Kostengrenze

18. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
KarlHeinzStier
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Krankenkasse Nachzahlung Kostengrenze

Hallo liebe Juristen,

mich würde interessieren wie die aktuelle Regelung bei den gesetzlichen Krankenkassen aussieht, wenn man über einen Zeitraum von 8 Monaten nicht versichert war, sich dann aber wieder bei einer gestzlichen Krankenkasse anmeldet.

Muss man dann die vollen Monatsbeiträge (für diese 8 Monate in denen man nicht versichert war) nachzahlen, oder greift dann die ab 1.1.2014 in Kraft getretene Regelung die besagt, dass wenn man mehr als 3 Monate nach zu zahlen hat, man lediglich 44€ pro Monat nach zahlen muss? Siehe hierzu folgenden Artikel: http://www.deutsche-gesundheits-nachrichten.de/2014/02/13/krankenkassen-erlassen-versicherten-keine-schulden/ in dem steht:

"Seit 1. Januar 2014 müssen die Beiträge wieder nachgezahlt werden. Nachzügler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen monatlich pauschal rund 43 Euro abstottern. Privatversicherte können ihre Ratenzahlung individuell anhand ihres jeweiligen Tarifs aushandeln. Wer aber die Krankenkassenbeiträge und Nachzahlungen in Raten nach wie vor nicht schultern kann, wird auch in Zukunft einen Bogen um die Krankenversicherung machen und neue Schulden anhäufen."

Ist das tatsächlich so und wenn ja, in welchem Paragraphen ist das geregelt?

Danke und viele Grüße



Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ist das tatsächlich so Nö. "Abstottern" heißt "in Raten zahlen". Da steht mitnichten, daß der KV-Beitrag nur 43 oder 44 Euro pro Monat betrüge. Für 8 Monate dürften ca. 1.200 Euro anfallen, die entsprechend ca. 2 Jahre lang zu zahlen sind. Falls Sie Steuern zahlen, können Sie die Beiträge übrigens absetzen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KarlHeinzStier
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hätte allerdings trotzdem gerne gewusst in welchem Gesetzestext und unter welchem Paragraphen diese Regelung festgeschrieben ist. Hier noch eine andere Quelle, wo nicht von "abstottern" die Rede ist, sondern von "reduzierter Beitrag":

"Seit 2014 wird jedoch unter bestimmten Umständen nur ein reduzierter Beitrag in Höhe von zurzeit 44 Euro pro Monat fällig. Außerdem werden die Zinsen auf die ausstehenden Schulden erlassen. Damit Schuldner von dieser günstigen Regelung profitieren können, müssen sie länger als drei Monate ohne Versicherung gewesen sein. Außerdem dürfen sie in der versicherungslosen Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder sie müssen auf die nachträgliche Übernahme von Behandlungskosten verzichten." Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/kk-beitragserlass

-- Editiert von KarlHeinzStier am 18.07.2016 19:46

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hätte allerdings trotzdem gerne gewusst in welchem Gesetzestext und unter welchem Paragraphen diese Regelung festgeschrieben ist. In keinem - Sie können ja mal im SGB 5 nachschauen, welches die gesetzliche KV regelt: Da werden Sie das nirgends finden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KarlHeinzStier
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Also liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Krankenkasse ob nun 44€ / Monat nachgezahlt werden müssen oder der volle Betrag?!?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Anscheinend gibt es doch ein Gesetz dafür. Im Originaltext ist das schwer zu lesen, aber ich habe Ihnen hier mal einen Link rausgesucht, wo es einigermaßen nachvollziehbar erläutert wird: https://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/gesundheit/erlass-von-beitragsschulden-bei-der-kran

-- Editiert von muemmel am 19.07.2016 19:13

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Seit der Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) besteht Versicherungspflicht für alle in der BRD gemeldeten Personen.

Die GKV hat das schon 2007, die PKV erst ab dem 01.01.2009 umgesetzt.

Daraus resultiert die Nachzahlungspflicht auch für Zeiten der Nichtanmeldung.

In der GKV bestimmt sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen. Wird dieses nicht nachggwiesen, darf der Höchstbeitrag angesetzt werden.

Durch mehrere Folgeregelungen wurde die Nachzahlungshöhe (nur GKV) mehrfach verändert.

Was aktuell dort gilt kann ich (PKV-lastig) leider nicht sagen. Sprechen sie besser direkt mit der Krankenkasse. Aber an die Einkommensnachweise denken.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zillomanie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

In der Tat ist es so das man eine Leistungsverzichterklärung unterschreiben kann und dann für jeden Monat 50 Euro bezahlt. Allerdings funktioniert das nicht mehr so einfach, da die meisten "Nachzügler" mittlerweile über die Obligatorische Anschlussversicherung laufen.

Beispiel aus der Praxis, ein Selbstständiger Zuwanderer der bereits 1 Jahr in Deutschland selbstständig ist und noch nie eine gesetzliche KV hatte kann das machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.378 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen