Hallo liebe Juristen,
mich würde interessieren wie die aktuelle Regelung bei den gesetzlichen Krankenkassen aussieht, wenn man über einen Zeitraum von 8 Monaten nicht versichert war, sich dann aber wieder bei einer gestzlichen Krankenkasse anmeldet.
Muss man dann die vollen Monatsbeiträge (für diese 8 Monate in denen man nicht versichert war) nachzahlen, oder greift dann die ab 1.1.2014 in Kraft getretene Regelung die besagt, dass wenn man mehr als 3 Monate nach zu zahlen hat, man lediglich 44€ pro Monat nach zahlen muss? Siehe hierzu folgenden Artikel: http://www.deutsche-gesundheits-nachrichten.de/2014/02/13/krankenkassen-erlassen-versicherten-keine-schulden/ in dem steht:
"Seit 1. Januar 2014 müssen die Beiträge wieder nachgezahlt werden. Nachzügler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen monatlich pauschal rund 43 Euro abstottern. Privatversicherte können ihre Ratenzahlung individuell anhand ihres jeweiligen Tarifs aushandeln. Wer aber die Krankenkassenbeiträge und Nachzahlungen in Raten nach wie vor nicht schultern kann, wird auch in Zukunft einen Bogen um die Krankenversicherung machen und neue Schulden anhäufen."
Ist das tatsächlich so und wenn ja, in welchem Paragraphen ist das geregelt?
Danke und viele Grüße
Krankenkasse Nachzahlung Kostengrenze
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ist das tatsächlich so Nö. "Abstottern" heißt "in Raten zahlen". Da steht mitnichten, daß der KV-Beitrag nur 43 oder 44 Euro pro Monat betrüge. Für 8 Monate dürften ca. 1.200 Euro anfallen, die entsprechend ca. 2 Jahre lang zu zahlen sind. Falls Sie Steuern zahlen, können Sie die Beiträge übrigens absetzen...
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hätte allerdings trotzdem gerne gewusst in welchem Gesetzestext und unter welchem Paragraphen diese Regelung festgeschrieben ist. Hier noch eine andere Quelle, wo nicht von "abstottern" die Rede ist, sondern von "reduzierter Beitrag":
"Seit 2014 wird jedoch unter bestimmten Umständen nur ein reduzierter Beitrag in Höhe von zurzeit 44 Euro pro Monat fällig. Außerdem werden die Zinsen auf die ausstehenden Schulden erlassen. Damit Schuldner von dieser günstigen Regelung profitieren können, müssen sie länger als drei Monate ohne Versicherung gewesen sein. Außerdem dürfen sie in der versicherungslosen Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder sie müssen auf die nachträgliche Übernahme von Behandlungskosten verzichten." Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/kk-beitragserlass
-- Editiert von KarlHeinzStier am 18.07.2016 19:46
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hätte allerdings trotzdem gerne gewusst in welchem Gesetzestext und unter welchem Paragraphen diese Regelung festgeschrieben ist. In keinem - Sie können ja mal im SGB 5 nachschauen, welches die gesetzliche KV regelt: Da werden Sie das nirgends finden.
Also liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Krankenkasse ob nun 44€ / Monat nachgezahlt werden müssen oder der volle Betrag?!?
Anscheinend gibt es doch ein Gesetz dafür. Im Originaltext ist das schwer zu lesen, aber ich habe Ihnen hier mal einen Link rausgesucht, wo es einigermaßen nachvollziehbar erläutert wird: https://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/gesundheit/erlass-von-beitragsschulden-bei-der-kran
-- Editiert von muemmel am 19.07.2016 19:13
Seit der Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) besteht Versicherungspflicht für alle in der BRD gemeldeten Personen.
Die GKV hat das schon 2007, die PKV erst ab dem 01.01.2009 umgesetzt.
Daraus resultiert die Nachzahlungspflicht auch für Zeiten der Nichtanmeldung.
In der GKV bestimmt sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen. Wird dieses nicht nachggwiesen, darf der Höchstbeitrag angesetzt werden.
Durch mehrere Folgeregelungen wurde die Nachzahlungshöhe (nur GKV) mehrfach verändert.
Was aktuell dort gilt kann ich (PKV-lastig) leider nicht sagen. Sprechen sie besser direkt mit der Krankenkasse. Aber an die Einkommensnachweise denken.
Berry
In der Tat ist es so das man eine Leistungsverzichterklärung unterschreiben kann und dann für jeden Monat 50 Euro bezahlt. Allerdings funktioniert das nicht mehr so einfach, da die meisten "Nachzügler" mittlerweile über die Obligatorische Anschlussversicherung laufen.
Beispiel aus der Praxis, ein Selbstständiger Zuwanderer der bereits 1 Jahr in Deutschland selbstständig ist und noch nie eine gesetzliche KV hatte kann das machen.
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