Krankenkasse - Zwangsvollstreckung
Hallo Freunde,
vor einiger Zeit hatte ich einmal mein Problem mit meiner KK geschildert. Das ganze noch einmal in Kürze zusammengefasst:
Nach Austritt aus der Firma am 6.8.2010 meldete ich mich zunächst nicht arbeitslos, sondern erst am 7.10.
Im Dezember kam die Forderung der KK über 320€ für die o.g. 2 Monate. Ich widersprach und wollte wissen, wieso bei mir ein derart hoher (350% meines bisherigen Satzes als Lehrling) angenommen würde, Antwort: Beitragsuntergrenze für freiwillig versicherte.
Nachdem ich widersprochen hatte, wurde angekündigt, dass von mir überwiesen werden müsste, andereseits würden Vollstreckungsmaßnahmen eintreten.
Nun kam der Brief vom Gerichtsvollzieher mit Bitte um Termin bzw. sofortige Zahlung.
Ich habe konkret folgende Fragen:
1. Ist die KK nicht in irgendeiner Weise verpflichtet, mich über eine derartige Veränderung meiner Beiträge zu informieren? Nach Auskunft der KK habe mich mein Arbeitgeber erst im November abgemeldet, daher wussten sie vorher nicht bescheid. Jedoch frage ich mich, wieso hakt die KK nicht nach, wenn um den 1.9. rum keine Beiträge eingehen?
2. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmer ZEITNAH abzumelden? Angemeldet wird man ja auch unmittelbar nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses, und bei meiner letzten Kündigung wurde ich ebenfalls sofort abgemeldet.
3. Wie kann es sein, dass ohne einen Gerichtsbeschluss, ohne Mahnbescheid, ohne alles, sofort der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird? Ich muss doch eine Möglichkeit haben, die Forderung anzufechten?
Vielen, vielen Dank!
Marcel
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von Marcelmegaman am 04.07.2011 06:47
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