Krankenhauskosten - nicht versichert gewesen

12. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
-schnubi-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Krankenhauskosten - nicht versichert gewesen

Hallo ihr,

ich bräuchte mal einen Rat von euch.

Ich war letztes Jahr im Krankenhaus...sollte eine neue Arbeitsstelle haben und das hat sich alles rausgezögert....dann bekam ich irgendwann bescheid vom KH ich solle eine Summe über 2000 € zahlen. Ich habe mich bei meiner Krankenkasse erkundigt und musste feststellen, das ich zu dem Zeitpunkt nicht versichert war. Das mit der neuen Arbeitsstelle war leider auch hinfällig, da die sich für jemand anderes entschieden hatten.

Nun habe ich Kontakt mit dem Krankenhaus und wenn ich nicht zahle, wollen die das Mahnverfahren einleiten.
Mein Problem ist, ich habe nur den Mindestsatz und kann davon nicht auch noch das Geld bezahlen.

Meine Frage, komme ich jetzt irgendwie darum, das Geld zahlen zu müssen?

Lieben Gruß

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Geschenkt wird es dir sicher nicht. Rede doch mal wg. Ratenzahlung mit dem Krankenhaus und stell deine finanzielle Situation dar.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-schnubi-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Genau das ist es ja. Ich habe denen bereits meine Situation geschildert, aber es interessiert sie nicht.
Ich habe derzeit noch eine Ratenzahlung laufen und komme so schon kaum mit dem Geld klar. Ich habe schließlich auch noch ein Kind zu versorgen.

Das ist ja mein derzeitiges Problem. Was wenn ich das Mahnverfahren auf mich zukommen lasse, Widerspruch gegen einlege, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch usw.

Wo nix zu holen ist, können sie doch nix holen?!
Wie schauts aus, wenn se mir mit ner Pfändung kommen...gibt es sowas wie eine Tauschpfändung? Nicht das sie mir meine Möbel alle austauschen wollen etc.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*das ich zu dem Zeitpunkt nicht versichert war.*

1. Wie ist es Deutschland möglich, nicht krankenversichert zu sein, außer bei Selbständigkeit?

2. Sollte es unter bestimmten Umständen doch möglich sein, wie kann man so verantwortungslos sein, sich nicht zu versichern?

3. Wie kann es sein, daß man so etwas nicht weiß?

Du wirst um die Zahlung nicht herumkommen und hast es dir selber eingebrockt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ach, und von was soll das Krankenhaus seine Rechnungen bezahlen?

Und warum kümmert man sich nicht um eine Versicherung?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-schnubi-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Also, da es erst hieß, das ich bei der Arbeitsstelle genommen werde und ich dann eigentlih dachte, das die Versicherung dann weiter läuft, konnte ich ja nicht ahnen, das wenn ich im Krankenhaus liege, das ich nicht genommen werde, un dsomit die Versicherung nicht mehr besteht. Ich denke nicht, dass es mein Verschulden ist.

Das ist ja mein Problem.

Und was ist mit der Pfändung? kann mir da jemand einen Rat geben?
Wie läuft das genau ab? was wenn ich alles auf mich zu kommen lasse?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ich denke nicht, dass es mein Verschulden ist.*

Du mußt doch versichert gewesen sein, als du ins Krankenhaus gekommen bist. Warst du es nicht, dann ist es einzig und allein deine Schuld. Der Arbeitnehmer übernimmt die Krankenversicherung sobald du dort angestellt bist. Hast du einen Arbeitsvertrag unterschreiben? Wohl kaum...

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wieso waren Sie nicht über die Arge krankenversichert?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@normi ,

es gibt Unterhaltszahler, die freiwillig versichert sind/waren, die sich eine Krankenversicherung nicht mehr leisten können --wegen der Unterhaltsverpflichtung -

Wie soll ein Unterhaltszahler, der freiwillig versichert ist, dessen Ehefrau nicht arbeitet/arbeiten kann für sich und seine bessere Hälfte z.B. 500,-EURO`s im Monat 'herzaubern'?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@meri

Wenn jemand am Existenminimum lebt, gibt es ein Sozialsystem in Deutschland. Das deckt in der Regel auch die Krankenversicherung ab. Jemand der von Sozialhilfe lebt, dem wird von Rechts wegen keine Unterhaltszahlung zugemutet.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-Jemand der von Sozialhilfe lebt, dem wird von Rechts wegen keine Unterhaltszahlung zugemutet. --


Es geht aber auch umgekehrt, normi

....jemand, der Unterhalt zahlt und sich eine Krankenversicherung 'leistet', dem verbleibt weniger als dem Sozialhilfeempfänger.

Wenn die Ehefrau nicht berufstätig ist, rechnet Dir die Behörde zwar den Unterhalt an, für eine Bedarfsgemeinschaft oder wie auch immer, verdienst Du aber dann wieder zuviel.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-schnubi-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ich war damals bei der ARGE gewesen, habe denen in meiner Schusseligkeit, weil ich mich so sehr über die neue Arbeit gefreut habe, gesagt, ich bin ab dann und dann bei der neuen Arbeit beschäftigt...so...Arbeitsvertrag habe ich wohl unterschrieben, nur es gibt ja sowas wie Probezeit, wo man ohne Gründe kündigen und gekündigt werden kann. So das Arbeitsverhältnis ist aber nicht wirklich zustande gekommen und deshalb war ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr versichert als ich im KH war. Als ich im Krankenhaus war, habe ich erfahren, das ich diese Stelle nicht bekomme und war eben halt nicht versichert und so sind dann die Kosten auf mich zugekommen.

Jetzt lebe ich von einem Mindestsatz, habe bereits was, wofür ich monatliche Raten zahle und bitte von was soll ich da noch mehr Raten zahlen?

Würde mir vielleicht mal jemand auf den Rest antworten was die Pfändung und das Mahnverfahren angeht?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

erst einmal keine Panik.

Wenden Sie sich umgehend an den Petitionsausschuss und schildern Sie Ihre Situation.

So es sich um ein staatl. Krankenhaus handelte, besteht die Möglichkeit, die Kosten zu stunden bzw. auszusetzen.

Melden Sie sich, wenn Sie dort Kontakt hatten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-schnubi-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

@murgab
woher weiß ich, welcher pa für mich zuständig ist?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@meri

Ich gehe davon aus, daß du dich da besser auskennst. Aber es fällt mir schwer zu glauben, daß man zu Unterhalt verpflichtet ist, wenn man sich nicht mal eine Krankenversicherung leisten kann.

@schnubi

Es fällt mir auch schwer zu glauben, daß man nach einer Kündigung von einen Tag auf den nächsten nicht krankenversichert ist. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

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#15
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Meines Wissens nach ist es ( es war zumindest) so, dass man nach Ablauf der Krankenversicherung noch 6 Wochen automatisch weiterversichert ist, eben um solche Probleme in Übergangssituationen zu vermeiden. Aber im Versicherungswesen hat sich in den letzten Jahren so viel getan, dass dies wohl nicht mehr der aktuelle Stand ist. Nimm die Rechnung, geh damit auf das Sozialamt und erkläre ihnen die Situation! Dafür sind die ja da!...lg..mikal

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schnubi

konkrete daten bitte: wann wurde der av unterschrieben? wann wurde er gekündigt?
wann bist du ins kh eingeliefert worden u. wann entlassen?
welche daten stehen auf an- und abmeldung z. soz,versicherung?
wann hat die gkv dir mitgeteilt, dass dein versicherungsschutz ausläuft?

exakte daten bitte.
in deiner schilderung stimmt was nicht. die gkv z.b. ist verpflichtet, mitzuteilen, wenn d. versicherung erlischt.
einerseits kam ein av zustande, aber es bestand kein vers.schutz? das gibts nicht, sollte es sich um einen sog. minijob handeln, hättest du dich wohl kaum b. d. arge abgemeldet.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-schnubi-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

von meiner krankenversicherung kam nie ein kündigungsschreiben. ich habe es erst erfahren, als ich aus dem krankenhaus war, da ich dann die rechnung erhalten habe.

der arbeitsvertrag war vom 15.6.06 ich habe mich für den zeitraum dann vom amt abgemeldet udn gesagtdas ich ab da an arbeit habe.
im krankenhaus war ich dann ca 6 wochen später und mir wurde dann mitgeteilt als ich halt aus dem kh kam, das sie sich doch anderweitig entschieden haben. ich bin vorher nicht arbeiten gewesen, da es komplikationen in der firma gab und somit war ich eben noch nicht arbeiten und habe mir nix dabei gedacht.

die rechnung ging eben halt vorher an meine gkv die mir aber dann erst mitteilte, das sie die kosten nicht übernehmen, da kein schutz mehr bestünde.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@schnubi

der Vertrag vom 15.6.06 ist sicher ein Schreibfehler. Soll doch sicher 2007 heißen.

Wurde der Arbeitsvertrag unterschrieben?

Es fehlen noch Angaben von dir:

- wann hast du dem AA die neue Arbeitsstelle mitgeteilt?

- von wann bis wann warst du im KH?




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schnubi


es fehlt noch, wann zu der av gekündigt wurde.

mein verdacht scheint sich zu bestätigen. ein arb.vertrag wurde unterschrieben, da ist es vollkommen egal, ob der nach 14 tagen wieder gekündigt wird.

der ag muß dich ja anmelden.

du warst arb.unfähig, er ist dann zwar nicht zu lohnzahlungen verpflichtet und hier scheint ein versäumnis der gkv vorzuliegen- in zweierlei hinsicht.
du hättest anrecht auf krankengeld gehabt und zwar die gesamte dauer deiner arb.unfähigkeit, egal ob gekündigt oder nicht.

hier liegt m. meinung nach auch ein versäumnis zur meldung seitens des ag vor und das solltest du dringend mit hilfe eines anwalts klären. du bist nicht verantwortlich für dieses versäumnis. er muss dich anmelden, auch wenn er gleich wieder kündigt.

dein ag, der dich anmeldet um tag x und abmeldet zum tag y. danach besteht noch einen monat versicherungsschutz und wenn der versicherte (oder über ihn) keine weitergehende oder neue meldung erfolgt, schreibt die gkv dich an.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 13.10.2007 11:11:33

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Du hast so dringend nach der Pfändung gefragt, so dass ich Dir antworten will. Wenn ein Mahnbescheid kommt, dann musst Du ihm innerhalb der Frist widersprechen. Das ist die eine Sache. Sollte es zu einer Pfändung kommen, was ich in Deinem Fall allerdings nicht glaube, aber gehen wir mal davon aus, dann räumt Dir kein Mensch die Wohnung aus. Pfändbar sind allerdings Wertgegenstände, wie Flachbildschirm , Computeranlage, etc. Eine normale Einrichtung wird nicht gepfändet. Beim Barvermögen gibt es eine Pfändungsgrenze, die Du nicht überschreitest. Im übrigen sehe ich Deine Sache so, wie sunbee1.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Damit normi auch mal die Welt kennelernt...*

Solche Sätze können Sie sich sonst wohin stecken. Der Vorschlag mit dem Widerspruch stammt nicht von mir, daher ist mir schleierhaft, warum Sie mich ansprechen, oder sollte das nur eine plumpe Provokation sein?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@f.lorenz

zunächst muß mal geklärt werden, wieso der ag den threadsteller nicht angemeldet hat. das versäumnis ist nicht zu lasten des versicherten zu werten.
deine ausführungen enthalten jedes mal angriffe auf user.
ich frag mich, was daran befriedigend sein muß...
sowohl @normi als auch andere erstellen hier wertvolle beiträge.
das kann man in deinem fall nicht unbedingt behaupten. es wird auch nicht besser, indem du wieder u. wieder unser system angreifst. unser system ist nicht perfekt, am besser als jedes andere das ich auf der welt kenne

und das sagt ein ehemaliges (jugendlich dumm) radikal linkes sunbee, welches bis heute persönliche probleme durch das u. mit dem system hat.
wenn man sich so geriert wie du, muß man damit rechnen, als querulant zu gelten.

wehrhaft zu sein ist nur sachlich sinnvoll.
im fall des threadstellers sollte er nicht in panik verfallen, sondern zunächst die gestellten fragen bezu klären, um dann eben nicht in weitere finanzielle problematiken zu fallen.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-schnubi-
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

ich danke euch nun erstmal allen für eure hilfreichen antworten.

ich habe mich entschlossen irgendwie von irgendwas ne ratenzahlung zu machen, hoffe natürlihc, dass es klappt, irgendwie...

danke euch dennoch sehr

lieben gruß
schnubi

1x Hilfreiche Antwort

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