Krankenhaus - Besucherdienst gegen Patientenwunsch
Guten Tag
angenommen, jemand will nicht, dass ein erforderlicher Krankenhausaufenthalt bei Bekannten, insb. Nachbarn oder anderen aus der Wohngemeinde, bekannt wird. Aus diesem Grund bezieht er gegen Aufpreis (den die Versicherung nicht zahlt), ein Zimmer in der "Komfortabteilung" und teilt zudem mit (auf einem Formular vom KH), dass
kein Besuchsdienst aus der Wohngemeinde gewünscht wird.
Das Krankenhaus teilt gegen diesen Wunsch die Patientendaten dennoch dem Besuchsdienst mit (vermutlich Formular verlegt / Unachtsamkeit), so dass der Aufenthalt des Patienten nun doch bekannt wird (wenn zunächst auch nur dem Besuchsdienst).
Da das teurere Zimmer wegen der Diskretion (damit kein zufälliges Zusammentreffen mit Bekannten erfolgt, wie in Mehrbettzimmern zu erwarten) gebucht wurde und diese gewünschte Diskretion durch einen Fehler des KH nun verletzt wurde (Mitteilung an Besuchsdienst gegen ausdrücklichen Wunsch), wird patientenseitig angestrebt, zumindest einen Teil der Kosten für das teurere Zimmer abzulehnen.
Ist ein rechtlicher Anspruch auf Minderung der Kosten (wg. Diskretionsverletzung durch KH) erkennbar, für den Fall, dass eine gütliche Einigung mit dem KH nicht erzielt werden kann?
von observer1 am 26.07.2012 18:10
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