Hallo und guten Tag. Im Öffenltichen Dienst ist es geregelt, das die Differenz zwischen Krankengeld (nach 6 Wochen Krankheitsfall) und dem eigentlichen bisherigen Nettoarbeitslohn, der Arbeitgeber zahlt. Wenn der Arbeitgeber dies jedoch nicht zahlt, kann man dies später noch Nachfordern?
Krankengeld öffentlicher Dienst
1. Februar 2017
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Frage vom 1. Februar 2017 | 18:04
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 16x hilfreich)
Krankengeld öffentlicher Dienst
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#1
Antwort vom 2. Februar 2017 | 00:24
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
Im Prinzip: Ja.
Beachten Sie, dass im öffentlichen Dienst Ansprüche im Regelfall bereits nach 6 Monaten verjähren.
Nur zur Sicherheit: Der betroffene Mitarbeiter ist seit mehr als 12 Monate bei dem betreffenden Arbeitgeber? Der Zuschlag, der die Differenz zwischen Krankengeld und vorherigem Nettolohn ausgleicht, wird nur an Mitarbeiter gezahlt, die mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit vorweisen können.
#2
Antwort vom 2. Februar 2017 | 12:19
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 16x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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