Krankengeld nach Aufhebungsvertrag?

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lucian123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld nach Aufhebungsvertrag?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem bei dem ich dringend Hilfe bräuchte:
Ich habe mich mit meinem ehemaligen Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, die Anfrage kam von mir.
Grund hierfür sind psychische Probleme, diese sind allerdings nicht im Aufhebungsvertrag festgehalten.

Einen Tag später habe ich mich daraufhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Durch den von mir angefragten Aufhebungsvertrag war mir bereits bewusst, dass ich eine Sperre von bis zu drei Monaten erhalte. Ich wollte einfach nur schnell aus meinem Betrieb und keine Umstände machen, da ich es nicht mehr ausgehalten habe.

Die Dame von der Agentur für Arbeit sagte mir allerdings schon, dass ich mich vielleicht doch besser krankschreiben sollte. Dies habe ich dann getan und bin nun seit vier Monaten krankgeschrieben. Ich habe von der Agentur für Arbeit niemals Geld erhalten, allerdings wurden mir von der Agentur für Arbeit die ersten sechs Wochen die Krankenkassenbeiträge bezahlt, welche dann nach den sechs Wochen und einer Info (Aufhebungsbescheid) von der Krankenkasse übernommen werden sollten.

Die Krankenkasse hat mir allerdings nach etlichen fehlerhaften Aussagen mitgeteilt, dass sie nicht dafür zuständig ist, da ich nie Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten habe und der Fehler bei der Agentur für Arbeit liegt. Habe daraufhin bei der Agentur für Arbeit angerufen. Diese haben mir ohne größere Erklärung mitgeteilt, dass sie raus aus der Sache sind und ich mich an das Jobcenter wenden soll.

Ist das alles so korrekt? Erhalte ich wirklich keine Leistungen von der Krankenkasse, da ich mich arbeitslos gemeldet habe, anstatt mich direkt krankschreiben zulassen?
Mir geht es vor allem darum, dass ich aktuell nicht krankenversichert bin und ich deswegen seit Wochen meinen Therapieplatz nicht wahrnehmen kann.

Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat:
Mir geht es vor allem darum, dass ich aktuell nicht krankenversichert bin und ich deswegen seit Wochen meinen Therapieplatz nicht wahrnehmen kann.


Das ist ein Irrtum, Sie sind krankenversichert. In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Wenn Sie die Beiträge derzeit nicht zahlen, wer macht das stattdessen? Werden die Beiträge nicht von irgendeiner Stelle übernommen, laufen Schulden in erheblicher Höhe auf!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lucian123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Da ich davon ausgegangen bin, dass nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse die Beiträge zahlt (Bis dahin Übernahme der Krankenkassenbeiträge von der Agentur für Arbeit) und diese mir heute erst (nach über 2 Monaten und einer Menge hin und her) mitteilten, dass Sie kein Krankengeld zahlen werden und auch keine Beiträge übernehmen, hat diese wohl keiner gezahlt.
Ich soll mich diesbezüglich an das Jobcenter wenden, es wurden wohl falsche Informationen von der Agentur für Arbeit an die Krankenkasse übermittelt.
Aber rückwirkend werden diese mir vermutlich auch nichts zahlen, oder?

Für mich ist das momentan alles ziemlich unbegreiflich und mir raucht der Kopf.
Wenn die angehäuften Beträge noch nicht 4-stellig sind, bin ich drauf und dran einfach zu zahlen, damit endlich Ruhe ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zzeitliche Abfolge? Meldung bei der Arbeitsagentur noch vor Beschäftigungsende? Krankschreibung noch vor Beschäftigungsende? Lückenlose Krankschreibung?

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