Hallo Zusammen,
bei einer leistungsabhängigen Bezahlung (Umsatzbeteiligung) werden soweit ich es gelesen habe, als Berechnungsgrundlage des Krankengeldes, die letzten 3 Monate bzw. die letzten 90 Tage der Lohnes genommen.
Eine Firma behauptet nun das wäre nur der letzte Monat.
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?, Arbeits und Tarifvertrag sind nicht vorhanden.
Wenn der Arbeitnehmer das erste mal im April Krank wird, werden dann die Monate Januar, Februar und März zur Berechnung rangezogen? oder evtl. Feb. Mär. und April?
Im Mai wird der Arbeitsnehmner in der selben Sache wieder Krank. Im April weist die Lohnabrechnung gegenüber dem Vorjahr ein defizit aus. Bedingt durch die Krankheitstage. Der Arbeitsgeber hat zwar Krankengeld ausgewiesen, jedoch erzielt der Umsatz nicht den der normalerweise Erbracht wurde.
Könnte nun der Umsatz des Vorjahres zur Berechnung genommen werden, oder evtl. die letzten 3 Monate vor der ersten Krankmeldung?
Danke
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Krankengeld bei leistungsabhängiger Bezahlung
18. Juli 2014
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Frage vom 18. Juli 2014 | 16:37
Von
Status: Beginner (120 Beiträge, 27x hilfreich)
Krankengeld bei leistungsabhängiger Bezahlung
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#1
Antwort vom 19. Juli 2014 | 10:32
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
### ... Firma behauptet nun das wäre nur der letzte Monat.
Dann sollte die Firma auch in der Lage sein zu belegen, auf welche Grundlage sie sich bezieht.
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