Hallo,
folgendes (etwas kompliziertes) Szenario.
Der Arbeitnehmer war für 3 Wochen krankgeschrieben, war danach 3 Tage arbeiten und dann wieder 4 Wochen krank.
Nach den 4 Wochen ging er wieder für einen Tag in die arbeit, reichte an diesem seine Kündigung ein und war daraufhin wieder 2 Wochen krank.
Er erhielt bis zum Ende sein volles Gehalt vom Arbeitgeber.
2 Monate später erhielt er Post von seiner Krankenkasse, dass sein ehemaliger Arbeitgeber bei der Krankenkasse angefragt hat ob seine Arbeitsunfähigkeit in ursächlichen Zusammenhang mit vorheriger Arbeitsunfähigkeit steht.
Die Krankenkasse hat bis dato keine Nachweise erhalten.
Jetzt meine Frage:
Hat der Arbeitnehmer mit i.welchen Folgen, in Form von Gehaltsrüclzahlung oder sonstiges zu rechnen? Muss er die krankheitsbescheinigungen zwingend nachreichen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Krankengeld Nachzahlung?
28. Mai 2017
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Frage vom 28. Mai 2017 | 21:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld Nachzahlung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2017 | 05:41
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 51x hilfreich)
ZitatHat der Arbeitnehmer mit i.welchen Folgen, in Form von Gehaltsrüclzahlung oder sonstiges zu rechnen? :
Der AG kann wegen vermuteter Überzahlung von einer Nachberechnung/Korrektur Gebrauch machen .
Die sogar schon ab dem ersten Krankheitstag ...
Das findet sich im §7 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
ZitatMuss er die krankheitsbescheinigungen zwingend nachreichen? :
Nach dem "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)" bist Du als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet den Beleg der AU an Deine Krankenkasse zu übermitteln:
Die Grundlage findet sich im §5 Entgeltfortzahlungsgesetz Abs.1 Satz 5.
ZitatDie Krankenkasse hat bis dato keine Nachweise erhalten. :
Daher stellt sich die Frage, warum bist Du Deinen Pflichten nicht nachgekommen?
Und jetzt?
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