Krankengeld/ Aussteuerung
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Krankengeld/ Aussteuerung
hallo ihr Wissenden.
Zur Situation: bin seit September 2004 im Krankengeldbezug, Ende der Krankheit nicht abzusehen. Viel schief gelaufen, Behandlung falsch, Op Methode war die falsche. Nächste OP steht an. Wann wird man von der Kasse ( AOK) ausgesteuert? WAs bedeutet das? Wann sollte man sich um Erwerbsmiderung/ Unfähigkeit kümmern, Anträge stellen? Kann es mir absolut nicht leisten auch nur 1 Monat kein Geld zu kriegen da ich auch vorher schon ziemlich viel mitgemacht hab was Nichtzahlende Arbeitgeber angeht.
Danke
Sunbee
von Sunbee 1 am 15.08.2005 12:11
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>Krankengeld/ Aussteuerung
gem. §
48 SGB V erhällst du max. 78 Wochen Krankengeld für die selbe Krankheit. Google mal danach, da steht alles drin, habe keine Lust den Paragraphen hier abzutippen.
;)
danach müßtest du ALG bzw. ALG II beantragen.
von Jogibear am 16.08.2005 10:27
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>Krankengeld/ Aussteuerung
Das mit der Erwerbsgemintertenrente ist so eine Sache, wenn du meinst du kannst nicht mehr arbeiten und das auch deine Ärzte atestieren würde ich sofort einen Antrag stellen.
Aber stelle dir das nicht einfach vor, das wird sicherlich vor dem Sozialgericht landen und somit Jahre dauern.
Nichteinmal Leute die mehrfach die Woche zur Blutwäsche müssen bekommen heute noch eine Rente, wenn sie nach 1961 geboren sind.
Sie werden einfach auf ALG ll oder eine zeitlich befristete Rente (Arbeitsmaktrent) gesetzt.
Ab 2008 gibt es übrigens nur noch die Altersrente, jegliche Frühverrentung wird abgeschafft, egal wie dreckig es einem geht.
Viel Glück
Randalf
von randalf am 16.08.2005 18:19
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>Krankengeld/ Aussteuerung
danke für die infos. war schon bei meiner anwältin und des mit der klage hat sie auch gesagt...werd mich schlau machen beim arbeitsamt..äh arge..solang ich noch laufen kann, das wird nach der op nicht mehr der fall sein
von Sunbee 1 am 16.08.2005 18:24
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>Krankengeld/ Aussteuerung
nach jetzt 20 Monaten und Aussteuerung interessiert mich die Frage, ob ich nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abfindung beanspruchen kann.
Vielen Dank für eine Antwort im voraus
von Ralf Herbeck am 26.05.2008 22:01
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>Krankengeld/ Aussteuerung
@ralf herbeck
huch, da hast du dich an einen meinen ersten beiträge damals rangehängt
klar kannst du die beanspruchen, aver steht denn eine
Kündigung ins haus? wieso?
sunbee
von Sunbee 1 am 26.05.2008 22:10
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>Krankengeld/ Aussteuerung
Es gibt leider kein Recht auf Abfindung, aber vielleicht kannst Du trotzdem was vereinbaren.
von anonym_0405 am 27.05.2008 11:24
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