Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen
Hallo liebe Gelehrte des Rechts,
meine Mutter arbeitet im medizinischen Pflegebereich, und hat es Ende Mai mit den Bandscheiben bekommen.
Leider haben die untersuchenden Ärzte sie zunächst für relativ kurze Zeitintervalle krank geschrieben -> für eine Woche, dann zwei weitere, dann wieder eine etc. Es war jedoch absehbar, dass sie längere Zeit ausfällt (war ja den gesamten Juni nicht da).
Nun wurde sie für den Dienstplan im Juli (unkommuniziert) äußerst oft für Abfeiern von Überstunden eingetragen. Sie ist selbstverständlich auch im Juli krank und auch krank gemeldet. Jetzt ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass als der Dienstplan erstellt wurde bereits eine entsprechend lange Krankmeldung vorlag, weil sie wie gesagt unter den Ärzten rumgereicht wurde, bis einer mal eine anständige Diagnose liefern konnte.
Mir ist bewusst, dass wenn im Dienstplan Überstunden abfeiern eingetragen ist, und erst danach die Krankmeldung kommt - die Überstunden verfallen.
Ich unterstelle aber dem Arbeitgeber,dass er sich diese Sitation zunutze gemacht hat - Er wusste, dass der AN länger ausfällt, wusste, dass noch keine Krankmeldung für den Zeitraum von Juli vorliegt und hat den AN für Überstundenabbau eingetragen. Wenn der AG mit einem genesenen AN gerechnet hätte (was er hätte tun sollen, wenn noch keine Krankmeldung vorliegt), hätte er ihn für normalen Dienst inkl. üblichen Überstundenabbau eingeplant.
Ich finde diese Praktiken unerhört.Die Frau opfert ihre Gesundheit für den Laden, und der will sie ihrer vorgeleisteten Arbeit berauben.
Darum meine Frage: Was müsste man in diesem Fall unternehmen, dass ihre Überstunden nicht verfallen ? Schließlich ist der AG theoretisch im Recht ...
-- Editiert am 05.07.2011 00:29
von PetreKurt am 05.07.2011 00:28
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