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Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen

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Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen

Hallo liebe Gelehrte des Rechts,

meine Mutter arbeitet im medizinischen Pflegebereich, und hat es Ende Mai mit den Bandscheiben bekommen.

Leider haben die untersuchenden Ärzte sie zunächst für relativ kurze Zeitintervalle krank geschrieben -> für eine Woche, dann zwei weitere, dann wieder eine etc. Es war jedoch absehbar, dass sie längere Zeit ausfällt (war ja den gesamten Juni nicht da).

Nun wurde sie für den Dienstplan im Juli (unkommuniziert) äußerst oft für Abfeiern von Überstunden eingetragen. Sie ist selbstverständlich auch im Juli krank und auch krank gemeldet. Jetzt ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass als der Dienstplan erstellt wurde bereits eine entsprechend lange Krankmeldung vorlag, weil sie wie gesagt unter den Ärzten rumgereicht wurde, bis einer mal eine anständige Diagnose liefern konnte.

Mir ist bewusst, dass wenn im Dienstplan Überstunden abfeiern eingetragen ist, und erst danach die Krankmeldung kommt - die Überstunden verfallen.

Ich unterstelle aber dem Arbeitgeber,dass er sich diese Sitation zunutze gemacht hat - Er wusste, dass der AN länger ausfällt, wusste, dass noch keine Krankmeldung für den Zeitraum von Juli vorliegt und hat den AN für Überstundenabbau eingetragen. Wenn der AG mit einem genesenen AN gerechnet hätte (was er hätte tun sollen, wenn noch keine Krankmeldung vorliegt), hätte er ihn für normalen Dienst inkl. üblichen Überstundenabbau eingeplant.

Ich finde diese Praktiken unerhört.Die Frau opfert ihre Gesundheit für den Laden, und der will sie ihrer vorgeleisteten Arbeit berauben.

Darum meine Frage: Was müsste man in diesem Fall unternehmen, dass ihre Überstunden nicht verfallen ? Schließlich ist der AG theoretisch im Recht ...

-- Editiert am 05.07.2011 00:29


von PetreKurt am 05.07.2011 00:28
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>Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen

nicht nur theoretisch, auch praktisch

ist der AG im recht

unabhängig davon, ob es nicht sogar vereinbarungen gibt, bis wann spätestens überstunden "abzubauen" sind und deine mutter jetzt zufällig in diesen zeitraum fällt

andererseits wirst du nicht beweisen können, daß der AG den überstundenabbau anders organisiert hätte, falls ...oder ?
(ich meine hier eine wacklige konstruktion auf basis des § 242 BGB)

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von kriegsrat am 05.07.2011 00:48
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>Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen
quote:
Leider haben die untersuchenden Ärzte sie zunächst für relativ kurze Zeitintervalle krank geschrieben -> für eine Woche, dann zwei weitere, dann wieder eine etc. Es war jedoch absehbar, dass sie längere Zeit ausfällt (war ja den gesamten Juni nicht da ).

War die AN dennoch durchgehend AU geschrieben oder zwischendurch immer wieder arbeiten? Die Beschreibung beisst sich ein wenig.



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von 1000kleinesachen am 05.07.2011 10:17
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>Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen
Hallo ihr Lieben,
zunächst mal vielen Dank für die Antworten.

@kriegsrat
Richtig, so direkt kann ich das nicht beweisen. Ich kann mich höchstens auf den durchschnittlichen Dienstplan berufen, der in der Regel so und so viele Dienste und so und so viel Überstundenabbau vorsieht. Und Sie wurde quasi nur für Überstundenabbau eingetragen,

@1000kleinesachen

Sorry, wenn es undeutlich formuliert ist. Sie hat nicht zwischendurch gearbeitet. Sie war auch stets krankgemeldet. Allerdings haben die Ärzte nicht gesagt, so sie sind jetzt mal 4 Monate krank geschrieben, sondern immer eine Woche oder zwei (nach dem Motto "an ihrem nächsten Termin kriegen Sie die nächste Krankmeldung"). Und die hat sie dann regelmäßig abgegeben.

Der Dienstplan muss zum Ende des Monats für den nächsten Monat stehen...

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von PetreKurt am 07.07.2011 09:52
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>Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen
Das las sich etwas anders. In dem Fall sehe ich einen Vorsatz des AG, der m.E. rechtlich nicht gedeckt ist. Daher sollte man gegen den "Freiezeitausgleich" im Krank vorgehen.

Gibt es vertragliche oder gar tarifvertragliche Regelungen zum Zeitkonto? Ist ein BR vorhanden.


von 1000kleinesachen am 07.07.2011 11:58
Status: Unsterblich (2760 Beiträge)
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>Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen
Die beschriebene Vorgehensweise ist eine bekannte Arbeitgeberstrategie in dem Bereich. Vorsatz nachzuweisen ist aber meist schwierig.

Was Sie (bzw. die AN) tun können...
1. einen Betriebsrat gründen, der eine entsprechende Dienstvereinbarung abschließt, oder
2. sich gewerkschaftlich organisieren und vernünftige Tarifverträge aushandeln, die z.B. auch genau die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ausschließen.

Eine entsprechende TV-Regelung im Rahmen von Arbeitszeitkonten, die auch praktiziert wird, gibt es wirklich!

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von nachtmieze am 07.07.2011 12:44
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>Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen
quote:
Eine entsprechende TV-Regelung im Rahmen von Arbeitszeitkonten, die auch praktiziert wird, gibt es wirklich!


Wo kann man eine nachlesen. Die aus dem TVÖD kenn ich.

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von 1000kleinesachen am 07.07.2011 13:05
Status: Unsterblich (2760 Beiträge)
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>Krank,- zu Überstundenabbau gezwungen
@ 1000kleinesachen
is nen konzerntarifvertrag, daher nenn ich den jetzt nicht,
aber montag kann ich Ihnen den Wortlaut des Textes wohl hier reinkopieren

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von nachtmieze am 07.07.2011 13:10
Status: Philosoph (705 Beiträge)
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