Kraftausdrücke in einer e-Mail ???

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Holger1963
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kraftausdrücke in einer e-Mail ???

Hallo,

Ihr lieben, die sich mit dem Gesetz besser auskennen wie ich!

Ich habe mich leider mit jemanden verstritten, mit dem ich längere Zeit guten E-Mail Kontakt hatte!

In der letzten e-Mail beleidigte er mich übelst mir Wörtern wie "*********", "Arsch", "Vollidiot", "Spast" und viele weitere ...

Ich will mir sowas einfach nicht gefallen lassen! Gibt es die Möglichkeit denjenigen nach dem Strafgesetzbuch zu bestrafen ???

Wie kann ich die reale Person, die ich leider nicht kenne hinter der E-Mail ausfündig machen???

Mit welchen Kosten ist das verbunden ???

Freue mich auf eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Holger

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@holger: Sicher ist diese Beleidung strafbar, google mal einfach unter "Beleidigung".
Aber lohnt sich so etwas? Ohne Provokation beleidigt doch keiner grundlos!?
Vergiß die Angelegenheit und suche Dir einen neuen Chat-Partner!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

seh das genauso wie ikarus !

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#3
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)

Mich hat eine Beleidigung per PN 800 Euro gekostet.

Ich halte es für eine unverschämte Reaktion, jemanden wegen einer Beleidigung anzuzeigen. Dieser Paragraph im StGB gehört ersatzlos gestrichen.

Ob jemand hinter einer normalen eMail zu ermitteln ist, weiß ich nicht. Auf normalen Internetseiten immer.

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ich halte es für eine unverschämte Reaktion, jemanden wegen einer Beleidigung anzuzeigen. Dieser Paragraph im StGB gehört ersatzlos gestrichen. .

Finde ich auch. Ist ja eine Frechheit, dass sich Leute nicht einfach beleidigen lassen wollen. Wo kommen wir denn hin, wenn sich die Leute einfach dagegen wehren?

Oh je...

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#5
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Ich halte es für eine unverschämte Reaktion, jemanden wegen einer Beleidigung anzuzeigen. Dieser Paragraph im StGB gehört ersatzlos gestrichen."

Die Aussage ist an Dummheit wohl kaum mehr zu toppen!!

"Ob jemand hinter einer normalen eMail zu ermitteln ist, weiß ich nicht. Auf normalen Internetseiten immer."

Oh, ich muss mich korrigieren, die 1. Aussgage kann man doch überbieten:

Also IMMER zu ermitteln ist natürlich absoluter Quatsch....

Die Frage ist wieviel Mühe sich der andere gegeben hat seine Identität zu verheimlichen...

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#6
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Eine Beleidigung ist nach § 185 StGb strafbar und zwar unabhängig, ob sie in einer E-mail erfolgt oder nicht. Andererseits wird die Staatsanwaltschaft eine Verfolgung mangels öffentlichen Interesses ablehnen und Sie auf den Privatklageweg verweisen. D.h. Sie müßten sich um alles selber kümmern, was Zeit und Geld kostet.
Warum wollen Sie eine Person mit viel Aufwand bestrafen, die Sie noch nicht mal kennen? Und warum beleidigt diese Person Sie?
Mein Tip: einfach Kontakt abbrechen, E-mails nicht öffnen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)

@Karamel und Tommy21

Die Leute sollen sich nicht so anstellen und jeden anzeigen, der in Rage mal das falsche Wort in den Mund nimmt. Dann fühlen sich manche "beleidigt" und "zutiefst verletzt", in Wirklichkeit sind sie nur gehässig und nutzen die Anzeige, um es dem Kontrahenten übermäßig heimzuzahlen. Der normale Umgang unter Menschen würde zusammenbrechen, wenn jeder, der "beleidigt" wird, gleich zur Polizei rennt. Gott sei Dank nimmt nicht jeder dieses "Recht" wahr.

Wenn jemand eine Internetseite besucht, hinterläßt er Spuren. Zwar gibt es Proxies, aber auch über die kann man Dich ermitteln. Es gibt keine Anonymität im Web.
Ab dem 1.1.05 liest die Polizei zudem den gesamten eMail-Verkehr mit. Rasterfahndung nach bestimmten Stichworten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@Lichtgestalt:

Naja, wenn man nicht erkannt werden will, gibts schon ein paar Möglichkeiten ;)

1. Email bei irgendeinem Freemailer mit gefälschten Anmeldedaten -> da wird die Ermittlung schwierig.

2. Surfen im Internetcafe...

Gruß Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)

Zu 1.:

Hinterläßt man da nicht auch seine IP?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

natürlich hinterläßt die eine ip adresse. aber mit nem anonymen proxy zb. ist die ip schon eine andere. auch ist nicht sichergestellt, daß die behörden vom freemail betreiber die ip bekommen. rechtshilfeabkommen und speicherzeit sind da die knackpunkte denk ich mal.

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Holger1963
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr habt Recht jungs ... der ist es nicht Wert noch mehr Zeit zu verschwenden ...

Danke für eure Hilfe!!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Trotzdem noch ein Hinweis:

Da eine eMail im Rechtsverkehr keine Beweiskraft hat, kannst Du Dir auch aus diesem Grund eine Anzeige sparen.

Selbst wenn Du beweisen könntest, dass Dein eMail Partner Dich beleidigt hat, würde aber eine Anzeige zu nichts führen, da kein Dritter etwas von der Beleidigung mitbekommen hat.

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