Kölner Gericht lehnt Eilantrag von Kaplan gegen Meldeauflage ab
AFP VOM 17.6.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 2906 Aufrufe Mehr zum Thema:Kaplan
- Islamistenführer muss sich weiter täglich bei Behörden melden
Der Islamistenführer Metin Kaplan ist am Donnerstag vor Gericht mit einem Eilantrag gegen die Verschärfung seiner Meldepflicht durch die Stadt Köln gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschied zwar, die Rechtmäßigkeit der Auflage könne erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geprüft werden. Das öffentliche Interesse an dem vorläufigen Fortbestand der täglichen Meldepflicht Kaplans bei den Behörden überwiege aber das private Interesse des Islamistenführers, die Auflage zunächst nicht erfüllen zu müssen. Gegen die Entscheidung kann Kaplan Beschwerde beim Oberwaltungsgericht (OVG) Münster einlegen. (Az. 12 L 1753/04)
Das Ausländeramt der Stadt Köln hatte Kaplan am 1. Juni eine Duldung bis zum 27. Juli erteilt. Mit der Duldung verband die Stadt die Auflage an Kaplan, sich täglich beim Ausländeramt oder bei der Polizei zu melden. Kaplans Anwältin machte nach Justizangaben bei Gericht nun geltend, wegen einer Erkrankung Kaplans und seiner Belastung durch das große Medieninteresse sei diese Meldeauflage unverhältnismäßig. Das Gericht befand dagegen, die durch die tägliche Meldepflicht bewirkten Belastungen seien derzeit zumutbar. Die Befürchtung der Stadt, Kaplan werde sonst untertauchen, sei jedenfalls beim aktuellen Stand der verschiedenen gerichtlichen Verfahren zur Abschiebung des selbst ernannten "Kalifen von Köln" nicht von der Hand zu weisen.
Das VG Köln hatte am 27. Mai eine Abschiebungsandrohung der Stadt gegen Kaplan gestoppt und die Abschiebung für zunächst zwei Monate ausgesetzt. Die Stadt hatte dagegen Beschwerde beim OVG Münster eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.
17. Juni 2004 - 16.58 Uhr
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