Hallo,
Person A beauftragt Firma B eine Anlage im Haus zu installieren.
Kostenvoranschlag (schriftlich) 1500 Euro...
Nach 3 Wochen die endgültige Rechnung 3000 Euro.....
Über etwaige höhere Kosten wurde der A nicht informiert.
Wie sieht die Rechtslage aus?Muss A zahlen?
Weil ein Voranschlag ist ja eine veranschaulichung wieviel man für etwas zahlen muss und da kann das ja eigentlich net sein,oder?
DANKE und MFG
Kostenvoranschlag - verbindliches Angebot?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine entgülige Abrechnung, die 100 % über dem Angebot liegt? Das sieht mir danach aus, als ob der Unternehmer unbedingt diesen Auftrag haben wollte ....
Ich kann dir keine Gesetzestexte nennen, habe aber mal gelesen, dass eine Erhöhung um 20 % auf jeden Fall gezahlt werden muss, der Unternehmer den Auftraggeber aber auf jeden Fall vorher über die höheren Kosten zu unterrichten hat. Ich würde an deiner Stelle € 1800 (€ 1500 + 20 %) an den Unternehmer sofort überweisen unter Hinweis auf 'unter Vorbehalt' und ihm dann einen dicken fetten Brief schreiben.
Wodurch begründen sich denn eigentlich die höheren Kosten? Er müsste doch in seinem Angebot Material und Arbeitslohn ausgewiesen haben. Wo hat er sich da im Angebot 'vertan'?
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"Scientia potentia est."
ich schließe mich an
es schreibt dir aber sicher noch jemand der sich da auskennt
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--- editiert vom Admin
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