Kostenvoranschlag oder Gutachten und/oder Anwalt

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenvoranschlag oder Gutachten und/oder Anwalt

Hallo,

Ich kenne mich nicht sehr gut aus und muss eigentlich was (Verkehrs)Recht angeht auf Google vertrauen. Hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten.

Um es kurz zu fassen: Parkplatz Unfall 100 Prozent der Schuld liegt beim Gegner, die gegnerische Versicherung hat dies bereits bestätigt. Schriftlich vom Gegner habe ich das auch noch.

Fahrzeug: Polo 6n2 Bj: 2000 ca 200000km
Schaden: Heckstoßfänger gerissen, muss also neu.
Ziel: Möglichst viel Geld auszahlen lassen, der Aufwand um das zu erreichen ist egal.

Kostenvoranschlag bei VW wäre ca: 1000€
Dekra Gutachter (kam von VW): Ohne genaueres sagen zu können schätzt auch 1000€

Die Versicherung sieht es nicht ein für die Kosten eines KVA aufzukommen, obwohl es im Internet ein Urteil gibt welches genau dies aussagt, habe das Gespräch daraufhin beendet.

Nun die Fragen:

1. Stimmt es, dass einem ab 750€ Schadenhöhe neben einem unabhängigen Gutachten auch noch ein Rechtsanwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zusteht ? Falls ja gibt es Einschränkungen ?

2. Unter Betrachtung des Alters und Fahrleistung des Fahrzeuges was würde sich mehr lohnen Gutachten oder KVA ?


Danke im Vorraus :)

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Die Versicherung sieht es nicht ein für die Kosten eines KVA aufzukommen,

Warum sollte sie einen KVA und ein Gutachten zahlen?
Eines ja, aber beides nicht.



Zitat (von LasseKay):
obwohl es im Internet ein Urteil gibt welches genau dies aussagt, habe das Gespräch daraufhin beendet.

Da gab es vermutlich aber nur einen KVA und nicht einen KVA und ein Gutachten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
neben einem unabhängigen Gutachten auch noch ein Rechtsanwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zusteht ?

Die Anwaltskosten hat die gegnerische Versicherung auch bei einem Schaden von 0,01€ zu tragen.

Zitat (von LasseKay):
Unter Betrachtung des Alters und Fahrleistung des Fahrzeuges was würde sich mehr lohnen Gutachten oder KVA ?

Ich würde zu einem Gutachten Raten. Hier ist man schnell im Bereich eines wirtschaftlichen Totalschaden. Sollte der Schaden sehr gering sein, wird der Gutachter das erkennen und kein vollständiges Gutachten anfertigen.

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#3
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also danke schon mal für die Antworten :)

Also zur ersten Frage mein Vorschlag an die Versicherung war KVA mit übernahme aller anfallenden Kosten ansonsten (als druckmittel da teurer) mache ich ein gutachten. Es geht natürlich nur um eins von beidem genauer gesagt was besser zu meinem Fall passt.

Das wurde ja ganz gut schon beantwortet mit der zweiten Anwort. Einige Fragen sind aber noch offen:

Sollte ich zusätzlich noch einen Anwalt einschalten oder einfach direkt das Gutachten machen lassen. Zumindest der Dekra Gutachter meinte er rechnet direkt mit der Versicherung ab wie würde das bei einem Anwalt laufen ? Und wie wird das ausgezahlt der Dekra Mensch meinte aufgrund des Alters können die Versicherer bei der Auszahlung bei einem Gutachten mehr drücken als bei einem KVA den sie nur annehmen oder ablehnen können was genau meint er damit ?

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Setz dich mal nicht in die Nesseln.

Zitat:
die gegnerische Versicherung hat dies bereits bestätigt


und Ihnen liegt was zur Regulierung vor (KVA), was sie ggf auch nach Prüfung anerkennen und auszahlen oder schon ausgezahlt haben (bei der Summe sollte das schnell gehen), wird die V einen Teufel tun und noch RA-Kosten zu ersetzen, bei bereits beglichener Forderung. Beim Gutachter käme im Zweifel wohl kaum ein wesentlich höherer Schaden raus - außer einem TTS und dann gehts eher nach unten mit der Auszahlung, da hier der Restwert angesetzt wird. (Kann aber auch sein, dass die V dies eh intern bereits bewerten lässt)

Kosten für den KVA sind in jedem Fall strittig und eine pauschale Antwort nicht möglich - Tendenz ist aber, wenn dir die Versicherung eine Werkstatt in deiner Nähe nennen kann, die dies Umsonst erstellt, gehört es zu deiner Schadenminderungspflicht diese Möglichkeit wahrzunehmen - vor allem bei einem Auto diesen Alters.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Lazyboy):
Setz dich mal nicht in die Nesseln.



Ja, das würde ich auch sagen. :)


Zitat (von Lazyboy):
wird die V einen Teufel tun und noch RA-Kosten zu ersetzen,



Zitat (von LasseKay):
Die Versicherung sieht es nicht ein für die Kosten eines KVA aufzukommen,



Aber Hallo. Und wie die den Anwalt bezahlen werden.


Zitat (von Lazyboy):
Beim Gutachter käme im Zweifel wohl kaum ein wesentlich höherer Schaden raus



Die tägliche Praxis beweis genau das Gegenteil.


Zitat (von Lazyboy):
außer einem TTS und dann gehts eher nach unten mit der Auszahlung, da hier der Restwert angesetzt wird.



Wunschdenken. Und bei einem TTS gibt es erst mal ein Gutachten.
Dann geht es erst mal rauf mit den Kosten für die Versicherung.


Zitat (von Lazyboy):
Kosten für den KVA sind in jedem Fall strittig



Die Kosten sind in keinster Weise strittig - wie kommst darauf.
Soll der Schaden mit würfeln festgestellt werde?


Zitat (von Lazyboy):
Tendenz ist aber, wenn dir die Versicherung eine Werkstatt in deiner Nähe nennen kann, die dies Umsonst erstellt, gehört es zu deiner Schadenminderungspflicht diese Möglichkeit wahrzunehmen



Ist das Absicht, Fragesteller mit komplett falschen Informationen zu versorgen.
Nenn mir doch bitte ein Urteil, das deine These stützt.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Also ich sehe es nicht, dass für bereits befriedigte Ansprüche Ra-Gebühren noch beglichen werden müssen, hier käme es mE auf den Zeitpunkt der Beauftragung an - war auch mehr als Hinweis/Warnung gemeint, ob man sich die Baustelle noch aufmachen will.

Kosten für den KVA sehe ich auch ein, ist dennoch oft strittig und wird von vielen Versicherungen (da spreche ich aus der Praxis) verneint/ rechtlich oft genug kassiert. Meine Argumentation ziehe ich zurück und bezog sich auf Streitigkeiten bzgl. Stundenverrechnungssätzen, bzw. Werkstattverweis.

Ja im Regelfall stimmt das bzgl. Gutachten auch, hier gehts aber um einen Polo EZ 2000 und 200K KM - also geschätzt auch ca 1000€ Wert (sogar laut Sachverhalt/Dekra), im TTS Fall wird also davon ein RW abgezogen, daher könnte es in diesem Fall weniger Geld geben als der KVA aussagt.
Ja dann sollte es ein Gutachten geben, aber wieder

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte sie einen KVA und ein Gutachten zahlen?
Eines ja, aber beides nicht.


Diskussionspotenzial



-- Editiert von Lazyboy am 19.09.2017 10:36

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#7
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bis jetzt hab ich noch gar nichts gemacht und bin auch grade bzgl der Sache wieder etwas unsicher geworden da hier die Meinungen auseinander gehen.

Aber das gute ist ja dafür gibts Rechtsanwälte.

Kann mir einer sagen ob die direkt mit der Versicherung abrechnen oder ob man das vorstrecken muss ?

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#8
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Im Regelfall legt man nichts vor, generell nicht.
Und bei dir schon mal gar nicht, da ja dein Schaden vom Unfallgegner, bzw. dessen Versicherung, zu 100% anerkannt wurde.
Also bezahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

dann wirds doch der Klassiker,

Ab zum RA, der Rät zum Gutachten und nimmt Kontakt mit der V auf. KVA und Kosten dafür gibts ja nicht.

Zitat:
Also bis jetzt hab ich noch gar nichts gemacht


stimmt ja auch nicht ganz, Kontakt mit der V war schon da und informiert und nachgefragt haste auch schon ;-)

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#10
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also danke für alle Antworten. Habe nun Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen, dieser hat mir erstmal versichert dass alle Kosten von der Versicherung getragen werden müssen.

Aber er hat schon selbst gesagt dass man erstmal genau gucken muss ob sich Gutachten bezüglich des wirtschaftlichen Totalschadens lohnen wird oder man eher über einen KVA geht dabei sind aber auf jedenfall die Kosten dafür auch zu erstatten denke mal so gefühlt ist der KVA in Kombi mit Anwalt als "Eintreiber" das beste aber das werde ich ja dann beim Gespräch mit ihm erfahren :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Wassermaxe):
Im Regelfall legt man nichts vor,

Stimmt



Zitat (von Wassermaxe):
generell nicht.

Zitat (von Wassermaxe):
Und bei dir schon mal gar nicht, da ja dein Schaden vom Unfallgegner, bzw. dessen Versicherung, zu 100% anerkannt wurde.

Beides schlicht falsch. Denn das entscheidet immer noch der Anwalt ob er Vorkasse nimmt und mit wem er dann abrechnet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von LasseKay):
ob sich Gutachten bezüglich des wirtschaftlichen Totalschadens lohnen wird oder man eher über einen KVA geht



Such dir einen anderen Anwalt und zwar einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Dieser hat den Sinn und Zweck eines Gutachten offenbar nicht verstanden.


Zitat (von Lazyboy):
dann wirds doch der Klassiker,

Ab zum RA, der Rät zum Gutachten und nimmt Kontakt mit der V auf



Und jetzt mein Tip aus der Praxis:


Einen Sachverständigen suchen und der nennt dann einen Anwalt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das hab ich gemacht. Ist der bestbewerteste Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hamburg :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von LasseKay):
Genau das hab ich gemacht. Ist der bestbewerteste Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hamburg :)



Dann ist diese Aussage aber nicht nachvollziehbar:


Zitat (von LasseKay):
genau gucken muss ob sich Gutachten bezüglich des wirtschaftlichen Totalschadens lohnen wird oder man eher über einen KVA geht



Wer soll denn bitte die Rep. kalkulieren, den Zeitwert und die Wiederbeschaffungskosten bestimmen und den
Restwert ermitteln?

Die gegnerische Versicherung oder macht dies der Anwalt selbst!? ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt hat jetzt erstmal angefragt ob ein KVA inklusive der Kosten von 150 und einem Wert von ca 1000€ angenommen wird. Erstmal auf Antwort warten.

Der hat mir seltsamerweise auch gesagt die grenze für die kostenübernahme liegt bei 1500 und die Versicherung hätte schon dad Recht auf eigenen Gutachter. Das werd ich aber nochmal genauer klären wenns nötig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von LasseKay):
Der hat mir seltsamerweise auch gesagt die grenze für die kostenübernahme liegt bei 1500


1500€ ??? Was soll damit gemeint sein.


Zitat (von LasseKay):
die Versicherung hätte schon dad Recht auf eigenen Gutachter.



Was meinst du warum ich zu einem Fachanwalt geraten habe?

Diese Aussage ist schlicht falsch!! Dieses Recht existiert so nicht.






gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Der ist ja ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Sogar der mit den meisten und besten Bewertungen.

Er meinte damit die Grenze für Bagatellschäden.
Was mir sehr viel helfen würde, wären ein paar Urteile zu dem Thema ich finde irgwie nicht wirklich was bzw ich hab mal irgendwo gehört es gibt auch unterschiede je nachdem welches Gericht das ausgesprochen hat auf manche kann man sich berufen und auf manche nicht.

Wichtig wäre:

- Anspruch auf eigenen Gutachter
- Bagatellschadengrenze für die Kostenübernahme eines Gutachtes
- Keine Pflicht bzgl. einer Nachprüfung durch einen Gutachter der Versicherung

Dann könnte ich das ja an meinen Anwalt weiterleiten falls die Versicherung nun den KVA auch bei ihm im Vorfeld ablehnt.

Außerdem hat er mir gesagt die Versicherung ist nicht verpflichtet bei VW den komplett zu übernehmen da die sowohl bei den Reparaturkosten und auch den kosten für den KVA selbst im oberen Preisbereich angesiedelt sind

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