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Kostenvoranschlag MWST vergessen

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Kostenvoranschlag MWST vergessen

Hallo

bei einer der Position vom Hausbau wurde leider durch den Architekten ziemlich genau die MWST bei der Gesamtkalkulation vergessen und jetzt kam die Endrechnung des Handwerkers + 19%. Dazu habe ich das folgende Urteil beim googlen gefunden aber nichts weiteres im Detail.

Urteil des BGH vom 07.11.1996, VII ZR 23/95. SZ vom 06.12.1997

Was kann man da tun? Muss der Architekt die Differenz übernehmen?

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von Silence am 31.05.2011 20:58
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>Kostenvoranschlag MWST vergessen
Die von Dir zitierte Entscheidung ist hier ziemlich unergiebig, da hauptsächlich für den Zeitpunkt der Schadensberechnung von Interesse.


Allgemein sind nach der Rechtsprechung des BGH bei Baukostenüberschreitungen logischerweise zwei Fälle auseinanderzu halten.

1.) Verbindliche Kostenvereinbarung:

"Sofern eine bestimmte Bausumme als Kostenrahmen vereinbart ist, hat der Architekt diesen einzuhalten. Wird der Rahmen überschritten, bedeutet das einen Mangel des geschuldeten Architektenwerkes" (BGH VII ZR 171/95). Grundsätzlich hat der Architekt dann die über dem vereinbarten Rahmen liegenden Kosten dem Bauherrn zu erstatten, wobei der Teufel im Detail der Schadensberechnung liegt (unvermeidbare(!) Toleranzen, Planungsänderungen, Vorteilsausgleichung etc.)

2.) Fehlerhafte Kostenermittlung

Auch wenn ein Kostenrahmen nicht verbindlich vereinbart wurde, gehört es zu den Nebenpflichten des Architekten die Kosten zutreffend zu ermitteln und mitzuteilen. Verletzt der Architekt diese Pflicht, indem er z. B. die MWSt vergisst, ist er dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.

Allerdings dürfte es extrem schwierig sein, einen auf dem Fehler beruhenden wirtschaftlichen Schaden darzulegen und zu beweisen.

Keinesfalls liegt der Schaden automatisch in den erhöhten Kosten, denn bei richtiger Ermittlung wäre der Bau in der Regel nicht billiger geworden, der Bauherr hätte lediglich früher gewusst, woran er ist. Jetzt beweise mal einer, dass er bei rechtzeitiger Kenntnis der zutreffenden Kosten erfolgreiche maßnahmen hätte ergreifen können und ergriffen hätte, umd die Gesamtbelastung zu verringern. Dies könnte z. B. möglich sein, wenn eine Nachfinanzierung erforderlich wird, und die Zinsen sich inzwischen erhöht haben.

Fiel Fergnügen!

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Wer nicht kämpft hat schon verloren."


von Wladimir Iljitsch am 02.06.2011 12:05
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>Kostenvoranschlag MWST vergessen
Hallo vielen Dank erstmal ich denke mal Punkt 2 passt dann, noch einmal der Hintergrund präzisiert:

Das Angebot lag letztes Jahr vom Handwerker beim Architekten vor und wir haben nur Gesamtpreis und Handwerker genannt bekommen (mit der Summe ohne Mehrwertsteuer) und darauf haben wir den Handwerker gewählt. Die Summe wurde in die Kostenkalkulation übernommen (alles inkl. MWST) wie auch bei allen anderen Gewerken und somit wurde das so auch für die Berechnung für Kredithöhe und unsere gesamte Planung übernommen.
Ein Baulimit oder ähnliches gab es nicht, da wir alle Gewerke direkt bezahlt haben.

Hinzu kommt noch das die Rechnungsprüfung der letzten Gewerke sic lange hingezogen hat und auf alle Rückfragen bzgl. der Höhe der Architekt immer dargestellt hat, das die höhere Summe ein Fehler sein muss und das Angebot von damals von der Summe her passen muss... Dann kam die Überraschung nach der wirklichen Prüfung, das dem wohl doch nicht so ist.

Was wären die nächsten möglichen Schritte?


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von Silence am 04.06.2011 18:35
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>Kostenvoranschlag MWST vergessen
Ein Kostenvoranschlag darf - sofern er nicht als verbindlich vereinbart wurde - durchaus überschritten werden.

Dies sogar oft ohne gesonderte Information an den Auftraggeber. Eine feste Größe dafür exisitiert nicht, im allgemeinen geht man jedoch von 20% als Grenze aus.



Also wäre ersteinmal zu ermitteln, WAS es war - Kostenvoranschlag oder Festpreisangebot.





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von Harry van Sell am 06.06.2011 00:34
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>Kostenvoranschlag MWST vergessen
Ja Entschuldigung die Formulierung von mir war falsch!

Das ganze wurde natürlich zum Festpreis beauftragt bezogen auf das oben genannte Angebot!!

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von Silence am 06.06.2011 12:03
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>Kostenvoranschlag MWST vergessen
quote:
Das ganze wurde natürlich zum Festpreis beauftragt bezogen auf das oben genannte Angebot!!

Gut, mit Festpreis bist du schon mal auf der sicheren Seite.


Dann bliebe nur das Problem das Wladimir Iljitsch bereits ansprach.


Natürlich kann man sich auch dumm stellen und dem Architekten mitteilen, das man einen Festpreis vereinbart habe und nur die unstrittge Summe zahlen.

Diese Vorgehensweise birgt natürlich die Gefahr zusätzlicher Beitreibungskosten.





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von Harry van Sell am 06.06.2011 22:27
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