Kostenübernahme bei Nachabnahme einer gekündigten Mitesache

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
RalphRabe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenübernahme bei Nachabnahme einer gekündigten Mitesache

Guten Tag meinen Damen und Herren,

kurze Schilderung zum Betreff. Ich hatte eine Wohnungsübergabetermin vereinbart, die wurde auch wahrgenommen, allerdings von einer beauftragten Firma des Vermieters. Bei der Abnahme der Wohnung wurden Mängel festgestellt, die ich bis zum Mietende rechtzeitig beseitigt habe.
Vier Wochen später bekommen ich für die Nachabnahme zur Wohnungübergabe eine Rechung zur Übernahme der 2. Wohnungsübergabe. Sind diese Kosten rechtmäßig? Bisher hatte ich diesen Fall noch nicht und ich bin schon mehrfach umgezogen!

Vielen Dank und mit den besten Grüßen

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4 Antworten
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RalphRabe hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Gibt es dazu irgendeine Vereinbarung im Mietvertrag oder auf dem Übergabeprotokoll? Wie wurde der Termin zur 2.Übergabe vereinbart?

Hintergrund der Frage: Weder Mieter noch Vermieter sind zu einer klassischen Wohnungsübergabe verpflichtet. Einzig der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Das geht aber auch, indem einfach die Schlüssel an den Vermieter übergeben werden. Dazu muss niemand in die Wohnung kommen.

Von daher wäre es erstmal das Privatvergnügen des Vermieters, wenn er da jemanden hinschickt. Den kann er selber bezahlen. Ich befürchte nur, dass auf irgendeinem Dokument oder irgendwie rund um die Übergaben der Mieter sich dazu verpflichtet hat, die 2.Übergabe zu bezahlen. Von daher müsste man schauen, ob eine solche Vereinbarung existiert und ob sie gültig ist.

1x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von RalphRabe
#3

Sehr geehrter Fragesteller,

sofern keine Klausel in dem Mietvertrag enthalten ist, dass eventuelle Zweitabnahmen aufgrund von Mängeln zu bezahlen sind (was allerdings ebenfalls unwirksam sein dürfte), brauchen Sie in keinem Fall die Rechnung dafür zu bezahlen, da Sie nur verpflichtet sind, die Mietsache zurückzugeben. Extra Termine dafür bedarf es in der Regel nicht und es ist dem Vermieter regelmäßig zumutbar selbst dort zu erscheinen, um keine weiteren Kosten zu produzieren.
Sie brauchen daher die Rechnung nicht ausgleichen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RalphRabe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, ich werde gleich prüfen, was im alten Mietvertrag steht...

0x Hilfreiche Antwort

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