Kostentragungspflicht der Krankenkasse für digitale Einkaufshilfe ja, Navigationsgerät auch?

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Mithilfe eines sog. Einkaufsfuchses (bestehend aus einem Handscanner und einem kleinen Basisgerät) können sich Blinde anhand des Strichcodes ansagen lassen, welches Produkt sie in Händen halten. Das Gerät ist also jedenfalls geeignet, die Behinderung auszugleichen, so dass es sich hierbei um ein Hilfsmittel handelt. Gleichwohl lehnen die Krankenkassen die Kostenübernahme für derartige Produkterkennungsgeräte regelmäßig ab. Zu Unrecht, wie jetzt das Sozialgericht Detmold zugunsten eines Versicherten entschied, der im Alter von 15 Jahren erblindete (SG Detmold, Urt. v. 3.12.2008 - S 5 KR 207/07).

Nach Ansicht der beklagten Krankenkasse sei das Hilfsmittel lediglich in unwesentlichen Teilbereichen des täglichen Lebens einsetzbar. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Detmolder Sozialrichter urteilten, der "Einkaufsfuchs" sei sehr wohl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung anzusehen, weil es ein allgemeines Grundbedürfnis des Menschen befriedigt. Hierzu gehören nämlich nach Auffassung der 5. Kammer nicht nur die Verrichtungen des täglichen Lebens wie das Gehen, Stehen, Hören und Sehen sowie die Nahrungsaufnahme. Auch die Schaffung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums muss von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden. In diesen Grundbereich fällt auch die selbstständige Haushaltsführung.

Ebenso wie das bereits 1996 vom Bundessozialgericht als Hilfsmittel anerkannte Farberkennungsgerät fördert der Einkaufsfuchs die Unabhängigkeit blinder Menschen. Sie sind weniger von fremder Hilfe abhängig.

Navigationsgerät für blinde Menschen?

Ob die Krankenkasse im Falle einer Sehbehinderung auch die Kosten für ein GPS-gestütztes Navigationssystem im Rahmen der Hilfsmittelversorgung zu übernehmen hat, ist derzeit unter dem Az. B 3 KR 4/08 R beim Bundessozialgericht anhängig.

Dafür spricht unseres Erachtens, dass die neusten Geräte nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Navigieren in der Innenstadt benutzt werden können.

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