Kostenloses Konto - Kontoführungsgebühren entdeckt

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
andnet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Kostenloses Konto - Kontoführungsgebühren entdeckt

Guten Tag Forum,

mir ist etwas blödes passiert.
Und zwar habe ich bei einer Sparkasse seit einigen Jahren ein ziemlich komplett "kostenloses" Studentenkonto. (Zusendung von Kontoauszügen kostet was, der Rest nichts.)

Damit das Konto kostenlos bleibt, muss ich jedes Semester eine Studienbescheinigung vorlegen. Manchmal habe ich das persönlich in der Filiale, manchmal per Post erledigt.

Jetzt habe ich gemerkt, dass mir seit Anfang 2009 quartalsmässig neben Dispozinsen und den Kontoauszug-Gebühren auch ein monatlicher Pauschalpreis von rund 7 Euro abgebucht wurde.

Das ist ein wenig untergegangen da die Dispozinsen schon recht hoch waren.

Die Gebühr ist bei einem kostenlosen Studentenkonto jedenfalls nicht üblich, und gabs auch früher nicht. Die AGB wurden auch nicht geändert.

Die haben vermutlich die Kontoart gewechselt, das ist vor einigen Jahren schonmal passiert, da habe ich die Bescheinigung vergessen.

Es geht um rund 150 Euro Gebühren, die nach und nach in den Abrechungen versteckt waren.

Wie sehen meine Chancen aus, da was zurückzubekommen?

Eine freundliche Frage an die Sparkasse, was die dazu sagen, habe ich eben per Mail gesendet...



Es wäre nett wenn jemand vielleicht sogar einen Erfahrungsbericht abgeben könnte :-)

PS: Ja, das das doof war und man die Abrechungen genau lesen sollte, war mir eigentlich auch klar...

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

gibt es für das Studentenkonto vielleicht ein maximales Alter? Den Falle hatte ich mal...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andnet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe ich auch schon überlegt, eine Altersgrenze gibts aber nicht...

Ich war ja ausserdem noch gerade vor 3 Wochen da, um den Studienausweis fürs kommende Semester vorzulegen...


Naja, das ist ähnlich schonmal vor drei Jahren passiert, da habe ich einmal vergessen den vorzulegen... da haben sie es danach wieder auf kostenlos umgestellt. Danach habe ich das Vorlegen der Bescheinigung aber nicht wieder vergessen...



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Bei der DKB Bank gibt ein kostenloses Konto ohne den Schnickschnack. Dazu ne Visa Karte und ne EC Karte.

Oder auch bei der Sparda Bank

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

-- Editiert am 03.04.2010 10:14

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bafini
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo andnet,

kann es vielleicht sein, dass Sie in letzter Zeit einen negativen Schufaeintrag bekommen haben? Kostenfreie Konten werden in solchen Fällen schnell mal Umgestellt! Falls das nicht der Fall sein sollte, dann schauen Sie auf der Internetseite der Sparkasse unter der Rubrik "Preise und Gebühren" dort müssten im Detail alle Voraussetzen zu ihrem Konto hinterlegt sein. Dann erklärt es sich vielleicht einiges von selbst!

Oder

Sie gehen am Dienstag gleich persönlich in die Filiale und lassen sich dort beraten. Sollten Sie da nicht weiterkommen, dann können Sie sich mit den neuen Erkenntnissen/Argumenten der Sparkasse, nochmal hier im Forum melden!

Gruss
bafini




-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andnet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke Bafini.
Mhm, also Dienstag/Mittwoch schaue ich in der Filiale vorbei, klar, aber ich hätte bis dahin gerne einen groben Überblick über die Möglichkeiten. Es geht zwar nur um 150 Euro, aber immerhin...

Einen negativen Schufaeintrag habe ich nicht. Nichts dergleichen.

Btw, Mustermann2000: Das ist mir weder neu, noch war es die Frage. Trotzdem Danke für den Beitrag.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bafini
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 22x hilfreich)

Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine entsprechende kostenfreie (Studententarif) Kontoführung vorgewiesen haben und dennoch Gebühren berechnet bekommen haben, kann ich mir nur noch vorstellen, dass die Sparkasse bzw. der Berater(in) es versäumt hat Ihren Datensatz (Gebührenmodell) in der EDV entsprechend zu ändern („sowas kommt vor!“). In diesem Fall sollten Ihnen die gesamten Gebühren erstattet werden. Ein Hindernis/Problem könnte Ihre Akzeptierung der Quartalsabrechnungen sein. Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen, warum Sie der Belastung zugestimmt haben.....

Siehe AGB:

(3) Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen der Sparkasse
schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische
Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem
Weg zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse
unverzüglich zu erheben (Nr. 20 Absatz 1 Buchst. g), gelten
diese als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von sechs Wochen
nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Sparkasse wird den
Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses auf diese Folgen besonders
hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit heraus, so können
sowohl der Kunde als auch die Sparkasse eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.


Wenn Sie glaubhaft, plausibel erklären können, dass Ihnen die Gebührenbelastung nicht aufgefallen ist, dann haben Sie gute Chancen per Kulanz die Gebühr (zumindest einen Teil) wieder zu erhalten.

Aber wie bereits gesagt, persönlich mit der Sparkasse vor Ort abklären.


Viel Erfolg......



-- Editiert am 03.04.2010 18:17

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mxtp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

im gegensatz zur Postbank ist da die Sparkasse extrem kulant. hab schon mal gebühren für 1,5 jahre zurückbekommen. 3 studienbescheinigungen vorgelegt und ein paar tage später war das geld da. die hatten es 3 mal hintereinander versäumt es ins system einzupflegen trotz vorlage. haben sich sogar entschuldigt!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bafini
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo G.R.,

die Bank/Sparkasse hat das Recht sich bei verschlechterter wirtschaftlichen Situation des Kunden abzusichern und dazu gehört eben die Streichung des Dispositionskredites, sperren der Maestro -und Kreditkarten, Umstellung auf Guthabenkonto etc.) hierfür bedarfs nicht der Zustimmung des Kunden!

Die Bank/Sparkasse kann, wenn sie es für sich gesehen notwendig hält sogar die Geschäftsverbindung kündigen. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

Eine Bank/Sparkasse mir guten Service wird den Kunden zum Gespräch einladen und das Thema persönlich besprechen, sie ist aber nicht dazu verpflichtet!


Gruss
bafini

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
andnet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke euch für die vielen Ratschläge.
Kundenberater hat mich zu einem Termin nächste Woche eingeladen.
Man will mal schauen was man machen kann.

Viele Grüsse,
andnet


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bafini
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Adnet,

meld dich mal wieder, wenn du näheres weißt :-)

Gruss
bafini



-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen