Kostenlose Stornierung möglich?

7. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)
Kostenlose Stornierung möglich?

Hallo,

wir haben vor mehr als 2 Wochen online eine Pauschalreise gebucht. Laut Online- Angebot handelt es sich um ein 5 Sterne Hotel. Gesprochen wird von einer Poollandschaft, dies wurde unterstützt durch Fotos von mehreren Pools, sowie Wasserrutschen.
Unmittelbar (ca. 1-2h) danach, wollten wir unseren Kindern das Hotel zeigen, auf einem typischen Hotelbewertungsportal. Dort viel uns auf, dass das Hotel nur 4 Sterne hat, außerdem nur einen (großen) Pool und keine Rutschen.
Ein kurzer Anruf beim Reiseveranstalter (Vermittler entspricht diesem) bestätigte dies. Uns wurden verschiedene Vorschläge gemacht, und auch wir machten einige Angebote. Leider sieht es so aus, dass wir uns nicht einig werden.

Haben wir nun die Möglichkeit kostenlos zu stornieren?

Vielen Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ganz einfach ausgedrueckt: Ja, selbstverstaendlich koennen Sie kostenfrei von der Buchung zuruecktreten.

Eine vollkommen falsche Ausschreibung zu den Serviceeinrichtungen (Pool, Rutschen) stellen eine erhebliche Beeintraechtigung der zugesagten Eigenschaften dar und berechtigen zum Ruecktritt. So etwas darf einem Reiseveranstalter nicht passieren, bzw. haette laengst korrigiert werden muessen.

Wenn der Reiseveranstalter zusaetzlich auch noch davon spricht das die offizielle (!!) Einstufung statt vier, fuenf Sterne betraegt, vier Sterne aber tatsaechlich sind, dann waere das ein weiterer Mangel.

Handelt es sich bei der Vergabe der Sterne allerdings um eine Veranstalter eigene Einstufung, das waere dann Eigenbewertung und nicht offiziell, somit also kein Mangel. In den Ausschreibungen findet man oft die offizielle als auch die Veranstalter eigene Einstufung.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Dazu hätte ich noch zwei Anmerkungen und frage mich, ob weiter ein für uns kostenfreier Reiserücktritt möglich ist.

Es ist so, dass die Hotelbeschreibung von einer Poollandschaft "spricht". Lediglich auf den Fotos wurden uns mehrere Pools und Wasserrutschen gezeigt, allerdings orientierten wir uns natürlich an den Bildern.
Die Hotelsterne sind auf der Homepage des Reiseveranstalters mit 5 angegeben, es ist nicht ersichtlich, das hier nach eigenenen Vorgaben bewertet wird. Außerdem wird auf der Hoteleigenen Seite, sowie auf anderen Urlaubsbuchungsportalen mit lediglich 4 Sternen geworben. Generell wären wir ja bereit gewesen die Reise anzutreten, aber nur gegen eine entsprechende Preisminderung, bzw. eine entsprechende Umbuchung. Schließlich haben wir etwas anderes gebucht.
Die Stornierung mit Fristsetzung zur Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlung haben wir dem Reisevermittler zukommen lassen. Jetzt werden wir abwarten müssen, ob alles reibungslos läuft.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
.......Lediglich auf den Fotos wurden uns mehrere Pools und Wasserrutschen gezeigt......

Befinden sich solche Fotos auf der Seite der Hotelbeschreibung dann koennen Sie davon ausgehen, dass das so auch vorhanden ist, ansonsten muss der Reiseveranstalter das klar und deutlich machen, dass die Fotos nicht den tatsaechlichen Gegebenheiten entsprechen.

Zitat (von Verflxt):
......Die Hotelsterne sind auf der Homepage des Reiseveranstalters mit 5 angegeben.....

Auch hier muss der Reiseveranstalter sich praezise erklaeren. Sind die angefuehrten Sterne seine Bewertung, oder ist das die offizielle Einstufung.

Zitat (von Verflxt):
.....sowie auf anderen Urlaubsbuchungsportalen mit lediglich 4 Sternen geworben.....

Das ist uninteressant. Nur Fakten zaehlen! Was andere Reiseveranstalter schreiben ist nebensaechlich.

Zitat (von Verflxt):
.......aber nur gegen eine entsprechende Preisminderung, bzw. eine entsprechende Umbuchung......

Dem muss der Reiseveranstalter nicht zustimmen. Sie koennen dann Ihren Ruecktritt erklaeren, wenn er auf Ihr Angebot nicht eingeht, da er ja den Vertrag nicht erfuellen kann, so wie es versprochen wurde.

Zitat (von Verflxt):
......Die Stornierung mit Fristsetzung zur Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlung haben wir dem Reisevermittler zukommen lassen.......

Das ist ein grosser Fehler!!! Ihr Vertragspartner ist der Reiseveranstalter - ihm gegenueber muessen Sie den Ruecktritt erklaeren und auch auf Rueckzahlung der geleisteten Zahlungen pochen. Der Vermittler ist nur fuer die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Buchungsauftrages zustaendig, das hat er ja wohl erfuellt.


Viele Gruesse
bernardoselva




-- Editiert von bernardoselva am 09.06.2017 02:16

Signatur:

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#4
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von Verflxt):
.......Lediglich auf den Fotos wurden uns mehrere Pools und Wasserrutschen gezeigt......

Befinden sich solche Fotos auf der Seite der Hotelbeschreibung dann koennen Sie davon ausgehen, dass das so auch vorhanden ist, ansonsten muss der Reiseveranstalter das klar und deutlich machen, dass die Fotos nicht den tatsaechlichen Gegebenheiten entsprechen.

Zitat (von Verflxt):
......Die Hotelsterne sind auf der Homepage des Reiseveranstalters mit 5 angegeben.....

Auch hier muss der Reiseveranstalter sich praezise erklaeren. Sind die angefuehrten Sterne seine Bewertung, oder ist

Zitat (von Verflxt):
......Die Stornierung mit Fristsetzung zur Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlung haben wir dem Reisevermittler zukommen lassen.......

Das ist ein grosser Fehler!!! Ihr Vertragspartner ist der Reiseveranstalter - ihm gegenueber muessen Sie den Ruecktritt erklaeren und auch auf Rueckzahlung der geleisteten Zahlungen pochen. Der Vermittler ist nur fuer die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Buchungsauftrages zustaendig, das hat er ja wohl erfuellt.


In den AGB des Reiseveranstalters steht es so. Bis zum Reiseantritt ist der Reisevermittler zuständig, vor Ort die Reiseleitung und nach Reise ist der Veranstalter Ansprechpartner.


Vielen Dank für die Antorten und Erklärungen.




-- Editiert von bernardoselva am 09.06.2017 02:16

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
.......Bis zum Reiseantritt ist der Reisevermittler zuständig......,

Und was machen Sie wenn der Vermittler nun sagt das ihn das nicht interessiert? Fuer Aufgaben die vom Reiseveranstalter zu erledigen sind sei er nicht zustaendig. Dem Gesetz nach ist er das auch nicht, siehe Pauschalreise-Gesetz § 651 a ff BGB .

Zitat (von Verflxt):
......vor Ort die Reiseleitung.......

Diese Aussage ist korrekt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von Verflxt):
.......Bis zum Reiseantritt ist der Reisevermittler zuständig......,

Und was machen Sie wenn der Vermittler nun sagt das ihn das nicht interessiert? Fuer Aufgaben die vom Reiseveranstalter zu erledigen sind sei er nicht zustaendig. Dem Gesetz nach ist er das auch nicht, siehe Pauschalreise-Gesetz § 651 a ff BGB .


Der Vermittler ist schon die ganze Zeit Verhandlungspartner, er sagte uns auch das die Stornierung via Email an ihn gerichtete werden muss. außerdem steht es ja in den AGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
.......er sagte uns auch das die Stornierung via Email an ihn gerichtete werden muss......

Die massgebende EU-VO und das darauf basierende deutsche Pauschalreise-Gesetz sehen das aber so nicht vor.
Natuerlich kann der Reiseveranstalter den Mittler beauftragen die Angelegenheit in seinem Sinne zu klaeren - so wie ich Sie beauftragen koennte etwas fuer mich zu klaeren.

Im Falle eines Falles muessen Sie allerdings beweisen, dass der Mittler vom Handelsherrn (Reiseveranstalter) beauftragt wurde. Und da reicht bestimmt nicht: Hat der mir doch so gesagt......

Zitat (von Verflxt):
.....außerdem steht es ja in den AGB......

Soll ich Ihnen einmal aufzaehlen wieviel AGB vor Gericht fuer nichtig erklaert und gekippt wurden!?! Manche AGB sind nicht einmal das Papier wert auf das sie geschrieben wurden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#8
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Vielen Dank.
Ich habe nun noch mal dem Veranstalter explizit die Stornierung mitgeteilt. Die Kontaktdaten ausfindig zu machen, war nicht ganz leicht.
Was wäre denn eigentlich eine angemessene Fristsetzung gewesen. Ich habe sie relativ kurz gehalten (Mitte nächster Woche), da wir ja nur noch wenig Zeit haben erneut zu buchen. Und wenn die Frist nicht eingehalten wird, könnte ich das Geld dann einfach zurückbuchen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
.....Die Kontaktdaten ausfindig zu machen, war nicht ganz leicht......

Sorry, die Sache wird jetzt aber immer dubioser!!!! Hat der Reiseveranstalter auf seiner Homepage kein Impressum??

Zitat (von Verflxt):
......Was wäre denn eigentlich eine angemessene Fristsetzung gewesen......

14 Tage sind allgemein ueblich und finden auch zumeist Anerkennung vor Gericht.

Zitat (von Verflxt):
......Und wenn die Frist nicht eingehalten wird, könnte ich das Geld dann einfach zurückbuchen lassen?.....

Wenn eine angemessene Frist nicht eingehalten wird, dann kann man auch rueckbuchen lassen. Fristen von unter einer Woche duerften nicht angemessen sein es sei denn, dass der Reisetermin ziemlich kurzfristig ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#10
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo,

ein kurzes Update...und Nachfrage.

Der Reisevermittler hat uns das Geld erstattet. Kommentarlos, ohne Mail, Brief etc., im Verwendungszwecks ist das Datum der letzen Mail, die Buchungsnummer und meine Name angegeben.
Können wir nun davon ausgehen, dass die Stornierung erfolgreich war und kostenfrei für uns ist oder kann da noch was kommen?

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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
.......Können wir nun davon ausgehen, dass die Stornierung erfolgreich war und kostenfrei für uns ist oder kann da noch was kommen?......

Ja, davon koennen Sie ausgehen, dass die Angelegenheit damit durch ist. Aber man sieht einmal mehr, dass man im Internet maximal eine Nummer ist, mehr nicht. Buchen Sie demnaechst im stationaeren Reisebuero - das kostet nicht mehr als online! In guten Reisebueros bekommt man eine umfassende Beratung und hat einen Ansprechpartner, der einem das Leben im Falle eines Falles leichter macht.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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