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"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt

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"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt

Hallo,
ich bin über die Antworten zu meinem Beitrag ""Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt" zwar bereits ein Stück weiter gekommen, aber für den Widerspruch beim zuständigen LRA möchte ich noch ein Stück weiter gehen und auch das in der Ablehnungsbegründung genannte Urteil mit einbeziehen. (Leider ging Frau RAin True-Bohle nicht auf dieses zitierte Urteil ein…)
Dessen Wortlaut/Umfang ist mir bis dato leider nicht bekannt, weil ich zumindest unter dem angegebenen Aktenzeichen bisher nirgends etwas finden konnte... :-(
Wer kann also helfen und zu dem folgenden Urteil etwas sagen bzw. kann sogar eine Quelle nennen, wo dieses nachzulesen ist:
"BayVGH, Urteil vom 17.06.2005, Az. 7 B 04 1558 BayVBl. 2006, S. 703" (genau so steht es im Bescheid)

Vielen herzlichen Dank!!!


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von Sined am 09.06.2011 20:55
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>"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt
Wo findet man denn deinen Beitrag?

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"gruß azrael"


von azrael am 09.06.2011 22:04
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>"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt
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von Sined am 09.06.2011 22:15
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>"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt

Das Urteil

U. v. 17. 6. 2005 7 B 04.1558 Schülerbeförderung; berufliches Gymnasium in Hessen; neue Schulart bzw.
Ausbildungsrichtung; keine Beförderungskostenerstattung—

kann man wohl nur beim BayVGH für 7,50 EUR abrufen.

Donnerwetter, eine Klageempfehlung der RAin.

Ich als Laie habe da i.d.F. kurz nach der Föderalismusreform meine Zweifel.

BY wird bis zum Letzten darum kämpfen, weder die Fahrtkosten für eine hessische Schule, noch den Schullastenausgleich zahlen zu müssen.

Das klingt vor dem Hintergrund durchaus plausibel:
Schülerbeförderung zu einer außerbayerischen Schule kann nur dann übernommen werden, wenn der Besuch der Schule auch in Bayern gefördert werden könnte. Dies bedeutet, dass im Fall außerhalb Bayerns geschaffener neuer Schultypen bzw. Schularten oder neuer Ausbildungsrichtungen, die es in Bayern bislang nicht gibt, keine Beförderungspflicht besteht.

Bildungspolitik ist Ländersache, auf dem Umweg wird sich BY kaum die hessische Schulpolitik aufdrängen lassen. Streng genommen besteht i.d.F. gar keine Finanzierungskompetenz, dem wird sich auch ein VG kaum entziehen können.

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-- Editiert am 09.06.2011 22:39


von flawless am 09.06.2011 22:37
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>"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt
Hallo,
danke für die Antwort!
In der Tat hat mich das auch etwas verwundert, dass direkt die Klage "empfohlen" wurde... :-/
Immerhin ist doch zunächst erst einmal der Weg eines "einfachen" Widerspruches möglich...

Wenn ich Ihre Antwort so lese, scheint es, als würden Sie mir wenig Hoffnung machen wollen, dass es hier zu einem Einlenken des LRA kommt?!

Was mir an der Ecke noch fragwürdig erscheint: da ist ja immer wieder von "neuen Schultypen bzw. Schularten oder neuen Ausbildungsrichtungen" die Rede... In wie fern handelt es sich in unserem Fall um eine Abweichung in diesem Sinne? Ich meine: wenn es um einen sprachlichen Zweig ginge, würde dann ein Gym., dass z. B. Russisch oder XXX als Hauptsprache anbietet, auch rausfallen, wenn diese Sprache in Bayern nicht angeboten würde?
In unserem Fall gibt es hier in Bayern z. B. ein Gym., dass eine musische Ausrichtung anbietet... In wie weit weicht dann dessen Ausrichtung zu der des gewünschten "Zielgym." ab, das die Ausrichtung eben "musisch-künstlerisch" nennt...?

MfG

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von Sined am 13.06.2011 12:40
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>"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt

Ja, das Widerspruchsverfahren ist Pozessvoraussetzung, vorher wäre eine Klage gar nicht zulässig.

§ 123 VwGO scheidet wohl aus.

quote:
In unserem Fall gibt es hier in Bayern z. B. ein Gym., dass eine musische Ausrichtung anbietet... In wie weit weicht dann dessen Ausrichtung zu der des gewünschten "Zielgym." ab, das die Ausrichtung eben "musisch-künstlerisch" nennt...?


Das weiss ich auch nicht. Die Bildungsressorts haben da eine gewisse Normierungsbefugnis, d.h. attestieren die mit ihrer Fachkompetenz, daß HE nicht vergleichbar ist, folgt dem das VG, so lange es nicht auf der Hand liegt, daß das unzutreffend ist.

Das Widerspruchsverfahren kostet ja (meistens) nichts, kann man ja mal probieren. eine Klage würde ich mir überlegen, auch wenn das VG recht günstig ist.

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von flawless am 13.06.2011 14:32
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>"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt
@ flawless: Dein Gefühl, was die Zahlungen angeht, das ist richtig. Bei meinen Kindern ist das zwar schon etwas her, aber die Kostenfreiheit der Beförderung war schon dann nicht mehr gegeben, wenn man aus einem Schulbezirk heraus in einen anderen Schulbezirk hinein sein Kind schickte. Der Schulausgleich musste zwar bezahlt werden, wenn die Schule das "fremde" Kind aufnahm, aber das wars dann auch. Ausnahmen gab es lediglich dann, wenn es die bestimmte Schulform nicht im eigenen Bezirk gab. Aber auch da wurde sehr genau geschaut. Beispiel: mein eines Kind, wir lebten damals in Bayern, wollte ein kaufmännisches Abitur machen. Das wurde im eigenen Schulbezirk nicht angeboten. Es musste sich auf das allgemeine Abitur verweisen lassen, was die Fahrtkosten anging.

Deshalb verstehe ich die Auskunft der Anwältin nicht so ganz.

wirdwerden

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von wirdwerden am 13.06.2011 14:48
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>"Kostenfreiheit des Schulweges" - Antrag abgelehnt
Hallo zusammen,
ich habe jetzt zunächst erst einmal Widerspruch eingelegt. Ich werde berichten, sobald ich Neues weiß!

MfG

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von Sined am 15.06.2011 23:07
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