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Kostenfreies Wohnrecht=>Mieterverhältnis???

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Kostenfreies Wohnrecht=>Mieterverhältnis???

Hi,
wie sieht es den Rechten und Pflichten für eine Einliegerwohnung aus, für die keine Miete bezahlt wird (lebenslanges Wohnrecht).
Welche Rechte/Pflichten hat die Bewohnerin/Eigentümer für diese Wohnung?

Im konkreten Fall besteht für diese Einliegerwohnung ein unentgeltliches, lebenslanges Wohnrecht.
Dieses Wohnrecht steht im Grundbuch, es gibt sonst keinen weiteren Mietvertrag oder ähnliches darüber.
Nun wurde ein Gasboiler für das Warmwasser für die Einliegerwohnung bemägelt.
Muss nun der Eigentümer diese Reparatur bezahlen, obwohl er keine Miete erhählt oder ist dieses Wohnrecht als Mietverhältnis zu sehen und die Bewohnerin kann alle Mängel beim Eigentümer anzeigen und dieser hat die Verpflichtung die Mängel auf seine Kosten zu beseitigen?


von Tolpan am 28.09.2005 14:25
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>Kostenfreies Wohnrecht=>Mieterverhältnis???
wer für eine Wohnung ein lebenslanges Wohnrecht hat und keine Miete zahlen muß, braucht keinen Mietvertrag. Für die Instandsetzung kommt m.e. der Eigentümer auf (obwohl er keine Miete bekommt). Eigentlich müßte alles im Notarvertrag geregelt sein.

-- Editiert von Eirene113 am 28.09.2005 19:34:44


von Eirene113 am 28.09.2005 19:33
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>Kostenfreies Wohnrecht=>Mieterverhältnis???
Im Notarvertrag steht nichts genaueres und in der Wohnrechtbestellungsurkunde, die mit dem Vorbesitzer (Sohn der Bewohnerin der Einliegerwohnung) geschlossen wurde, steht auch nichts zu Instandhaltung. Nur welche Räume unter das Wohnrecht fallen und dass das Wohnrecht unentgeltlich ist.


von Tolpan am 29.09.2005 09:25
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>Kostenfreies Wohnrecht=>Mieterverhältnis???
hallo,

für kosten die für die instandhaltunf sowie der instandsetzung kömmt der vermieter auf ..
§535 BGB

gruss
am


von Allwissende Müllhalde am 29.09.2005 11:59
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>Kostenfreies Wohnrecht=>Mieterverhältnis???
es gibt hier keinen Vermieter, sondern nur einen Eigentümer und einen Wohnrechthaber. Eigentümer muss seinen Eigentum unterhalten, es sei den, es ist was anderes in einem Nutzungsvertrag geregelt.


von mina37 am 29.09.2005 18:39
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>Kostenfreies Wohnrecht=>Mieterverhältnis???
Da es keinen Nutzungsvertrag gibt, muss dass der Eigentümer also alle Renovierungskosten tragen?!


von Tolpan am 30.09.2005 08:56
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>Kostenfreies Wohnrecht=>Mieterverhältnis???
Also Nutzungsvertrag kann genauso wie Mietvertrag mündlich geschlossen werden, nur die Beweislast ist halt dann bei dem, der abweichende Regelungen von gesetzlichen anstrebt.Gesetzlich ist der Eigentümer dafür zuständig und eigentlich sollte eigenes Interesse daran liegen, eigenes zu erhalten.
Hätte ich einen lebenslanges Wohnrecht würde ich alles mögliche daran miteinbringen auch ohne Verträge, nur wenn es an Äußere Substanz ginge, wäre zu überlegen, ob die Investition sich lohnt, also ob Aussicht auf Erbe ectr. da ist.


von mina37 am 30.09.2005 15:43
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