Hallo!
(Ich weiß nicht, ob es der richtige Thread hier ist; wenn nicht bitte verschieben-Danke)
Folgende Frage habe ich: Die Polizei wird von PRIVAT zu einem Einsatz gerufen. Dabei geht es um eine Person die Suizidabsichten geäußert und sich in der Wohnung verbarrikadiert hat. Nach längerem verhandeln mit der Person, wird die Tür geöffnet und der Mensch kommt ins Krankenhaus.
Wird nun dem Privatanrufer bzw. der "Suizidperson" der Einsatz in Rechnung gestellt oder fällt dies unter Notfalleinsatz?
Vielen Dank!
Gruß
Peter
-- Editier von Oesianer am 24.03.2016 21:15
Kostenforderung der Polizei nach Notfall
24. März 2016
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Frage vom 24. März 2016 | 21:15
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 106x hilfreich)
Kostenforderung der Polizei nach Notfall
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#1
Antwort vom 25. März 2016 | 13:37
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 39x hilfreich)
Hallo Peter,
Da suizidale Absichten als krankhaft einzustufen sind, werden die Kosten des Einsatzes von der Krankenkasse getragen. Ein (drohender) Suizid ist ein Notfalleinsatz.
Ob die Polizei überhaupt eine Rechnung stellt, weiß ich nicht, würde aber eher von Nein ausgehen.
VG
#2
Antwort vom 25. März 2016 | 16:44
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 106x hilfreich)
Hallo Neoner!
Danke für die Rückmeldung. Ich denke auch, dass das vom Anrufer nicht bezahlt werden muss. da es ja keine "Bagatelle" war.
Gruß
Peter
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#3
Antwort vom 25. März 2016 | 17:33
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Es wäre auch schlimm, wenn es anders wäre - wer würde schon noch in helfender Absicht Polizei, Feuerwehr etc. rufen, wenn er mit einer Einsatzkostenrechnung zu rechnen hätte?
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