Kostenforderung der Polizei nach Notfall

24. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)
Kostenforderung der Polizei nach Notfall

Hallo!
(Ich weiß nicht, ob es der richtige Thread hier ist; wenn nicht bitte verschieben-Danke)

Folgende Frage habe ich: Die Polizei wird von PRIVAT zu einem Einsatz gerufen. Dabei geht es um eine Person die Suizidabsichten geäußert und sich in der Wohnung verbarrikadiert hat. Nach längerem verhandeln mit der Person, wird die Tür geöffnet und der Mensch kommt ins Krankenhaus.

Wird nun dem Privatanrufer bzw. der "Suizidperson" der Einsatz in Rechnung gestellt oder fällt dies unter Notfalleinsatz?

Vielen Dank!

Gruß
Peter

-- Editier von Oesianer am 24.03.2016 21:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo Peter,

Da suizidale Absichten als krankhaft einzustufen sind, werden die Kosten des Einsatzes von der Krankenkasse getragen. Ein (drohender) Suizid ist ein Notfalleinsatz.
Ob die Polizei überhaupt eine Rechnung stellt, weiß ich nicht, würde aber eher von Nein ausgehen.

VG

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)

Hallo Neoner!
Danke für die Rückmeldung. Ich denke auch, dass das vom Anrufer nicht bezahlt werden muss. da es ja keine "Bagatelle" war.

Gruß
Peter

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Es wäre auch schlimm, wenn es anders wäre - wer würde schon noch in helfender Absicht Polizei, Feuerwehr etc. rufen, wenn er mit einer Einsatzkostenrechnung zu rechnen hätte?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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