Folgender Fall:
Ein Mandant erhält die Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vom RA.
Im Kostenfestsetzungsbeschluss sind die Gerichtskosten, als auch die Anwaltskosten zu hoch angesetzt.
Welche Möglichkeiten hat der Mandant dem Kostenfestsetzungsbeschluss zu widersprechen ?
Muß ein Widerspruch zwangsläufig durch den Anwalt des Mandanten erfolgen und eingereicht werden, oder kann der Mandant diesen auch selbst verfassen und einreichen ?
Falls der Mandant diesen auch selbst verfassen und einreichen kann, an welche Stelle ist der Widerspruch zu richten und gibt es bestimmte Formulierungen, die zu beachten sind ?
Grüße
Kostenfestsetzungsbeschluss fehlerhaft. Wie Beschwerde einlegen ?
7. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 7. November 2007 | 12:34
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 4x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluss fehlerhaft. Wie Beschwerde einlegen ?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. November 2007 | 08:26
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Sie können Streitwertbeschwerde einlegen. Wenn die Sache vor dem Amtsgericht war, können Sie dies selbst tun, vor dem LG ist Anwaltszwang
#2
Antwort vom 8. November 2007 | 17:08
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 169x hilfreich)
...Sie können Streitwertbeschwerde einlegen...
Das ist falsch, die Frage wurde jedoch bereits an anderer Stelle beantwortet.
Und jetzt?
Schon
268.307
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten