Hallo,
ich habe vor einiger Zeit ein Anerkenntnisurteil über mich ergehen lassen und auch mit dem Inkasso bzw. deren Rechtsanwalt eine Ratenzahlung vereinbart. Gestern habe ich die Beantragung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses, sowie eine Forderung
des RA nach einer vollstreckbaren Ausfertigung erhalten, mit Stellungnahme bzw. Prüfung innerhalb von zwei Wochen.
Wie soll ich nun verfahren? Versuchen mit dem RA auch darüber eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
Vielen Dank für eure Mithilfe
Kostenfestsetzung nach Anerkenntnisurteil
18. Juni 2017
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Frage vom 18. Juni 2017 | 12:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzung nach Anerkenntnisurteil
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#1
Antwort vom 18. Juni 2017 | 13:31
Von
Status: Lehrling (1593 Beiträge, 976x hilfreich)
Ja, wenn gegen die Rechnung an sich keine Bedenken bestehen.
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