Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Kostenerstattung für Rechtsberatung

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1862 Aufrufe

Kostenerstattung für Rechtsberatung

Hallo liebe Leser und Leserinnen Forums,

ich war Beklagter in einem Zivilrechtsstreit am Amtsgericht.
Das schriftliche Urteil ist mir jetzt zugestellt wurden und der Richter hat entschieden:

1. Die Klage wird abgewiesen
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert : 4.557,-- €

Als der Kläger mich das erstmal angeschrieben hatte, war ich anschließend beim Rechtsanwalt zur Beratung. Für diese Beratung wurde mir vom Rechtsanwalt € 50,00 berechnet. Vom Rechtsanwalt habe ich eine Quittung (vom Quittungsblock, also keine Rechnung) bekommen.

Meine Frage:
Kann ich mir die Kosten für die Rechtsberatung vom Kläger zurück holen?

-----------------
""


von n/a am 05.02.2010 11:33
Status: Senior (108 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Kostenerstattung für Rechtsberatung
Außergerichtliche Kosten sind immer schwer ersatzfähig, insbesondere, wenn weder die Gegenseite in Verzug war noch die Forderungen des Klägers offensichtlich bewußt (!) fälschlich erhoben wurden.

-----------------
""


von Jennifer_A am 05.02.2010 14:42
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 48 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
Auch wenn Sie nicht von einem Anwalt vertreten wurden, haben Sie gegen die unterlegene Partei einen Kostenerstattungsanspruch, wenn diese auch zur Kostentragung verurteilt worden ist. Zu den erstattungsfähigren Kosten gehören z.B.Auslagen für Porto, der (nachzuweisende) Verdienstausfall Ob die Beratungsgebühr in Ihrem Falle ebenfalls erstattungsfähig ist, da bin ich mir nicht sicher Erstattungsfähig würde sie sein, wenn Ihnen im Rahmen einer Beratungshilfe ein Rechtsanwalt zugeordnet worden wäre.
Versuchen Sie es doch, auch diese außergerichtlichen Kosten beim Prozeßgeicht festsetzen zu lassen. Vielleicht werden sie ja als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten anerkannt.

-----------------
""



-----------------
""


von Dieter25 am 05.02.2010 18:17
Status: Unsterblich (2206 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 77 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
--- editiert vom Admin


von guest-12308.02.2010 13:25:09 am 06.02.2010 10:03
Status: Junior (98 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
Stehen diese Kosten mir überhaupt zu ? Habe ich überhaupt ein Anrecht mir diese Kosten erstatten zu lassen ?



-----------------
""


von n/a am 06.02.2010 10:10
Status: Senior (108 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
>Das ist falsch.
Derartige außergerichtlichen Kosten sind nicht festsetzbar, so dass diese gesondert eingeklagt werden müssen.

@internationale solidaritaet. vormals Ali Baba

Wenn sie schon permanent mit solchen "Das ist falsch". Floskeln aufwarten, dann sollten Sie wenigstens Ihre Rechtsauffassung durch Quellenangaben belegen, was sie sicher noch tun werden.
Was in einem Vorverfahren nach dem SGG möglich ist, sollte doch auch im Falle der Zuordnung eines Anwalts im Rahmen der Beratungshilfe ffür einen Zivillprozeß möglich sein, wenn die Beratung der Rechtsverteidigung gedient hat. Oder kann man einem Hartz IV-Empfänger nicht zumuten, diese Kosten einzuklagen:
.
"Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war."

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b360952101.php

@n/a
Sie können versuchen die Festsetzung der begründbaren außergerichtlichen Kosten bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts zu beantragen. Nehmen sie dafür alle Belege der Auslagen mit, die Ihnen für diesen Prozeß entstanden sind. Eine Gewähr für die volle Berücksichtigung besteht aber nicht..

-----------------
""


von Dieter25 am 06.02.2010 14:23
Status: Unsterblich (2206 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 77 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
--- editiert vom Admin


von guest-12308.02.2010 13:25:09 am 06.02.2010 16:52
Status: Junior (98 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
Ist der Gegner verpflichtet, dem Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat er die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts zu zahlen. Der Anspruch geht auf den Rechtsanwalt über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Rechtsuchenden geltend gemacht werden (§ 9 BerHG)
Wäre es nicht absurd, die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten abzulehnen und die obsiegenden Partei auf den Klageweg zu verweisen.

-----------------
""


von Dieter25 am 08.02.2010 09:48
Status: Unsterblich (2206 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 77 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
Demgemäß ist im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (BB 2005, 516) und der des Senats (JurBüro 1979, 397; AnwBl. 1985, 213, 214; AnwBl. 1987, 53, 54 sowie ständig; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; OLG München MDR 2002, 237; OLG Rostock JurBüro 1998, 199, 200; Musielak, ZPO, 4.Aufl., § 91 Rn.73) daran festzuhalten, dass Kosten, die - wie hier - im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts einer Partei angefallen sind, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen sind (so auch ausdrücklich mit Bezug auf die Situation unter dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Bischof/Jungbauer/Podlech/ Trappmann, RVG, § 19 Rn.22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63.Aufl., § 103 Rn.19). Denn es geht nicht um Kosten des Rechtsstreits, die sich unter die Bestimmung des § 91 Abs.1 S.1 ZPO einordnen lassen.


Im Hinblick darauf ist die betroffene Prozesspartei auf einen materiellen Kostenerstattungsanspruch zu verweisen, der außerhalb des Festsetzungsverfahrens verfolgt werden muss.

OLG Koblenz: Beschluss vom 23.03.2005 - 14 W 181/05


von guest-12326.09.2010 20:57:45 am 08.02.2010 15:02
Status: Stift (57 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
Ali Baba zum Nächsten, sie vergleichen Äpfel mit Birnen, so daß sie sich auf dem Holzweg befinden. Sie konnten es wohl gar nicht abwarten, einen untauglichen Nachweis für Ihre Auffassung zu führen. Die den zitierten Entscheidungen zu Grunde liegenden Sachverhalte haben mit der Beratungshilfe überhaupt nichts zu tun (Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren- hier von weiterer Rechtsverfolgung abgesehen- außergerichtliche Vergleichsverhandlungen).
Hier geht es um Anwaltskosten, die im Rahmen der gerichtlich zugelassenen Beratungshilfe entstanden und von dem unterlegenen Prozeßgegner nach dem Gersetz ersetzt werden müssen
Ein Witz, eine Klage dann zu verlangen, wenn Kosten, die erstattungsfähig und berechenbar sind, ohne erforderliche Prüffung ihrer Notwendigkeit, festgesetzt werden können.

-----------------
""


von Dieter25 am 08.02.2010 16:38
Status: Unsterblich (2206 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 77 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kostenerstattung für Rechtsberatung
Wer auch immer Ali Baba sein mag, interessiert micht nicht. Vorgerichtliche Kosten haben im Kostenfestsetzungsverfahren nichts zu suchen. Das ist in der Literatur ausgestanden.

-----------------
""


von guest-12326.09.2010 20:57:45 am 08.02.2010 17:22
Status: Stift (57 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97923
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online