Kostenerstattung Zug zum Ersatzflug?

24. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go456336-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenerstattung Zug zum Ersatzflug?

Hallo zusammen! Mein Flug Bremen-Stuttgart am 23.12. wurde am selben Tag annulliert. Da es ab Bremen keine Alternative gab (zumindest nicht um ca. dieselbe Zeit, weil früher hätte ich ja nicht geschafft; bin nicht sicher, ob es einen früheren gab) konnte ich problemlos und ohne Mehrkosten auf Hannover-Bremen umbuchen. Dahin musste ich den Zug nehmen. Kann ich mir die Kosten dafür erstatten lassen? Mein Ticket gilt allerdings ab dem Heimatort, weil ich auch nach Bremen hätte fahren müssen. Dann muss der Einzelpreis ermittelt werden, oder? Ist wegen Bahncard auch nicht der volle Preis. Würde mich sehr über Hilfe freuen! LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ist Ihnen bekannt aus welchem Grund der Flzg gestrichen wurde? Liegt der Annullierungsgrund im Einflussbereich der Fluggesellschaft, dann haben Sie nach der EU-Fluggast-VO 261/2004 Artikel 7 einen Anspruch auf Euro 250,00 Ausgleichszahlung. Unter bestimmten Voraussetzungen koennen diese Ansprueche halbiert werden.

Sie sollten zunaechst ergruenden warum eine Annullierung erfolgte.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
go456336-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das habe ich vergessen zu schreiben. Die Hotline sagte, wegen Krankheit eines Crewmitgliedes. Ich weiß nicht, ob dies unter diese Gründe fällt... Und ich meinte natürlich auf Hannover-Stuttgart umbuchen, sorry. LG

-- Editiert von go456336-16 am 25.12.2016 01:20

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von go456336-16):
.......Die Hotline sagte, wegen Krankheit eines Crewmitgliedes.......

Bei Krankheit rechtzeitig fuer Crewersatz zu sorgen, das faellt in den Einflussbereich der Fluggesellschaft!

Sie sollten nun wie folgt vorgehen: Die Fluggesellschaft nachweisbar anschreiben und die Ausgleichszahlung einfordern (Artikel 7 der EU-Fluggast-VO 261/2004.

Gehen Sie davon aus, dass man versuchen wird Sie abzuwimmeln. Lehnt man Ihren berechtigten Anspruch ab, dann sollten Sie die Angelegenheit der Schlichtungsstelle: www.soep-online.de uebergeben.

Auf jeden Fall sollten Sie zusaetzlich noch Anzeige gegen die Fluggesellschaft beim LBA in Braunschweig stellen. Lt. Artikel 14 der VO waere man verpflichtet gewesen bei Annullierung Sie ueber Ihre Rechte zu informieren, was man augenscheinlich unterlassen hat.


Viele Gruesse
bernardoselva

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