>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
\\ich vermisse den Link zum editieren.
Wie sieht es eignetlich dann aus, wenn ich als arbeitsloser Arbeitssuchender eine Stelle ablehne, weil sie sich de facto nicht für mich rentiert? (einfach 120km bei ~2200€ brutto -> Alleine die Sprittkosten sind ~550€/Monat)
Und in welchem Zeitraum kann ich das einfordern?
Leider finde ich im BGB ab §662 nur Dinge, die nicht wirklich etwas damit zu tun haben.
\\seltsam, hier hab ich wieder einen Link zum editieren.
-- Editiert von MC.Iglo am 22.03.2005 17:55:27
von MC.Iglo am 22.03.2005 17:54
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