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Kostenerstattung Bewerbungsgespräch

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Kostenerstattung Bewerbungsgespräch

A hat sich bei Firma B vorgestellt. Nach einer Woche erhielt er eine Absage.


Die einfache Fahrstrecke zu B betrug ca. 70km.

Kann A von B den Ersatz der einfach Entfernung oder der Hin- und Rückfahrt (ca. 140 km) fordern?

Wie hoch kann der Anspruch je km angesetzt werden? 0,30 €/Km?

Wie sieht es mit den Parkgebühren aus, muß die auch B tragen?

PS. B hat in der Einladung keinen Hinweis gegeben, dass die Kosten nicht erstattet werden würden.




von bapiflitz am 22.03.2005 12:39
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
wieso willst du die Kosten erstattet haben? Es war doch deine freiwillige Entscheidung, zu diesem Bewerbungsgespräch zu gehen!


von Engelchen* am 22.03.2005 12:43
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
lies mal §§ 662 ff. Kostenerstattung bei Vorstellungsgesprächen!


von bapiflitz am 22.03.2005 12:44
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
Hab ich gemacht. Hätt ich nie geacht, dass das geht :-)

Bei der Km-Pauschale kann ich dir helfen. Das sind tatsächlich 30 Cent/KM


von Engelchen* am 22.03.2005 12:57
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
für 70 km oder 140 km? nicht dass ich da was falsch mache!

Danke


von bapiflitz am 22.03.2005 13:14
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
Für 140km!

Die Parkgebühren kannst Du Dir auch erstatten lassen.


von hh am 22.03.2005 15:03
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
da fällt mir nix mehr ein ...


von guest123-255 am 22.03.2005 15:22
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
Hallo Bapiflitz,
haben Sie Interesse an einem Vorstellungsgespräch in der Karibik? Ich könnte versuchen so etwas zu vermitteln.
Vienna


von Vienna am 22.03.2005 15:27
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
Da bekommt die (durchaus ernst gemeinte) Aufforderung eines Amerikaner, ihm meinen Lebenslauf zuzuschicken gleich eine völlig andere Bedeutung



von MC.Iglo am 22.03.2005 17:38
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
\\ich vermisse den Link zum editieren.
Wie sieht es eignetlich dann aus, wenn ich als arbeitsloser Arbeitssuchender eine Stelle ablehne, weil sie sich de facto nicht für mich rentiert? (einfach 120km bei ~2200€ brutto -> Alleine die Sprittkosten sind ~550€/Monat)
Und in welchem Zeitraum kann ich das einfordern?
Leider finde ich im BGB ab §662 nur Dinge, die nicht wirklich etwas damit zu tun haben.


\\seltsam, hier hab ich wieder einen Link zum editieren.

-- Editiert von MC.Iglo am 22.03.2005 17:55:27


von MC.Iglo am 22.03.2005 17:54
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>Kostenerstattung Bewerbungsgespräch
@ MC.Iglo: da bleibt nur der Lohnsteuerjahresausgleich....ablehnen ist nicht drin, da der Tagespendelbereich in den 120 km noch drin ist...meines Wissens

-----------------
"Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!"


von Yukon am 22.03.2005 20:25
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