Kostenaufteilung bei Treppenhausrenovierung
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Kostenaufteilung bei Treppenhausrenovierung
Hallo!
Wir sind 2 Parteien-Eigentümergemeinschaft (3 Wohneinheiten). Eine Partei hat einen Miteigentumsanteil von 2/3, die andere das restliche 1/3.
Nun soll das von beiden Eigentümern genutzte Treppenhaus renoviert werden. Wie ist das mit der Kostenaufteilung?
der 2/3-Eigentümer steht auf dem Standpunkt, dass er nur 50% der Kosten zu tragen hätte, da seine 2. Wohneinheit eine Einliegerwohnung ist, die keinen Zugang zu diesem Treppenhaus hat.
Oder aber ist das egal und er hat trotzdem 2/3 der Kosten zu tragen?
Vielen Dank!
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von Myri73 am 18.05.2011 09:24
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>Kostenaufteilung bei Treppenhausrenovierung
Mit der Begründung des 2/3 - Eigentümers müßte der Eigentümer der Erdgeschoßwohnung sich nicht an Dachreparaturen beteiligen, weil das Erdgeschoß ja keine direkte Verbindung zum Dach hat...
Aus meiner Sicht greift hier ebenso wie bei einer Dachreparatur die klassische Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen (falls nichts anderes vereinbart wurde):
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38662&
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von joebeuel am 18.05.2011 09:45
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>Kostenaufteilung bei Treppenhausrenovierung
Hallo,
da brauchst gar keinen Anwalt fragen, dem ist so wie joebeuel es schon schreibt.
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von yunglo am 18.05.2011 11:24
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>Kostenaufteilung bei Treppenhausrenovierung
1. die Teilungserkklärung genau lesen.
2. Steht dort eine Abweichende Regelung zur Kostentragung beim Treppenhaus, dann gilt diese.
3. Steht nichts explizit geregelt, dann gelten die gesetzlichen Regelunge, demnach nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilen (bei Euch wohl 1/3 zu 2/3)
Konsequenz: ist die Treppe bzw. Eingangsstufe zur Einliegerwohnung zu richten, dann trägt der 1/3-Eigentümer ebenfalls 1/3!
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"lg.
R.M. "
von R.M. am 19.05.2011 08:54
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